Sunnah und Hadith

Sure
59, Vers 7: … Und was euch der Gesandte gibt, das nehmet, und was er
euch verwehrt, von dem lasset ab und fürchtet Allah. Siehe, Allah straft
strenge.
"Im Islam wurde das arabische Wort "sunnah" zum Inbegriff dessen, wie der
Prophet Mohammed, der Gesandte Allahs sein Leben lebte. Die Sunnah ist die
zweite Quelle der islamischen Rechtssprechung, der Koran ist die erste.
Beide sind unentbehrlich, man kann den Islam nicht praktizieren, ohne sie
beide zu konsultieren. Das arabische Wort "hadith" (Plural: "ahadith") ist
dem Wort Sunnah sehr ähnlich aber nicht identisch. Ein Hadith ist eine
Erzählung über das Leben des Propheten oder darüber was er für richtig
befunden hat … Die explosionsartige Ausbreitung des islam im 7. und 8.
Jahrhundert konfrontierte die islamischen Gelehrten mit einer drängenden
Aufgabe: Es galt, das Wissen über die Sunnah des Propheten zu bewahren.
So entstand die wissenschaftliche Auswertung des Ahadith …"
Übersetzung aus der der Einführung zum Kapitel "Sunnah and Hadith"
Quelle:
www.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/
1. Begriff
Wie in der oben zitierten
Einführung in das Kapitel "Sunnah und Hadith" erläutert wurde, ist neben dem Koran
die Prophetentradition die zweite Quelle des islamischen
Dogmas. Der Islam leitet seine Gebote und sein Gesetz (Sharia)
nicht nur aus dem Koran ab sondern eben auch aus der Sunnah, bzw. den
Ahadith, d.h. den Erzählungen über das Leben Mohammeds. (Eine einzelne
Erzählung ist ein Hadith).
Die Art und Weise, wie
Mohammed inmitten seiner Gemeinde lebte und seine Pflichten als
beispielhafter Muslim erfüllte, die Gläubigen auf den Wegen Gottes führte,
und die erforderlichen Regeln festlegte - all das verdeutlicht seinen Weg
(Sunnah). Das Leben des Propheten hat also für gläubige Muslime
absoluten Vorbildcharakter, jede seiner Handlungen ist göttlich
inspiriert.
Wie im Kapitel
►
Mohameds Handlungen sind von Allah göttlich legitimiert dargelegt
wird, sind alle Taten und Anweisungen des Propheten unhinterfragt und
unhinterfragbar.
Die Zeugnisse über des
Propheten Leben wurden jahrzehntelang mündlich tradiert, bevor man sie
schliesslich, 150 bis 200 Jahre nach Mohammeds Tod, in schriftlicher Form
niederlegte. Das als beispielhaft angesehene Leben des Propheten ist in
hunderten von Erzählungen und Berichten (Ahadith) dokumentiert und
in mehreren Sammlungen authentischer Traditionen (al-Dschami'as-sahih) zusammengefasst. Bei der
Kompilation dieser Berichte beriefen sich die Textsammler, auf so genannte
Überlieferungsketten (Isnad) der Gewährsleute. Eine solche
Überlieferungskette kann man sich etwa so vorstellen:
"So hat mir A erzählt, B
habe von seinem Grossvater berichtet, dass dieser von C vernommen habe,
wie jener D zugehört habe, als er folgende Frage an Aischa gestellt habe:
"Was hat der Prophet des Herrn denn gerne gegessen?" und diese geantwortet
habe: "Wahrlich ich sage dir, er mochte kandierte Früchte und Honig, und
ganz besonders hat er Kürbis gemocht."
