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Sunnah und Hadith

Sure 59, Vers 7:  … Und was euch der Gesandte gibt, das nehmet, und was er euch verwehrt, von dem lasset ab und fürchtet Allah. Siehe, Allah straft strenge.

"Im Islam wurde das arabische Wort "sunnah" zum Inbegriff dessen, wie der Prophet Mohammed, der Gesandte Allahs sein Leben lebte. Die Sunnah ist die zweite Quelle der islamischen Rechtssprechung, der Koran ist die erste. Beide sind unentbehrlich, man kann den Islam nicht praktizieren, ohne sie beide zu konsultieren. Das arabische Wort "hadith" (Plural: "ahadith") ist dem Wort Sunnah sehr ähnlich aber nicht identisch. Ein  Hadith ist eine Erzählung über das Leben des Propheten oder darüber was er für richtig befunden hat … Die explosionsartige Ausbreitung des islam im 7. und 8. Jahrhundert konfrontierte die islamischen Gelehrten mit einer drängenden Aufgabe: Es galt, das Wissen über die Sunnah des Propheten  zu bewahren. So entstand die wissenschaftliche Auswertung des Ahadith …"

Übersetzung aus der der Einführung zum Kapitel "Sunnah and Hadith"

Quelle: www.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/

 

1. Begriff

Wie in der oben zitierten Einführung in das Kapitel "Sunnah und Hadith" erläutert wurde, ist neben dem Koran die Prophetentradition die zweite Quelle des islamischen Dogmas. Der Islam leitet seine Gebote und sein Gesetz (Sharia) nicht nur aus dem Koran ab sondern eben auch aus der Sunnah, bzw. den Ahadith, d.h. den Erzählungen über das Leben Mohammeds. (Eine einzelne Erzählung ist ein Hadith).

Die Art und Weise, wie Mohammed inmitten seiner Gemeinde lebte und seine Pflichten als beispielhafter Muslim erfüllte, die Gläubigen auf den Wegen Gottes führte, und die erforderlichen Regeln festlegte - all das verdeutlicht seinen Weg (Sunnah). Das Leben des Propheten hat also für gläubige Muslime absoluten Vorbildcharakter, jede seiner Handlungen ist göttlich inspiriert.

Wie im Kapitel Mohameds Handlungen sind von Allah göttlich legitimiert dargelegt wird, sind alle Taten und Anweisungen des Propheten unhinterfragt und unhinterfragbar.

Die Zeugnisse über des Propheten Leben wurden jahrzehntelang mündlich tradiert, bevor man sie schliesslich, 150 bis 200 Jahre nach Mohammeds Tod, in schriftlicher Form niederlegte. Das als beispielhaft angesehene Leben des Propheten ist in hunderten von Erzählungen und Berichten (Ahadith) dokumentiert und in mehreren Sammlungen authentischer Traditionen (al-Dschami'as-sahih) zusammengefasst. Bei der Kompilation dieser Berichte beriefen sich die Textsammler, auf so genannte Überlieferungsketten (Isnad) der Gewährsleute. Eine solche Überlieferungskette kann man sich etwa so vorstellen:

"So hat mir A erzählt, B habe von seinem Grossvater berichtet, dass dieser von C vernommen habe, wie jener D zugehört habe, als er folgende Frage an Aischa gestellt habe: "Was hat der Prophet des Herrn denn gerne gegessen?" und diese geantwortet habe: "Wahrlich ich sage dir, er mochte kandierte Früchte und Honig, und ganz besonders hat er Kürbis gemocht."

