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Razzia und Kriegsbeute (Faj)

Bukhari V4 B52 N267 berichtet von Abu Huraira: Khosrau wird zugrundegerichtet werden und es wird keinen Khosrau geben nach ihm und Cäsar wird mit Sicherheit zugrundegerichtet werden und es wird keinen Cäsar geben nach ihm und ihr werdet ihre Schätze brauchen für Allahs Sache. Er rief: "Krieg ist Täuschung."

 

1. Wirtschaftliche Gründe für Razzien

Wie Eingangs erwähnt, wurde im arabischen Raum die Institution der Razzia als durchwegs legitimes Mittel angesehen, seinen Lebensunterhalt zu sichern. R. Paret legt dar: "Zu Beginn der Kampfhandlungen scheinen wirtschaftliche Gesichtspunkte im Vordergrund gestanden zu haben. Die Muslime, die gemeinsam mit Mohammed in Medina Zuflucht gefunden hatten, waren als Flüchtlinge grossenteils unbemittelt und fielen so ihren medinensischen Glaubensbrüdern zur Last. Nichts lag für sie näher, als dem Gesetz der Wüste zu folgen und gegen eine stammesfremde Einheit auf Raub und Plünderung auszuziehen … Tatsächlich bildete der Beuteertrag … für Mohammed und die Seinen die Grundlage zu einer selbständigen wirtschaftlichen Existenz." (R. Paret, Mohammed und der Koran, Seite 128, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 1980.

Zur Entwicklung des Begriffs der Razzia unter Mohammed schreibt R. Paret: "Soweit der Koran auf Raubzüge und überhaupt auf Kampfhandlungen Bezug nimmt, wird als selbstverständlich vorausgesetzt oder ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich um Unternehmungen speziell gegen die heidnischen Mekkaner oder gegen andere heidnische Einheiten, also jedenfalls gegen Heiden handelt. Wir sehen darin ein weiteres entscheidendes Motiv in Mohammeds Auseinandersetzung mit den Mekkanern. Aus der Razzia entwickelte sich eine Art Glaubenskrieg, das "Kämpfen auf dem Weg Gottes", wie es in späteren Stellen des Korans so oft heisst." (R. Paret, Mohammed und der Koran, Seite 128 f, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 1980)

 

2. Religiöse Überhöhung

Die Institution der Razzia erhält im Koran eine religiöse Bemäntelung, eine sakrale Überhöhung. Die Grenzen zwischen Raub, Expansion, Bestrafung und reiner Selbstsucht werden aufgelöst.

In folgenden Versen versichert Allah seinen Mujahid, dass sie Beute als Zeichen dafür ansehen dürfen, von Allah rechtgeleitet zu sein. Beute zu machen ist deshalb legitim, weil es von Allah ausdrücklich erlaubt worden ist, es ist keine (göttliche) Strafe zu befürchten für solches Tun. Allah stellt den Kämpfern auch weiterhin ungeahnte Beuteerträge in Aussicht, die er selbst für seine Getreuen in Beschlag nimmt und sicherstellt:

Sure 48, Vers 20: Allah verhiess euch, reiche Beute zu machen und beschleunigte sie euch und hielt der Leute Hände von euch ab, zum Zeichen für die Gläubigen, um euch auf einen rechten Pfad zu leiten;
Sure 48, Vers 21: Und andre Beute, über die ihr keine Macht hattet. Nunmehr hat Allah sie in Beschlag genommen, denn Allah hat Macht über alle Dinge.

Sure 8, Vers 68: Wäre nicht eine Schrift von Allah zuvorgekommen, so hätte euch für das, was ihr nahmt, gewaltige Strafe betroffen.

Sure 8, Vers 69: So esset von dem, was ihr erbeutet, was erlaubt ist und gut. Und fürchtet Allah; siehe, Allah ist nachsichtig und barmherzig.