Die wichtigsten Sammlungen,
die auch in dieser Arbeit verwendet werden sind nach ihren Autoren
benannt:
Sahih Bukhari (geboren: 810 gestorben: 870)
Sahih Muslim (geboren: 821 gestorben: 875)
Einige Beispiele aus den
erwähnten Hadith-Textbüchern finden Sie in deutscher Übersetzung in
►
Anhang 3
2. Autorität der Sunnah
Wenn sich zu einem
bestimmten Sachverhalt oder einer Streitfrage im Ahadith Erläuterungen
oder Anweisungen finden, dann sind sie für den Gläubigen verbindlich. Im
Lexikon des Islam heisst es zur Verbindlichkeit des Hadith:
"Die Autorität der
Sunna ist im Koran verankert, der von den Muslimen fordert, sich der
Führung des Propheten zu unterwerfen und ihm zu folgen. Die Gläubigen
dürfen sich Gott und seinem Gesandten nicht widersetzen und dürfen ihnen
den Gehorsam nicht verweigern:
Sure 33, Vers 21:
Wahrlich in dem Gesandten Allahs hattet ihr ein schönes Beispiel für
jeden, der auf Allah und den Jüngsten Tag hofft und oft Allahs gedenkt.
Sure 72, Vers 23:
Allein eine Predigt von Allah und Seine Sendung liegt mir ob, und wer
sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt, für den ist Dschahannams
Feuer ewig und immerdar.
Sure 4, Vers 14:
Wer aber gegen Allah und Seinen Gesandten rebelliert und Seine Gebote
übertritt, den führt Er ein in ein Feuer, ewig darinnen zu verweilen,
und es trifft ihn schändende Strafe.
Der
Prophet gilt als die letzte Instanz bei allen Entscheidungen eines
Muslims. Ein Gläubiger darf, wenn Allah und sein Gesandter eine
Angelegenheit entschieden haben, in dieser Angelegenheit nicht mehr frei
zu wählen:
Sure 33, Vers 36: Und nicht geziemt es einem
gläubigen Mann oder Weib, wenn Allah und Sein Gesandter eine Sache
entschieden hat, die Wahl in ihren Angelegenheiten zu haben. Und wer
gegen Allah und Seinen Gesandten aufsässig wird, der ist in
offenkundigem Irrtum.
Die Anwesenheit des
Propheten inmitten der Gemeinde gilt somit als Garantie für die Wahrheit
der Glaubenslehre und die Richtigkeit der getroffenen Maßnahmen … denn
seine Autorität ist ihm von Allah selbst verliehen:
Sure 4, Vers 64:
Und wir entsandten Gesandte nur, dass ihnen gehorcht würde mit Allahs
Erlaubnis. Und wenn sie, nachdem sie wider sich gesündigt, zu dir kämen
und Allah um Verzeihung bäten, und der Gesandte für sie um Verzeihung
bäte, wahrlich, sie würden Allah vergebend und barmherzig erfinden.
So gilt der Grundsatz:
Sure 4, Vers 80: Wer dem Gesandten gehorcht,
der gehorcht Allah, und wer den Rücken kehrt … so haben wir dich nicht
entsandt zum Hüter über sie.
(Digitale Bibliothek: A. T. Khoury, L. Hagemann, P. Heine: Lexikon des
Islam, S. 325, Verlag Herder)
3.
Das Vorbild aus der Sunnah hat absoluten Gesetzescharakter
Die Hadith-Sammlungen sind
nach Kapiteln geordnet. In der Sammlung von Muslim sind die Begebenheiten
zum "Heiligen Krieg" (Kitab Al-Jihad wa'l-Siyar) in Kapitel 19
zusammengetragen und umfassen die Nummern 4293 bis 4472 also 179 Einträge.
