39.
Er fragte: Kannst du einen Bericht oder einen wichtigen
Grundlagentext angeben, der als Basis für den Analogieschluß (qiyas)
dient?
40.
Shafi’i sagte:
Allah hat uns die Pflicht des jihad auferlegt so wie es in Seinem
Buch festgehalten und von Seinem Propheten verkündet wurde. Der
Allmächtige betonte den Ruf an die Männer, die Pflicht des jihad zu
erfüllen folgendermaßen:
Sure
9, Vers 111: Siehe,
Allah hat von den Gläubigen ihr Leben und ihr Gut für das Paradies
erkauft. Sie sollen kämpfen in Allahs Weg und töten und getötet werden.
Eine Verheißung hierfür ist gewährleistet in der Tora, im Evangelium und
im Koran; und wer hält seine Verheißung getreuer als Allah? Freut euch
daher des Geschäfts, das ihr abgeschlossen habt; und das ist eine große
Glückseligkeit.
Sure 9, Vers 36:
Siehe, die Anzahl der Monate bei Allah sind zwölf Monate, in dem Buche
Allahs, an dem Tage, da Er die Himmel und die Erde erschuf. Von ihnen sind
vier heilig. Das ist der wahrhafte Glauben. Drum versündigt euch nicht in
ihnen und bekämpfet die Götzendiener insgesamt, wie sie euch bekämpfen
insgesamt, und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.
Sure 9, Vers 5:
Sind aber die heiligen Monate verflossen, so erschlaget die Götzendiener,
wo ihr sie findet, und packet sie und belagert sie und lauert ihnen in
jedem Hinterhalt auf. So sie jedoch bereuen und das Gebet verrichten und
die Armensteuer zahlen, so laßt sie ihres Weges ziehen. Siehe, Allah ist
verzeihend und barmherzig.
Sure 9, Vers 29:
Kämpfet wider jene von denen, welchen die Schrift gegeben ward, die nicht
glauben an Allah und an den Jüngsten Tag und nicht verwehren, was Allah
und sein Gesandter verwehrt haben, und nicht bekennen das Bekenntnis der
Wahrheit, bis sie den Tribut aus der Hand gedemütigt entrichten.
41.
Abu Hurayra erzählte, daß der Gesandte Allahs
folgendes gesagt habe: „Ich werde die Ungläubigen weiter bekämpfen bis sie
sagen, daß es keinen Gott gibt außer Allah. Wenn sie sich zu diesem
bekannt haben, wird ihr Gut und Blut gesichert sein außer wenn es wegen
dessen Wert (trotzdem) genommen wird; sie werden von Allah belohnt
werden.“ (aus:
Dawud; 3. Band, Sunan, Cairo, 1935, Seite 44)
Und Allah (verherrlicht werde
Seine Lobpreisung) sagte:
Sure
9, Vers 38: O ihr, die ihr
glaubt, was war euch, daß, als zu euch gesprochen ward: „Ziehet hinaus in
Allahs Weg“, ihr euch schwer zur Erde neigtet? Habt ihr mehr Wohlgefallen
am irdischen Leben als am Jenseits? Aber der Niesbrauch des irdischen
Lebens ist gegenüber dem Jenseits nur ein winziger.
Sure 9, Vers 39:
So ihr nicht ausziehet, wird Er euch strafen mit schmerzlicher Strafe und
ein anderes Volk an eure Stelle setzen; und ihr schadet Ihm in nichts,
denn Allah hat Macht über alle Dinge.
►
Zug gegen die Byzantiner bei Tabuk
Sure
9, Vers 41: Ziehet aus,
leicht und schwer (bewaffnet), und eifert mit Gut und Blut in Allahs Weg.
Solches ist besser für euch, so ihr es begreifet.
42.
Shafi’i sagte weiter:
Diese Offenbarungen bedeuten, daß jihad, insbesondere aber der
bewaffnete Auszug für alle fähigen Gläubigen obligatorisch und daß keiner
davon ausgenommen ist. Diese Pflicht gilt genau so wie diejenigen des
Betens, der Pilgerfahrt und des Almosengebens. Es ist nicht gestattet, daß
jemand diese Verpflichtung anstelle eines anderen erfüllt, denn die
Leistung des einen ersetzt nicht den Einsatz des anderen.
Es kann auch bedeuten, daß
jihad eine kollektive (kifaya) Pflicht (fard)
ist, welche sich von derjenigen des Betens unterscheidet. Diejenigen,
welche erstere im Krieg gegen die Polytheisten erfüllen, werden
übergebührliche Belohnung erhalten und gleichzeitig verhindern, daß die
Daheimgebliebenen auf Irrwege geraten.
|
Kollektive Pflicht (fard
al-kifaya)
ist
eine Pflicht, die der Gesamtheit der Gläubigen (umma)
übertragen wurde. Das klassische Beispiel dafür ist jihad.
Der Einzelne ist dazu aber nicht verpflichtet, solange eine genügend
grosse Anzahl anderer Gläubiger diese Aufgabe erfüllt.
►
http://en.wikipedia.org/wiki/Fard |
►
Die Gewissheit,
im Paradies eine bevorzugte Stellung zu erhalten
Allah jedoch stellte diese
beiden Kategorien von Männern nicht auf dieselbe Stufe, denn Er sagte:
Sure
4, Vers 95: Und nicht sind
diejenigen Gläubigen, welche daheim ohne Bedrängnis sitzen, gleich denen,
die in Allahs Weg streiten mit Gut und Blut. Allah hat die, welche mit Gut
und Blut streiten, im Rang über die, welche daheim sitzen, erhöht. Allen
hat Allah das Gute versprochen; aber den Eifernden hat Er vor den daheim
Sitzenden hohen Lohn verheißen.
