Sure 4,
Vers 101:
Und so ihr das Land durchzieht, so begeht ihr keine Sünde, wenn ihr das
Gebet abkürzt aus Furcht, die Ungläubigen könnten euch überfallen.
Siehe, die Ungläubigen sind euch ein offenkundiger Feind.
Sure 4, Vers 102: Und wenn du unter ihnen bist und mit ihnen das
Gebet verrichtest, so soll ein Teil von dir stehen, doch sollen sie ihre
Waffen ergreifen. Und wenn sie sich niedergeworfen haben, so sollen sie
hinter euch treten, und es soll eine andre Abteilung kommen, die noch
nicht gebetet hat, und soll mit dir beten; doch sollen sie auf der Hut
sein und ihre Waffen ergreifen. Die Ungläubigen hätten es gern, dass ihr
eure Waffen und eure Sachen ausser Acht liesset, um euch dann auf einmal
zu überfallen. Und ihr begeht keine Sünde, wenn euch der regen Schaden
zufügt oder wenn ihr krank seid, eure Waffen fortzulegen. Seid jedoch
auf eurer Hut. Siehe, Allah hat für die Ungläubigen schändende Strafe
bereitet.
Sure 4, Vers 103: Und wenn ihr das Gebet beendet habt, dann
gedenket Allahs, sei es stehend, sitzend oder auf euren Seiten liegend.
Und wenn ihr in Sicherheit seid, so verrichtet das Gebet; siehe, das
Gebet ist für die Gläubigen eine Vorschrift, die für bestimmte Zeiten
festgesetzt ist.