Wie absolut die Vorbildfunktion Mohameds Gültigkeit hat, lässt sich auch
daran erkennen, dass dieses Kapitel zusätzlich in 50 thematische
Unterkapitel eingeteilt ist. Da jede Handlung des Propheten als göttlich
inspiriert angesehen wird, wird folgerichtig aus jeder Handlung oder
Anweisung des Propheten eine zu befolgende Regel abgeleitet. Diese Gebote
haben denselben Anspruch auf absolute Richtigkeit und sind ebenso wie die
koranischen Gebote zu befolgen. Hier einige Beispiele:
Quelle:
http://www.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/muslim/019.smt.html
Kapitel 1:
Handelt von der Erlaubnis, eine Razzia gegen Ungläubige zu unternehmen,
ohne vorher ein Ultimatum stellen zu müssen, weil sie schon vorgängig
eingeladen wurden, den Islam anzunehmen
Muslim B 19 N
4292:
Ibn Aun
berichtet: Ich schrieb Nafi und fragte ihn, ob es nötig sei, die
Ungläubigen einzuladen den Islam anzunehmen, bevor man ihnen im Kampf
gegenübersteht. Er sagte, dass dies in den Anfängen des Islam nötig
gewesen sei. Der Prophet Allahs führte einen Überraschungsangriff gegen
den Stamm der Banu Mustaliq während dessen Vieh getränkt wurde. Er tötete
diejenigen, welche kämpften und nahm die anderen gefangen. Am selben Tag
nahm er auch Juwairiya bint al-Harith gefangen. Nafi führte weiter aus,
dass ihm diese Überlieferung von Abdullah b. Umar erzählt wurde, welcher
selbst einer der Angreifer war.
Kapitel 2:
Handelt von der Bestimmung der Führer eines Feldzuges durch den Imam und
seinen Ratschlägen betreffend Kriegsprotokoll und ähnlichen
Angelegenheiten
Muslim B 19 N
4294:
Sulaiman bin Buraid wurde von seinem Vater informiert dass wenn der
Prophet Allahs jemanden zum Führer einer Armee oder Truppe auserwählte, er
diese ermahnte, Allah zu fürchten und ihre Waffenbrüder gut zu behandeln.
Er pflegte zu sagen:" Kämpft im Namen Allahs und für Allahs Sache. Kämpft
gegen die Ungläubigen. Führt einen Heiligen Krieg und veruntreut weder die
Beute noch brecht euren Eid. Schändet weder die Leichen noch tötet die
Kinder. Wenn ihr euren polytheistischen Feinden begegnet, gebt ihnen drei
Handlungsmöglichkeiten. Wenn sie auf eine davon eingehen, akzeptiert es
und seht davon ab, sie zu bekämpfen. Ladet sie nun ein, den Islam
anzunehmen. Wenn sie darauf eingehen, akzeptiert dies und haltet euch
zurück, sie anzugreifen. Nun ladet sie ein, ihr Land zu verlassen und ins
Gebiet der Muhairs zu ziehen und sagt ihnen, dass sie, falls sie dies tun,
all deren Privilegien und Verpflichtungen erhalten werden. Falls sie sich
weigern, ihre Ländereien zu verlassen, würden sie genau wie die
Beduinenmuslime behandelt und somit Allahs Befehl unterliegen wie andere
Muslime. Sie würden jedoch keinen Anteil an Kriegsbeute (faj)
erhalten, ausser sie kämpften zusammen mit den anderen Muslimen gegen die
Ungläubigen. Falls sie sich weigern, den Islam anzunehmen, verlangt von
ihnen Schutzgeld (giziya). Falls sie sich dazu bereit erklären,
akzeptiert dies und haltet euch zurück. Falls sie sich weigern, diese
Steuern zu bezahlen, fragt Allah um Hilfe und bekämpft sie.
Wenn ihr eine
Befestigung belagert und die Belagerten flehen euch um Allahs und dessen
Propheten Schutz an, gewährt ihnen dies nicht. Vielmehr bietet ihnen euren
sowie eurer Ge-fährten Schutz an. Denn es ist eine geringere Sünde wenn
ihr euer eigenes Schutzversprechen brecht als wenn dieses im Namen von
Allah und seinem Propheten gemacht worden wäre. Wenn ihr eine Befestigung
belagert und die Belagerten wollen, dass ihr sie gehen lässt in
Übereinstimmung mit Allahs Befehl, seht davon ab. Handelt in eigener
Autorität, denn ihr wisst ja nicht, ob ihr fähig sein werdet, Allahs
Befehl gegen sie auszuführen.