Die wichtigsten Sammlungen, die auch in dieser Arbeit verwendet werden sind nach ihren Autoren benannt:

Sahih Bukhari (geboren: 810  gestorben: 870)
Sahih Muslim (geboren: 821  gestorben: 875)

Einige Beispiele aus den erwähnten Hadith-Textbüchern finden Sie in deutscher Übersetzung in
Anhang 3

 

2. Autorität der Sunnah

Wenn sich zu einem bestimmten Sachverhalt oder einer Streitfrage im Ahadith Erläuterungen oder Anweisungen finden, dann sind sie für den Gläubigen verbindlich. Im Lexikon des Islam heisst es zur Verbindlichkeit des Hadith:

"Die Autorität der Sunna ist im Koran verankert, der von den Muslimen fordert, sich der Führung des Propheten zu unterwerfen und ihm zu folgen. Die Gläubigen dürfen sich Gott und seinem Gesandten nicht widersetzen und  dürfen ihnen den Gehorsam nicht verweigern:

Sure 33, Vers 21: Wahrlich in dem Gesandten Allahs hattet ihr ein schönes Beispiel für jeden, der auf Allah und den Jüngsten Tag hofft und oft Allahs gedenkt.

Sure 72, Vers 23: Allein eine Predigt von Allah und Seine Sendung liegt mir ob, und wer sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt, für den ist Dschahannams Feuer ewig und immerdar.

Sure 4, Vers 14: Wer aber gegen Allah und Seinen Gesandten rebelliert und Seine Gebote übertritt, den führt Er ein in ein Feuer, ewig darinnen zu verweilen, und es trifft ihn schändende Strafe.

Der Prophet gilt als die letzte Instanz bei allen Entscheidungen eines Muslims. Ein Gläubiger darf, wenn Allah und sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, in dieser Angelegenheit nicht mehr frei zu wählen:

Sure 33, Vers 36: Und nicht geziemt es einem gläubigen Mann oder Weib, wenn Allah und Sein Gesandter eine Sache entschieden hat, die Wahl in ihren Angelegenheiten zu haben. Und wer gegen Allah und Seinen Gesandten aufsässig wird, der ist in offenkundigem Irrtum.

Die Anwesenheit des Propheten inmitten der Gemeinde gilt somit als Garantie für die Wahrheit der Glaubenslehre und die Richtigkeit der getroffenen Maßnahmen … denn seine Autorität ist ihm von Allah selbst verliehen:

Sure 4, Vers 64: Und wir entsandten Gesandte nur, dass ihnen gehorcht würde mit Allahs Erlaubnis. Und wenn sie, nachdem sie wider sich gesündigt, zu dir kämen und Allah um Verzeihung bäten, und der Gesandte für sie um Verzeihung bäte, wahrlich, sie würden Allah vergebend und barmherzig erfinden.

So gilt der Grundsatz:

Sure 4, Vers 80: Wer dem Gesandten gehorcht, der gehorcht Allah, und wer den Rücken kehrt … so haben wir dich nicht entsandt zum Hüter über sie.

(Digitale Bibliothek: A. T. Khoury, L. Hagemann, P. Heine: Lexikon des Islam, S. 325, Verlag Herder)

 

3. Das Vorbild aus der Sunnah hat absoluten Gesetzescharakter

Die Hadith-Sammlungen sind nach Kapiteln geordnet. In der Sammlung von Muslim sind die Begebenheiten zum "Heiligen Krieg" (Kitab Al-Jihad wa'l-Siyar) in Kapitel 19 zusammengetragen und umfassen die Nummern 4293 bis 4472 also 179 Einträge. Wie absolut die Vorbildfunktion Mohameds Gültigkeit hat, lässt sich auch daran erkennen, dass dieses Kapitel zusätzlich in 50 thematische Unterkapitel eingeteilt ist. Da jede Handlung des Propheten als göttlich inspiriert angesehen wird, wird folgerichtig aus jeder Handlung oder Anweisung des Propheten eine zu befolgende Regel abgeleitet. Diese Gebote haben denselben Anspruch auf absolute Richtigkeit und sind ebenso wie die koranischen Gebote zu befolgen. Hier einige Beispiele:

Quelle: http://www.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/muslim/019.smt.html

 