Die Erlangung von Beute ist also für den Gläubigen legitimer Lohn für gottgefälliges Tun. Zusammen mit der Verheißung des Einganges ins Paradies als Lohn für kriegerische Betätigung gegen Ungläubige ergibt sich für den Muslim ein starker Anreiz für die Beteiligung am Jihad. Dazu H.P. Raddatz: "Die Verquickung weltlichen Lohns mit himmlischen Freuden als eine Art Zug-um-Zug-Geschäft hatte Allah den Gläubigen bereits über den gelernten Kaufmann Mohammed Ibn Abdallah nahe legen lassen. (H.P. Raddatz, Von Allah zum Terror?, Seite 37, Herbig Verlag, München, 2002):

Sure 61, Vers 9: Allah ist es, der seinen Gesandten Mohammed mit der Leitung und der Religion der Wahrheit geschickt hat, um sie über jede andere Religion siegreich zu machen auch wenn es den Götzendienern zuwider ist.
Sure 61, Vers 10: O ihr, die ihr glaubt, soll ich euch zu einer Ware leiten, die euch von einer schmerzlichen Strafe errettet?
Sure 61, Vers 11: Glaubet an Allah und seinen Gesandten und eifert in Allahs Weg mit Gut und Blut. Solches ist gut für euch, so ihr es wisset.
Sure 61, Vers 12: Er wird euch eure Sünden verzeihen und euch in Gärten führen, durcheilt von Bächen, und in gute Wohnungen in Edens Gärten. Das ist die große Glückseeligkeit.
Sure 61, Vers 13: Und andere Dinge wird er euch geben, die euch lieb sind - Hilfe von Allah und nahen Sieg! Und verkünde Freude den Gläubigen:

An anderer Stelle wird einerseits generell jegliches Gemetzel von Propheten (also auch das Gemetzel, das Mohammed anrichtet) überhöht, andererseits soll die Gier der Kämpfer gedämpft werden indem darauf hingewiesen wird, dass der Lohn für den Kampf eigentlich im Jenseits zu erwarten ist: 

Sure 8, Vers 67: Noch vermochte kein Prophet Gefangene zu machen, ehe er nicht auf Erden gemetzelt. Ihr wollt die Güter dieser Welt, Allah aber will das Jenseits, und Allah ist mächtig und weise.

 

3. Ein Fünftel oder die ganze Beute für den Propheten

Dabei vergass Allah die Interessen seines Gesandten auf Erden nicht, denn an ihn war ein Fünftel der Beute abzuführen:

Sure 8, Vers 41: Und wisset, wenn ihr etwas erbeutet, so gehört der fünfte Teil davon Allah und dem Gesandten und seinen Verwandten und den Waisen und Armen und dem Sohn des Weges, so ihr an Allah glaubt und an das, was Wir auf Unsern Diener hinabsandten am Tag der Entscheidung, dem Tag der Begegnung der beiden Scharen. Und Allah hat Macht über alle Dinge.

Raub, Beute und Beuteverteilung waren zentrale Themen in der muslimischen Urgemeinde. Dabei ist zu beachten, dass unter den Begriff der Beute nicht nur Güter fallen, sondern auch Menschen. Diese werden zu Sklaven oder Gefangenen.

Sure 47, Vers 4: Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann schnüret die Bande. Und dann entweder Gnade hernach oder Loskauf, bis der Krieg seine Lasten niedergelegt hat. Solches! Und hätte Allah gewollt, wahrlich, Er hätte selber Rache an ihnen genommen; jedoch wollte Er die einen von euch durch die anderen prüfen. Und diejenigen, die in Allahs Weg getötet werden, nimmer leitet Er ihre Werke irre. (identisch mit Sure 8, Vers 4 +5)

Eingedenk der grossen wirtschaftlichen Bedeutung, die der Heilige Krieg für die islamische Gemeinde hatte, erstaunt es nicht, dass nicht das Beutemachen an sich als problematisch empfunden wurde, sondern die Verteilung derselben. Offenbar gab es Händel. Auch hier griff Allah helfend ein und sandte die nötigen Verse herab. Er verbot, um Beute zu streiten und setzte Mohammed als Schiedsrichter ein. Des Propheten Entscheidungen waren - da göttlich inspiriert - immer richtig und unanfechtbar:

Sure 8, Vers 1: Sie werden dich über die Beute fragen. Sprich: "Die Beute gehört Allah und dem Gesandten." Darum fürchtet Allah und ordnet dies in Eintracht; und gehorchet Allah und Seinem Gesandten, so ihr gläubig seid.