Kapitel 4:
Handelt vom Verbot, den Glaubenseid zu brechen
Muslim B 19 N
4309:
Abu Said bezeugt, dass Allahs Prophet folgendes sagte: "Am Tage des
Jüngsten Gerichtes wird einer jeden Person, die vom Glauben abgefallen
ist, eine Fahne an den Hintern geheftet.
Kapitel 5:
Rechtfertigung für den Gebrauch von Kriegslist (Täuschung)
Muslim B 19 N
4311:
Es wird von Jabir überliefert, dass der Prophet sagte: "Krieg ist
Täuschung."
Kapitel 6:
Handelt davon, dass eine Konfrontation mit dem Feind nicht wünschenswert
ist; findet diese jedoch statt, ist es wichtig, Geduld zu üben
Muslim B 19 N
4314:
Abu Nadr erzählt, dass Abdullah b. abu Auta vom Stamme der Aslam und
Gefährte des Propheten einen Brief an Umar b. Ubaidullah gesendet hätte,
als letzterer gegen die Haruriyya (Khawarij) zog mit folgendem Inhalt:
Eines Tages, als dem Propheten eine Auseinandersetzung mit dem Feind
bevorstand, wartete dieser, bis die Sonne untergegangen war. Dann erhob er
sich und sprach:" Oh ihr Männer! Wünscht euch nicht eine
Auseinandersetzung mit dem Feind. Wird es jedoch zum Kampfe kommen, so
übt Geduld. Ihr sollt wissen, dass das Paradies im Schatten der Schwerter
liegt." Er äusserte dann folgendes Gebet:" Oh Allah, Offenbarer des
Buches, Vertreiber der Wolken, Niederzwinger der feindlichen Horden, hilf
uns gegen den Feind und vernichte ihn."
Kapitel 9:
Handelt von der Erlaubnis, bei nächtlichen Überfällen Frauen und Kinder zu
töten, falls dies nicht absichtlich geschieht
Muslim B 19 N
4321:
Saib Ibn Jaththama bezeugt, dass der Prophet, als er gefragt wurde, ob es
erlaubt sei, die Frauen und Kinder der Polytheisten während eines
nächtlichen Raubzuges zu töten, geantwortet habe: "Sie sind den
Polytheisten zugehörig."
Kapitel 14:
Handelt von zusätzlichen Belohnungen für die Krieger und Rückführung der
Kriegsgefangenen in die Heimat als Lösegeld für die Muslime
Muslim B 19 N
4345:
Salama Ibn al-Akwa erzählt:" Als wir gegen die Fazara zogen, wurde Abu
Bakr vom Propheten dafür bestimmt, unser Kommandant zu sein. Als wir uns
etwa eine Stunde entfernt von den Quellen des Feindes befanden, befahl Abu
Bakr anzugreifen. In der Nacht ruhten wir uns erst etwas aus. Als wir dann
die Quellen erreicht hatten, griffen wir von allen Seiten her an. Dies war
der Ort, wo die Schlacht stattfand. Manche der Feinde wurden getötet,
andere gefangen genommen. Ich sah eine Gruppe von Frauen und Kinder auf
der Flucht. Da ich besorgt war, sie könnten (den Schutz) der Berge vor mir
erreichen, schoss ich einen Pfeil zwischen sie und den Berg. Als sie den
Pfeil sahen, hielten sie inne. So brachte ich sie mit mir und trieb sie
an. Unter ihnen war eine Frau (vom Stamme der Fazara), welche einen
ledernen Mantel trug und ihre Tochter, eines der hübschesten Mädchen von
Arabien. Als ich diese Gruppe Abu Bakr präsentierte, übergab er mir das
Mädchen als Kriegsbeute. Später in Medina trafen wir den Propheten Allahs
auf der Strasse (ich hatte noch keinen Sex mit dem Mädchen gehabt). Er
sagte:" Gib mir das Mädchen, Salama." Ich antwortete:" Prophet Allahs, ich
bin fasziniert von ihr." Am nächsten Tag verlangte der Prophet wiederum:"
Oh Salama, gib mir das Mädchen. Möge Allah Deinen Vater segnen." Ich
antwortete: "Sie ist für Dich, Prophet Allahs. Bei Allah, ich habe noch
keinen Sex mit ihm gehabt." Der Prophet Allahs schickte es nach Mekka als
Lösegeld für muslimische Gefangene.