Kapitel 1: Handelt von der Erlaubnis, eine Razzia gegen Ungläubige zu unternehmen, ohne vorher ein Ultimatum stellen zu müssen, weil sie schon vorgängig eingeladen wurden, den Islam anzunehmen

Muslim B 19 N 4292: Ibn Aun berichtet: Ich schrieb Nafi und fragte ihn, ob es nötig sei, die Ungläubigen einzuladen den Islam anzunehmen, bevor man ihnen im Kampf gegenübersteht. Er sagte, dass dies in den Anfängen des Islam nötig gewesen sei. Der Prophet Allahs führte einen Überraschungsangriff gegen den Stamm der Banu Mustaliq während dessen Vieh getränkt wurde. Er tötete diejenigen, welche kämpften und nahm die anderen gefangen. Am selben Tag nahm er auch Juwairiya bint al-Harith gefangen. Nafi führte weiter aus, dass ihm diese Überlieferung von Abdullah b. Umar erzählt wurde, welcher selbst einer der Angreifer war.

 

Kapitel 2: Handelt von der Bestimmung der Führer eines Feldzuges durch den Imam und seinen Ratschlägen betreffend Kriegsprotokoll und ähnlichen Angelegenheiten

Muslim B 19 N 4294: Sulaiman bin Buraid wurde von seinem Vater informiert dass wenn der Prophet Allahs jemanden zum Führer einer Armee oder Truppe auserwählte, er diese ermahnte, Allah zu fürchten und ihre Waffenbrüder gut zu behandeln. Er pflegte zu sagen:" Kämpft im Namen Allahs und für Allahs Sache. Kämpft gegen die Ungläubigen. Führt einen Heiligen Krieg und veruntreut weder die Beute noch brecht euren Eid. Schändet weder die Leichen noch tötet die Kinder. Wenn ihr euren polytheistischen Feinden begegnet, gebt ihnen drei Handlungsmöglichkeiten. Wenn sie auf eine davon eingehen, akzeptiert es und seht davon ab, sie zu bekämpfen. Ladet sie nun ein, den Islam anzunehmen. Wenn sie darauf eingehen, akzeptiert dies und haltet euch zurück, sie anzugreifen. Nun ladet sie ein, ihr Land zu verlassen und ins Gebiet der Muhairs zu ziehen und sagt ihnen, dass sie, falls sie dies tun, all deren Privilegien und Verpflichtungen erhalten werden. Falls sie sich weigern, ihre Ländereien zu verlassen, würden sie genau wie die Beduinenmuslime behandelt und somit Allahs Befehl unterliegen wie andere Muslime. Sie würden jedoch keinen Anteil an Kriegsbeute (faj) erhalten, ausser sie kämpften zusammen mit den anderen Muslimen gegen die Ungläubigen. Falls sie sich weigern, den Islam anzunehmen, verlangt von ihnen Schutzgeld (giziya). Falls sie sich dazu bereit erklären, akzeptiert dies und haltet euch zurück. Falls sie sich weigern, diese Steuern zu bezahlen, fragt Allah um Hilfe und bekämpft sie.

Wenn ihr eine Befestigung belagert und die Belagerten flehen euch um Allahs und dessen Propheten Schutz an, gewährt ihnen dies nicht. Vielmehr bietet ihnen euren sowie eurer Ge-fährten Schutz an. Denn es ist eine geringere Sünde wenn ihr euer eigenes Schutzversprechen brecht als wenn dieses im Namen von Allah und seinem Propheten gemacht worden wäre. Wenn ihr eine Befestigung belagert und die Belagerten wollen, dass ihr sie gehen lässt in Übereinstimmung mit Allahs Befehl, seht davon ab. Handelt in eigener Autorität, denn ihr wisst ja nicht, ob ihr fähig sein werdet, Allahs Befehl gegen sie auszuführen.