Bei der Vertreibung der Banu Nadir beanspruchte Mohammed die ganze Beute für sich und für diejenigen der armen Auswanderer, die diese Exkursion zu Fuss unternommen hatten (und nicht beritten). Ein unmittelbarer logischer Zusammenhang zwischen dem Umstand, dass Beute zu Fuss gemacht wird und nicht zu Pferd oder Kamel und der Tatsache, dass Mohammed deshalb die ganze Beute für sich beanspruchte, ist nicht ersichtlich. Trotzdem wurde so verfahren:

Sure 59, Vers 6: Und was Allah Seinem Gesandten von ihnen zur Beute gab - so sprengtet ihr nicht zu Ross und Kamel hinterdrein. Jedoch gibt Allah Seinem Gesandten Macht über wen Er will, denn Allah hat Macht über alle Dinge.
Sure 59, Vers 7: Was Allah Seinem Gesandten von den Stadtbewohnern zur Beute gab, das gehört Allah und Seinem Gesandten und seiner Verwandtschaft, den Waisen und Armen und dem Sohn des Weges, damit es nicht unter den Reichen von euch die Runde mache. Und was euch der Gesandte gibt, das nehmet, und was er euch verwehrt, von dem lasset ab und fürchtet Allah. Siehe, Allah straft strenge.
Sure 59, Vers 8: Und es gehört auch den armen Auswanderern, die aus ihren Wohnungen und von ihrem Gut vertrieben wurden, die Allahs Huld und Wohlgefallen suchten und Allah und Seinem Gesandten helfen. Sie sind die Wahrhaftigen.

Der Streit war ausgebrochen, weil Mohammeds Verhalten in dieser Aktion im Widerspruch steht zu Sure 8, Vers 41:

Sure 8, Vers 41: Und wisset, wenn ihr etwas erbeutet, so gehört der fünfte Teil davon Allah und dem Gesandten und seinen Verwandten und den Waisen und Armen und dem Sohn des Weges, so ihr an Allah glaubt und an das, was Wir auf Unsern Diener hinabsandten am Tag der Entscheidung, dem Tag der Begegnung der beiden Scharen. Und Allah hat Macht über alle Dinge.

Nach dem Grabenkrieg wurde die Beute anders verteilt: "und bestimmte an diesem Tage den Anteil der Reiter und des Fussvolks, und nahm einen Fünfteil davon weg. Die Reiter erhielten  drei Teile, eines für den Reiter und zwei für das Pferd, und die Fussgänger einen Teil … und nach diesem Gebrauche wurde bei den späteren Feldzügen verfahren." (Gustav Weil: Das Leben Mohammeds, 2. Band, Seite 111, Verlag J.B. Metzler, 1864)

 

4. Kriegsgefangene, Sklaven und Dhimmis als Beute

Eine willkommene Einnahmequelle war auch die Auslösung von Kriegsgefangenen und Geiseln durch Lösegeld. Dazu zwei Begebenheiten nach Ibn Ishaq:

  • Während der Schlacht von Badr, wo ein Kämpfer aus dem Lager Mohammeds, Abu Aziz Ibn Omeir einem medinensischen Helfer empfahl, seinen Bruder, Mussab Ibn Omeir, der mit den Mekkanern kämpfte gefangen zu nehmen, "seine Mutter hat Vermögen, sie wird ihn vielleicht auslösen." In der Tat fragte nach der Schlacht die Mutter nach dem Lösegeld und kaufte ihren Sohn für 4000 Dirhem frei."