►
Die sieben Himmel - das
Paradies
Die wörtliche Bedeutung dieser
Offenbarung meint, daß jihad für alle Männer verpflichtend ist.
43.
Es wurde gefragt: Wo ist der Beweis für deine Meinung zu finden,
daß wenn einige Leute jihad ausüben, andere nicht bestraft werden,
wenn sie dies unterlassen?
44. 45. 46.
Shafi’i antwortete: Man kann dies in einer Stelle der obigen
Offenbarung finden:
„Allen
hat Allah das Gute versprochen.“
So hat Allah
„das Gute“
denjenigen versprochen, welche zuhause blieben und nicht in den Heiligen
Krieg ziehen konnten obwohl Er klar gemacht hat, daß er diejenigen
bevorzugt, welche den jihad ausüben. Falls die Daheimgebliebenen
irren sollten (d.h. wenn sie fälschlicherweise
„daheim
ohne Bedrängnis“
blieben), während die andern am kämpfen waren, dann würden erstere sich
versündigen, außer Allah verzeihe ihnen anstatt daß sie
„das Gute“
erhielten.
47.
Er fragte: Gibt es noch weitere Beweise?
48.
Shafi’i zitierte:
Sure 9, Vers 122:
Und nicht sollen die Gläubigen insgesamt ausziehen. Von jeder Schar von
ihnen soll eine Abteilung nicht ausziehen, um einander in der Religion zu
belehren und um ihr Volk, wenn es zu ihnen heimkehrt, zu warnen, auf der
Hut zu sein.
Wenn der Gesandte Allahs in den
Kampf zog, wurde er jeweils von einigen seiner Gefährten begleitet,
während andere wiederum zuhause blieben. So blieb z.B. ’Ali b. Abi Talib
während der Schlacht von Tabuk zurück. Zudem hat Allah nicht alle Muslime
dazu beordert, daß sie verpflichtet seien, an kriegerischen
Auseinandersetzungen teilzunehmen. Denn Er ließ verlauten:
„Von jeder Schar von ihnen
soll eine Abteilung nicht ausziehen“
Also machte Er bekannt, daß es
für manche – nicht alle – verpflichtend sei, in den Kampf zu
ziehen, genauso wie Gesetzeskenntnis nicht für alle obligatorisch sei,
währenddessen die grundsätzlichen Pflichten allen Menschen bekannt sein
sollten. Allah weiß es am besten.
►
Rechtliche Voraussetzungen zum Krieg und die Personen, die daran
teilnehmen müssen
49.
Shafi’i sagte weiter: Es gibt auch andere Verpflichtungen, welche
kollektiv erfüllt werden müssen. Wenn immer sie also von manchen Muslimen
ausgeführt werden, so fallen die anderen, welche nicht mitmachen, keinem
Irrtum anheim.
Wenn hingegen alle versagten
und keine fähigen Männer in den jihad ziehen würden, dann kämen
alle, so fürchte ich, auf Irrwege. Ich bin jedoch sicher, daß dies nie
geschehen kann, denn Allah ließ folgendes verlauten:
Sure
9, Vers 39: So ihr nicht
ausziehet, wird Er euch strafen mit schmerzlicher Strafe und ein anderes
Volk an eure Stelle setzen; und ihr schadet Ihm in nichts, denn Allah hat
Macht über alle Dinge.
50.
Er fragte: Was ist der Sinn dieser Offenbarung?
51.
Shafi’i antwortete: Es wird nicht geduldet, daß keiner der Männer
„sich aufmacht“. Wenn jedoch eine genügend große Anzahl auszieht, sodaß
die kollektive Verpflichtung erfüllt wird, so fallen die anderen keinem
Irrtum anheim, denn das Ausziehen mancher erfüllt die Pflicht des jihad
(für alle).
52.
Er fragte: Gibt es außer dem jihad noch andere Beispiele
dafür?
53.
Shafi’i antwortete folgendes:
Beerdigungen und Begräbnisgebete sollten nicht vernachlässigt werden, es
müssen jedoch nicht alle Männer daran teilzunehmen, denn diejenigen,
welche zur Beerdigung hingehen erlösen die anderen vom Irrtum.
In dieselbe Kategorie fällt das
Beantworten eines Grußes. Allah ließ nämlich verlauten:
Sure 4, Vers 86:
Und so ihr gegrüßt werdet mit einem Gruß, so grüßet mit einem schöneren
wieder oder gebet ihn zurück. Siehe, Allah nimmt Rechenschaft von allen
Dingen.
Der Gesandte Allahs sagte:
„Der stehende Mann hat den
sitzenden zuerst zu begrüßen. Wenn nur einer einen Gruß erwidert, so
erfüllt er damit die Pflicht der anderen.“
(Malik, al-Muwatta, 2. Band, S.
959 / Abu Dawud, 4. Band, S. 351)
Diese Zeilen bedeuten
lediglich, daß die Erwiderung eines Grußes notwendig ist. Die Erwiderung
einiger erfüllt die Pflicht für alle, welchen es obliegen würde zu
antworten, denn die kollektive Antwort ist genügend.
Soviel ich weiß, haben sich die
Muslime von der Zeit Mohammeds bis heute so verhalten, wie ich es eben
beschrieben habe. Nur ein paar wenige Männer müssen gesetzeskundig sein,
an einer Beerdigung teilnehmen, jihad erbringen und einen Gruß
erwidern, während andere davon ausgenommen sind. Also werden diejenigen,
welche gesetzeskundig sind, jihad erbringen, an einem Begräbnis
teilnehmen und einen Gruß erwidern belohnt werden, währenddem die anderen
nicht auf Abwege geraten weil eine genügend große Anzahl die jeweiligen
kollektiven Pflichten erfüllt haben.