 

Kapitel 4:  Handelt vom Verbot, den Glaubenseid zu brechen

Muslim B 19 N 4309: Abu Said bezeugt, dass Allahs Prophet folgendes sagte: "Am Tage des Jüngsten Gerichtes wird einer jeden Person, die vom Glauben abgefallen ist, eine Fahne an den Hintern geheftet.

 

Kapitel 5: Rechtfertigung für den Gebrauch von Kriegslist (Täuschung)

Muslim B 19 N 4311: Es wird von Jabir überliefert, dass der Prophet sagte: "Krieg ist Täuschung."

 

Kapitel 6:  Handelt davon, dass eine Konfrontation mit dem Feind nicht wünschenswert ist; findet diese jedoch statt, ist es wichtig, Geduld zu üben

Muslim B 19 N 4314: Abu Nadr erzählt, dass Abdullah b. abu Auta vom Stamme der Aslam und Gefährte des Propheten einen Brief an Umar b. Ubaidullah gesendet hätte, als letzterer gegen die Haruriyya (Khawarij) zog mit folgendem Inhalt: Eines Tages, als dem Propheten eine Auseinandersetzung mit dem Feind bevorstand, wartete dieser, bis die Sonne untergegangen war. Dann erhob er sich und sprach:" Oh ihr Männer! Wünscht euch nicht eine Auseinandersetzung mit dem Feind.  Wird es jedoch zum Kampfe kommen, so übt Geduld. Ihr sollt wissen, dass das Paradies im Schatten der Schwerter liegt." Er äusserte dann folgendes Gebet:" Oh Allah, Offenbarer des Buches, Vertreiber der Wolken, Niederzwinger der feindlichen Horden, hilf uns gegen den Feind und vernichte ihn."

 

Kapitel 9:  Handelt von der Erlaubnis, bei nächtlichen Überfällen Frauen und Kinder zu töten, falls dies nicht absichtlich geschieht

Muslim B 19 N 4321: Saib Ibn Jaththama bezeugt, dass der Prophet, als er gefragt wurde, ob es erlaubt sei, die Frauen und Kinder der Polytheisten während eines nächtlichen Raubzuges zu töten, geantwortet habe: "Sie sind den Polytheisten zugehörig."

 

Kapitel 14:  Handelt von zusätzlichen Belohnungen für die Krieger und Rückführung der Kriegsgefangenen in die Heimat als Lösegeld für die Muslime

Muslim B 19 N 4345: Salama Ibn al-Akwa erzählt:" Als wir gegen die Fazara zogen, wurde Abu Bakr vom Propheten dafür bestimmt, unser Kommandant zu sein. Als wir uns etwa eine Stunde entfernt von den Quellen des Feindes befanden, befahl Abu Bakr anzugreifen. In der Nacht ruhten wir uns erst etwas aus. Als wir dann die Quellen erreicht hatten, griffen wir von allen Seiten her an. Dies war der Ort, wo die Schlacht stattfand. Manche der Feinde wurden getötet, andere gefangen genommen. Ich sah eine Gruppe von Frauen und Kinder auf der Flucht. Da ich besorgt war, sie könnten (den Schutz) der Berge vor mir erreichen, schoss ich einen Pfeil zwischen sie und den Berg. Als sie den Pfeil sahen, hielten sie inne. So brachte ich sie mit mir und trieb sie an. Unter ihnen war eine Frau (vom Stamme der Fazara), welche einen ledernen Mantel trug und ihre Tochter, eines der hübschesten Mädchen von Arabien. Als ich diese Gruppe Abu Bakr präsentierte, übergab er mir das Mädchen als Kriegsbeute. Später in Medina trafen wir den Propheten Allahs auf der Strasse (ich hatte noch keinen Sex mit dem Mädchen gehabt). Er sagte:" Gib mir das Mädchen, Salama." Ich antwortete:" Prophet Allahs, ich bin fasziniert von ihr." Am nächsten Tag verlangte der Prophet wiederum:" Oh Salama, gib mir das Mädchen. Möge Allah Deinen Vater segnen." Ich antwortete: "Sie ist für Dich, Prophet Allahs. Bei Allah, ich habe noch keinen Sex mit ihm gehabt." Der Prophet Allahs schickte es nach Mekka als Lösegeld für muslimische Gefangene.