  • "Unter den Gefangenen war auch Abu Wadaa Ibn Dhubeira … Mohammed sagte: "Er hat in Mekka einen verständigen Sohn, der ein reicher Kaufmann ist, mir ist als sähe ich ihn schon kommen, um seinen Vater auszulösen." … ging nach Medina, löste seinen Vater für 4000 Dirhem aus, und zog mit ihm davon." (Gustav Weil: Das Leben Mohammeds, 1. Band, Seiten 343 und 345, Verlag J.B. Metzler, 1864)

Was die "Rekrutierung" von Sklaven angeht, liegt der enorme Gewinn auf der Hand. Sie finden als Arbeiter immer Verwendung oder werden für die Befriedigung sexueller Interessen zur Verfügung gehalten. Ausserdem können sie verkauft werden.

In einem etwas erweiterten Sinne kann man durchaus auch die Gizya, die Schutzgelderpressung der "Leute der Schrift" zur Kriegsbeute dazurechnen, gewissermassen als zinstragende Beute.

 

5. Sure 8: "Die Beute"

Gemäss Bericht von Ibn Ishaq kam die ganze Sure 8 im Zusammenhang mit der Schlacht bei Badr herab, gleichsam als Kommentar; sie enthält viele Anweisung zum Thema und trägt deshalb den Titel "Die Beute".

Folgende, gemäss T. Nagel bei Badr geoffenbarte Verse thematisieren noch einmal die unglücklichen Verfolgungen in Mekka und stellen für die Polytheisten die verdiente Höllenpein in Aussicht (wie auch für Gläubige, die nicht kämpfen wollen):

Sure 8, Vers 30: Und gedenke, als die Ungläubigen wider dich Listen schmiedeten, um dich festzunehmen oder dich zu ermorden oder dich zu vertreiben. Und Listen schmiedeten sie, und Allah schmiedete Listen; und Allah ist der beste der Listenschmiede.

Mit diesem Vers erinnert Allah Mohammed daran, dass die Mekkaner eine ganze Reihe von Initiativen ergriffen, um ihn zu schädigen oder sogar zu töten. Allah aber wusste alles zu vereiteln weil er der bessere Listenschmied ist.

Sure 8, Vers 31: Und als ihnen Unsere Zeichen verlesen wurden, sprachen sie: „Wir haben gehört; wollten wir, so sprächen wir das gleiche; siehe, dies sind nichts als die Fabeln der Früheren.
Sure 8, Vers 32: Und als sie sprachen. „O Allah, wenn dieses die Wahrheit von Dir ist, so regne auf uns Steine vom Himmel oder bringe schmerzliche Strafe über uns."
Sure 8, Vers 33: Allah aber wollte sie nicht strafen, während du unter ihnen warst; auch wollte Er sie nicht strafen, da sie Ihn um Verzeihung baten.
Sure 8, Vers 34: Nichts aber steht dem im Wege, dass Allah sie dafür straft, wenn sie die Gläubigen von der heiligen Moschee abhalten, ohne deren Beschützer zu sein. Siehe, ihre Beschützer sind allein die Gottesfürchtigen. Jedoch weiß es die Mehrzahl von ihnen nicht.
Sure 8, Vers 35: Und ihr Gebet bei dem Gotteshaus ist nichts anderes als Pfeifen und  Händeklatschen. So schmecket die Strafe für euren Unglauben.
Sure 8, Vers 36: Siehe, die Ungläubigen geben ihr Gut aus, um die Gläubigen von Allahs Weg abzuwenden. Sie sollen es nur ausgeben; alsdann kommt Seufzen über sie, alsdann werden sie übermocht. Und die Ungläubigen, zu Dschahannam sollen sie versammelt werden.
Sure 8, Vers 37: Damit Allah die Bösen und die Guten trennt und die Bösen übereinander tut und aus allen einen Haufen macht und sie in Dschahannam wirft. Jenes sind die Verlorenen.
Sure 8, Vers 38: Sprich zu den Ungläubigen: „So sie abstehen, wird ihnen das Frühere verziehen; tun sie’s aber wieder, so ist schon die Strafe der Früheren dagewesen."
Sure 8, Vers 39: Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr ist und bis alles an Allah glaubt. Stehen sie ab, siehe, so sieht Allah ihr Tun.
Sure 8, Vers 40: Und so sie den Rücken kehren, so wisset, dass Allah euer Beschützer ist, der beste Beschützer und der beste Helfer.

 

© Arbeitskreis Religion und Menschenrechte