Kapitel 15:
Handelt von der Beute (Faj) welche dem Feind ohne formellen Krieg
abgenommen wurde
Muslim B 19 N
4347:
Umar erzählt: die verlassenen Besitztümer der Banu Nadir schenkte Allah
Seinem Propheten, ohne dass ein Feldzug, weder zu Pferd noch zu Kamel,
stattgefunden hätte. Diese wurden dem Heiligen Propheten deshalb gegeben,
damit Er mit den Einnahmen die jährlichen Ausgaben seiner Familie
begleichen konnte. Mit dem Rest kaufte er Pferde und Waffen als
Vorbereitung für den Heiligen Krieg.
Kapitel 20:
Vertreibung der Juden aus dem Hijaz
Muslim B 19 N
4366:
Umar Ibn al-Khattib bezeugt, dass er gehört habe, wie Allahs Prophet
gesagt hätte: "Ich werde alle Juden und Christen von der Arabischen
Halbinsel vertreiben, bis nur noch Muslime übrig sind."
Kapitel 22:
Handelt davon, die Bereitschaft für den jihad zu demonstrieren und den
Vorrang der dringenderen Handlungsweise zu geben, wenn man sich zwischen
zwei entscheiden muss
Muslim B 19 N
4374:
Abdullah erzählt: Am Tag, als der Prophet Allahs von der Schlacht bei
Ahzab zurückgekehrt war, verkündete er folgendes: Niemand sollte das
Nachmittagsgebet zu verrichten, bevor sie das Gebiet der Banu Quraiza
erreicht hätten. Einige waren jedoch besorgt, dass sie die Gebetszeit
verpassen würden und verrichteten es, bevor sie die Strassen der Banu
Quraiza erreicht hatten. Die anderen jedoch sagten, dass sie nicht beten
würden, bis sie dort angekommen wären, wo der Prophet ihnen befohlen
hatte, hinzugehen. (Auch wenn sie dadurch die Gebetszeit verpassen würden)
Als der Prophet diese zwei verschiedenen Standpunkte vernommen hatte,
verurteilte es keine davon.
Kapitel 37:
Handelt vom Zorn Allahs über diejenige Person, welche vom Propheten selbst
getötet wird
Muslim B 19 N
4420:
Hammam Ibn Munabbih bezeugte, dass Abu Huraira berichtete, der Prophet
Allahs habe unter anderem folgendes gesagt: "Gross ist der Zorn Allahs
über denjenigen, welcher dies verübt hat." (Der Prophet Allahs zeigte
dabei auf seine Schneidezähne). Er sagte weiter:" Gross ist der Zorn
Allahs über die Person, welche von mir getötet wurde in Allahs Weg, dem
Erhabenen und Glorreichen."
Kapitel 47:
Handelt davon, dass Frauen, die am jihad teilnehmen auch Belohnung
erhalten sollen, jedoch nicht einen regulären Beuteanteil; sowie vom
Verbot, die Kinder des Feindes zu töten
Muslim B 19 N
4456:
Yazid b. Hurmuz erzählt, dass Najda Ibn Abbas in einem Brief bat, 5 Fragen
zu beantworten. Ibn Abbas sagte:" Wenn ich keine Angst hätte, insofern zu
sündigen, als dass ich Wissen zurückbehalte, ich hätte geschwiegen." Najda
fragte folgendes, nachdem er den Allmächtigen gelobt und um Segen für den
Propheten gebeten hatte:"
-
Sag mir, hat der Prophet Frauen an seinen Kriegszügen teilnehmen lassen?
-
Falls er dies tat, erhielten diese regulären Beuteanteil?
-
Tötete er die Kinder des Feindes?
-
Wie lange hält der Status eines Waisen an?