 

Kapitel 15:  Handelt von der Beute (Faj) welche dem Feind ohne formellen Krieg abgenommen wurde

Muslim B 19 N 4347: Umar erzählt: die verlassenen Besitztümer der Banu Nadir schenkte Allah Seinem Propheten, ohne dass ein Feldzug,  weder zu Pferd noch zu Kamel, stattgefunden hätte. Diese wurden dem Heiligen Propheten deshalb gegeben, damit Er mit den Einnahmen die jährlichen Ausgaben seiner Familie begleichen konnte. Mit dem Rest kaufte er Pferde und Waffen als Vorbereitung für den Heiligen Krieg.

 

Kapitel 20: Vertreibung der Juden aus dem Hijaz

Muslim B 19 N 4366: Umar Ibn al-Khattib bezeugt, dass er gehört habe, wie Allahs Prophet gesagt hätte: "Ich werde alle Juden und Christen von der Arabischen Halbinsel vertreiben, bis nur noch Muslime übrig sind."

 

Kapitel 22:  Handelt davon, die Bereitschaft für den jihad zu demonstrieren und den Vorrang der dringenderen Handlungsweise zu geben, wenn man sich zwischen zwei entscheiden muss

Muslim B 19 N 4374: Abdullah erzählt: Am Tag, als der Prophet Allahs von der Schlacht bei Ahzab zurückgekehrt war, verkündete er folgendes: Niemand sollte das Nachmittagsgebet zu verrichten, bevor sie das Gebiet der Banu Quraiza erreicht hätten. Einige waren jedoch besorgt, dass sie die Gebetszeit verpassen würden und verrichteten es, bevor sie die Strassen der Banu Quraiza erreicht hatten. Die anderen jedoch sagten, dass sie nicht beten würden, bis sie dort angekommen wären, wo der Prophet ihnen befohlen hatte, hinzugehen. (Auch wenn sie dadurch die Gebetszeit verpassen würden) Als der Prophet diese zwei verschiedenen Standpunkte vernommen hatte, verurteilte es keine davon.

 

Kapitel 37:  Handelt vom Zorn Allahs über diejenige Person, welche vom Propheten selbst getötet wird

Muslim B 19 N 4420: Hammam Ibn Munabbih bezeugte, dass Abu Huraira berichtete, der Prophet Allahs habe unter anderem folgendes gesagt: "Gross ist der Zorn Allahs über denjenigen, welcher dies verübt hat." (Der Prophet Allahs zeigte dabei auf seine Schneidezähne). Er sagte weiter:" Gross ist der Zorn Allahs über die Person, welche von mir getötet wurde in Allahs Weg, dem Erhabenen und Glorreichen."

 

Kapitel 47:  Handelt davon, dass Frauen, die am jihad teilnehmen auch  Belohnung erhalten sollen, jedoch nicht einen regulären Beuteanteil; sowie vom Verbot, die Kinder des Feindes zu töten

Muslim B 19 N 4456: Yazid b. Hurmuz erzählt, dass Najda Ibn Abbas in einem Brief bat, 5 Fragen zu beantworten. Ibn Abbas sagte:" Wenn ich keine Angst hätte, insofern zu sündigen, als dass ich Wissen zurückbehalte, ich hätte geschwiegen." Najda fragte folgendes, nachdem er den Allmächtigen gelobt und um Segen für den Propheten gebeten hatte:"

  1. Sag mir, hat der Prophet Frauen an seinen Kriegszügen teilnehmen lassen?

  2. Falls er dies tat, erhielten diese regulären Beuteanteil?

  3. Tötete er die Kinder des Feindes?

  4. Wie lange hält der Status eines Waisen an?

  5. Wer bekommt den fünften Teil (Kabums) der Beute?"

Ibn Abbas antwortete:

  1. Der Prophet Allahs liess Frauen am Heiligen Krieg teilnehmen. Er nahm sie mit ins Getümmel und kämpfte manchmal Seite an Seite mit ihnen. Sie kümmerten sich um die Verwundeten.

  2. Sie bekamen jeweils eine Belohnung von der Beute. Es wurde ihnen jedoch nicht ein regulärer Beuteanteil gegeben.

  3. Der Prophet Allahs tötete die Kinder des Feindes nicht, folglich sollst auch du sie nicht umbringen.

  4. Wenn ein junger Mann Bartwuchs bekommt, aber noch nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, ist er als Waise zu betrachten. Wenn er jedoch fähig ist, seine Interessen wie ein Erwachsener wahrzunehmen und seinen Verpflichtungen nachzukommen, dann ist er kein Waise mehr.

  5. Als Verwandte vom Propheten Allahs glaubten wir, dass der fünfte Teil der Beute für uns bestimmt sei. Aber die Leute vom Stamme der Banu Umayya haben ihn uns verweigert.

Islamische Gelehrte haben aus den Berichten zum "Heiligen Krieg" ein eigenes Kriegsrecht abgeleitet, das Teil der Scharia ist, und welches demnach jeder anderen diesbezüglichen internationalen Norm, wie zum Beispiel der Genfer Konvention, überlegen ist. Anhang 8

 

4. Traditionskritik

Zu den im Kapitel "Heiliger Krieg" als generalisiertes Gebot erwähnten 3 Stellen aus dem Hadith des Bukhari führt  A. Noth aus, es handle sich um einen "angeblichen Prophetenausspruch", einen "fingierten Hadith", d.h. er zieht die Authentizität dieser Hadith-Überlieferung in Zweifel. Er erläutert dazu: " … aufgezeichnete Tradition, die sich von vornherein dadurch als fingiert zu erkennen gibt, dass dem Propheten die Gabe der Weltschau zugestanden wird, streicht den Eroberungsgedanken als das Ziel muslimischer Heidenkämpfe noch stärker heraus. Dort lesen wir, dass während der Aushebung des berühmten medinensischen Grabens … dem Propheten plötzlich Städte und Länder der Perser ("des Khorsau") der Byzantiner ("des Kaisar") und der Abessinier deutlich vor Augen gestanden seien. Darauf hätten sich die Bitten seiner Anhänger an ihn gerichtet: "Bitte zu Gott, er möge die Städte und Länder uns öffnen, uns ihre Häuser als Beute geben und uns ihre Länder mit unseren Händen zerstören lassen. Diesen Bitten habe Mohammed - die Abessinier ausgenommen - stattgegeben. Charakteristisch für diese Auffassung des Kampfes "für die Sache Gottes" als Förderung des religiös-politischen Gemeinwesens "Islam" ist ferner eine Tendenz zur Universalität." Albrecht Noth, Heiliger Krieg und Heiliger Kampf in Islam und Christentum, Seite 20, Verlag Ludwig Röhrscheid, Bonn, 1966)

Wie Eingangs erwähnt, wurden die Berichte über das Leben des Propheten 150 - 200 Jahre nach dessen Tod schriftlich fixiert. Über Genesis und Zweck dieser biographischen Zusammenstellung mit Gesetzescharakter finden wir bei Yaya Gopal folgende Ausführungen: "Der omayyadische Kalif Omar II gab die Anweisung, alle noch vorhandenen Überlieferungen über den Propheten zusammenzutragen, die von Nachfolgern der Gefährten des Propheten aufzutreiben waren. Im Jahre 738 starb der Kalif. William Muir berichtet: "Die begonnene Aufgabe wurde tatkräftig weiterverfolgt, aber die früheste authentische Zusammenstellung stammt erst aus der Mitte oder dem Ende des 9. Jahrhunderts." (Yaya Gopal, Gabriels Einflüsterungen, Seite 10f, Ahriman-Verlag, Freiburg, 2004)