-
Wer bekommt den fünften Teil (Kabums) der Beute?"
Ibn Abbas antwortete:
-
Der Prophet Allahs liess Frauen am Heiligen Krieg teilnehmen. Er nahm
sie mit ins Getümmel und kämpfte manchmal Seite an Seite mit ihnen. Sie
kümmerten sich um die Verwundeten.
-
Sie bekamen jeweils eine Belohnung von der Beute. Es wurde ihnen jedoch
nicht ein regulärer Beuteanteil gegeben.
-
Der Prophet Allahs tötete die Kinder des Feindes nicht, folglich sollst
auch du sie nicht umbringen.
-
Wenn ein junger Mann Bartwuchs bekommt, aber noch nicht in der Lage ist,
seine Angelegenheiten selbst zu regeln, ist er als Waise zu betrachten.
Wenn er jedoch fähig ist, seine Interessen wie ein Erwachsener
wahrzunehmen und seinen Verpflichtungen nachzukommen, dann ist er kein
Waise mehr.
-
Als Verwandte vom Propheten Allahs glaubten wir, dass der fünfte Teil
der Beute für uns bestimmt sei. Aber die Leute vom Stamme der Banu
Umayya haben ihn uns verweigert.
Islamische Gelehrte haben
aus den Berichten zum "Heiligen Krieg" ein eigenes Kriegsrecht abgeleitet,
das Teil der Scharia ist, und welches demnach jeder anderen
diesbezüglichen internationalen Norm, wie zum Beispiel der Genfer
Konvention, überlegen ist.
►
Anhang 8
4. Traditionskritik
Zu den im Kapitel
"Heiliger Krieg" als generalisiertes Gebot erwähnten 3 Stellen
aus dem Hadith des Bukhari führt A. Noth aus, es handle sich um einen
"angeblichen
Prophetenausspruch", einen "fingierten Hadith",
d.h. er
zieht die Authentizität dieser Hadith-Überlieferung in Zweifel.
Er erläutert dazu:
" … aufgezeichnete Tradition, die sich von vornherein dadurch als fingiert
zu erkennen gibt, dass dem Propheten die Gabe der Weltschau zugestanden
wird, streicht den Eroberungsgedanken als das Ziel muslimischer
Heidenkämpfe noch stärker heraus. Dort lesen wir, dass während der
Aushebung des berühmten medinensischen Grabens … dem Propheten plötzlich
Städte und Länder der Perser ("des Khorsau") der Byzantiner ("des Kaisar")
und der Abessinier deutlich vor Augen gestanden seien. Darauf hätten sich
die Bitten seiner Anhänger an ihn gerichtet: "Bitte zu Gott, er möge die
Städte und Länder uns öffnen, uns ihre Häuser als Beute geben und uns ihre
Länder mit unseren Händen zerstören lassen. Diesen Bitten habe Mohammed -
die Abessinier ausgenommen - stattgegeben. Charakteristisch für diese
Auffassung des Kampfes "für die Sache Gottes" als Förderung des
religiös-politischen Gemeinwesens "Islam" ist ferner eine Tendenz zur
Universalität."
Albrecht Noth,
Heiliger Krieg und Heiliger Kampf in Islam und Christentum, Seite 20,
Verlag Ludwig Röhrscheid, Bonn, 1966)
Wie Eingangs erwähnt, wurden
die Berichte über das Leben des Propheten 150 - 200 Jahre nach dessen Tod
schriftlich fixiert. Über Genesis und Zweck dieser biographischen
Zusammenstellung mit Gesetzescharakter finden wir bei Yaya Gopal folgende
Ausführungen: "Der
omayyadische Kalif Omar II gab die Anweisung, alle noch vorhandenen
Überlieferungen über den Propheten zusammenzutragen, die von Nachfolgern
der Gefährten des Propheten aufzutreiben waren. Im Jahre 738 starb der
Kalif. William Muir berichtet: "Die begonnene Aufgabe wurde tatkräftig
weiterverfolgt, aber die früheste authentische Zusammenstellung stammt
erst aus der Mitte oder dem Ende des 9. Jahrhunderts."
(Yaya Gopal,
Gabriels Einflüsterungen, Seite 10f, Ahriman-Verlag, Freiburg, 2004)
Wie also ist es möglich,
dass, wir heute, obschon zum Zeitpunkt von Mohammeds Tod keine
schriftlichen Zeugnisse über sein Leben existierten, über dicke Bücher mit
unzähligen Begebenheiten seines Lebens verfügen? Yaya Gopal schreibt dazu:
"Der wahre Grund
dafür, warum wir über Mohammeds Leben um so mehr zu wissen bekommen, je
länger es zurücklag, war im Gegensatz zu ähnlichen Erscheinungen im
Christentum, dem es um die Vergrösserung des Wunderglanzes seines
legendären Gründers … ging, ein praktischer. Das inzwischen konsolidierte
islamische Weltreich benötigte einen einheitlichen Rechts- und
Verhaltenskodex, und da Mohammed durch Legende und historische Entrückung
allmählich zu einem Übermenschen und unfehlbaren Vorbild stilisiert worden
war, wurde seine fiktive Biographie - in Gestalt der so genannten Hadith
in einer mündlichen Überlieferungsreihe (Isnad) "beglaubigter" Anekdoten -
zum Vehikel, um dieses neue Rechtssystem - die Scharia - für verbindlich
erklären zu können."
Und weiter: "Margiolouth
schreibt in seinen Vorlesungen "The Early Development of Mohammedism": "Zum
Zeitpunkt des Todes des Propheten war nur wenig festgelegt; seine
Gefährten waren bestenfalls in der Lage, Konvertiten einige Teile des
Korans nahe zu bringen - wie viel davon tatsächlich oder um welche Teile
es sich dabei handelte, entzieht sich unserer Kenntnis. Das ganze
zahlreiche Bände füllende Gebäude von Anschauungen und Handlungen ist erst
danach entwickelt worden … Aus den dargelegten Gründen konnte der Koran
allein als Gesetzbuch nicht dienen, ja nicht einmal als Grundlage der
Rechtsprechung. Die Ansicht, dass ausser dem Koran irgendwelche Dokumente
aus der Zeit des Propheten erhalten geblieben seien, erntete für
gewöhnlich nur Spott."
(ebenda,
Seite11f)
Die Vermutung, dass die
Sunna zu einem grossen Teil aus legendären Ausschmückungen der koranischen
Berichte besteht, drängt sich auf:
"Die Anzahl der
Überlieferungen von angeblichen Aussprüchen und Handlungen Mohammeds, die
solcherart mit viel Aufwand und Mühe gesammelt worden waren, erreichte
enorme Ausmasse - sie gingen in die Hunderttausende. Übertreibungen,
Lügen, Legenden und Widersinnigkeiten aller Art produzierten die Erzähler
aus eigennützigen oder frommen Gründen. "Abu Da'du etwa, der nur 4800
Traditionen bearbeitete, die eine sorgfältige Auswahl von 500'000
darstellten, merkte an, dass er nur diejenigen wiedergebe, "die
authentisch scheinen oder zumindest fast." Von den 40'000 Personen, die an
der Überlieferung der Traditionen beteiligt waren, erkennt al-Bukhari nur
2000 als verlässlich an." Mac Donald hält fest: "al-Bukharis Werk enthält
ungefähr 7000 Traditionen, und er wählte diese aus 600'000 in Umlauf
befindlichen aus - so erzählt wenigstens die Überlieferung. Der Rest wurde
verworfen, da er bei der Überprüfung den von ihm aufgestellten Regeln
nicht standhalten konnte. Wie weit die Fälschung von Traditionen ging kann
an dem Beispiel von ibn abi al-Audscha ermessen werden, der zugab, allein
schon 4000 frei erfunden und in Umlauf gebracht zu haben, und der 155
(islamische Zeitrechnung) hingerichtet wurde."
(ebenda Seite 12f)