Wie also ist es möglich, dass, wir heute, obschon zum Zeitpunkt von Mohammeds Tod keine schriftlichen Zeugnisse über sein Leben existierten, über dicke Bücher mit unzähligen Begebenheiten seines Lebens verfügen? Yaya Gopal schreibt dazu: "Der wahre Grund dafür, warum wir über Mohammeds Leben um so mehr zu wissen bekommen, je länger es zurücklag, war im Gegensatz zu ähnlichen Erscheinungen im Christentum, dem es um die Vergrösserung des Wunderglanzes seines legendären Gründers … ging, ein praktischer. Das inzwischen konsolidierte islamische Weltreich benötigte einen einheitlichen Rechts- und Verhaltenskodex, und da Mohammed durch Legende und historische Entrückung allmählich zu einem Übermenschen und unfehlbaren Vorbild stilisiert worden war, wurde seine fiktive Biographie - in Gestalt der so genannten Hadith in einer mündlichen Überlieferungsreihe (Isnad) "beglaubigter" Anekdoten - zum Vehikel, um dieses neue Rechtssystem - die Scharia - für verbindlich erklären zu können."

Und weiter: "Margiolouth schreibt in seinen Vorlesungen "The Early Development of Mohammedism": "Zum Zeitpunkt des Todes des Propheten war nur wenig festgelegt; seine Gefährten waren bestenfalls in der Lage, Konvertiten einige Teile des Korans nahe zu bringen - wie viel davon tatsächlich oder um welche Teile es sich dabei handelte, entzieht sich unserer Kenntnis. Das ganze zahlreiche Bände füllende Gebäude von Anschauungen und Handlungen ist erst danach entwickelt worden … Aus den dargelegten Gründen konnte der Koran allein als Gesetzbuch nicht dienen, ja nicht einmal als Grundlage der Rechtsprechung. Die Ansicht, dass ausser dem Koran irgendwelche Dokumente aus der Zeit des Propheten erhalten geblieben seien, erntete für gewöhnlich nur Spott." (ebenda, Seite11f)

Die Vermutung, dass die Sunna zu einem grossen Teil aus legendären Ausschmückungen der koranischen Berichte besteht, drängt sich auf:

"Die Anzahl der Überlieferungen von angeblichen Aussprüchen und Handlungen Mohammeds, die solcherart mit viel Aufwand und Mühe gesammelt worden waren, erreichte enorme Ausmasse - sie gingen in die Hunderttausende. Übertreibungen, Lügen, Legenden und Widersinnigkeiten aller Art produzierten die Erzähler aus eigennützigen oder frommen Gründen. "Abu Da'du etwa, der nur 4800 Traditionen bearbeitete, die eine sorgfältige Auswahl von 500'000 darstellten, merkte an, dass er nur diejenigen wiedergebe, "die authentisch scheinen oder zumindest fast." Von den 40'000 Personen, die an der Überlieferung der Traditionen beteiligt waren, erkennt al-Bukhari nur 2000 als verlässlich an." Mac Donald hält fest: "al-Bukharis Werk enthält ungefähr 7000 Traditionen, und er wählte diese aus 600'000 in Umlauf befindlichen aus - so erzählt wenigstens die Überlieferung. Der Rest wurde verworfen, da er bei der Überprüfung den von ihm aufgestellten Regeln nicht standhalten konnte. Wie weit die Fälschung von Traditionen ging kann an dem Beispiel von ibn abi al-Audscha ermessen werden, der zugab, allein schon 4000 frei erfunden und in Umlauf gebracht zu haben, und der 155 (islamische Zeitrechnung) hingerichtet wurde." (ebenda Seite 12f)

 

© Arbeitskreis Religion und Menschenrechte