Razzia und Kriegsbeute (Faj)
Bukhari V4 B52 N267 berichtet von Abu Huraira:
Khosrau wird zugrundegerichtet werden und es wird keinen Khosrau geben nach ihm und Cäsar
wird mit Sicherheit zugrundegerichtet werden und es wird keinen Cäsar
geben nach ihm und ihr werdet ihre Schätze brauchen für Allahs Sache. Er rief: "Krieg ist Täuschung."
1. Wirtschaftliche Gründe
für Razzien
Wie Eingangs erwähnt, wurde
im arabischen Raum die Institution der Razzia als durchwegs legitimes
Mittel angesehen, seinen Lebensunterhalt zu sichern. R. Paret legt dar:
"Zu Beginn der
Kampfhandlungen scheinen wirtschaftliche Gesichtspunkte im Vordergrund
gestanden zu haben. Die Muslime, die gemeinsam mit Mohammed in Medina
Zuflucht gefunden hatten, waren als Flüchtlinge grossenteils unbemittelt
und fielen so ihren medinensischen Glaubensbrüdern zur Last. Nichts lag
für sie näher, als dem Gesetz der Wüste zu folgen und gegen eine
stammesfremde Einheit auf Raub und Plünderung auszuziehen … Tatsächlich
bildete der Beuteertrag … für Mohammed und die Seinen die Grundlage zu
einer selbständigen wirtschaftlichen Existenz."
(R. Paret, Mohammed und der Koran, Seite 128, Verlag W. Kohlhammer,
Stuttgart, 1980.
Zur Entwicklung des Begriffs
der Razzia unter Mohammed schreibt R. Paret:
"Soweit
der Koran auf Raubzüge und überhaupt auf Kampfhandlungen Bezug nimmt, wird
als selbstverständlich vorausgesetzt oder ausdrücklich darauf verwiesen,
dass es sich um Unternehmungen speziell gegen die heidnischen Mekkaner
oder gegen andere heidnische Einheiten, also jedenfalls gegen Heiden
handelt. Wir sehen darin ein weiteres entscheidendes Motiv in Mohammeds
Auseinandersetzung mit den Mekkanern. Aus der Razzia entwickelte sich eine
Art Glaubenskrieg, das "Kämpfen auf dem Weg Gottes", wie es in späteren
Stellen des Korans so oft heisst."
(R. Paret,
Mohammed und der Koran, Seite 128 f, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart,
1980)
2. Religiöse Überhöhung
Die
Institution der Razzia erhält im Koran eine religiöse Bemäntelung, eine
sakrale Überhöhung. Die Grenzen zwischen Raub, Expansion, Bestrafung und
reiner Selbstsucht werden aufgelöst.
In folgenden Versen
versichert Allah seinen Mujahid, dass sie Beute als Zeichen dafür
ansehen dürfen, von Allah rechtgeleitet zu sein. Beute zu machen ist
deshalb legitim, weil es von Allah ausdrücklich erlaubt worden ist, es ist
keine (göttliche) Strafe zu befürchten für solches Tun. Allah stellt den
Kämpfern auch weiterhin ungeahnte Beuteerträge in Aussicht, die er selbst
für seine Getreuen in Beschlag nimmt und sicherstellt:
Sure 48, Vers 20: Allah verhiess
euch, reiche Beute zu machen und beschleunigte sie euch und hielt der
Leute Hände von euch ab, zum Zeichen für die Gläubigen, um euch auf
einen rechten Pfad zu leiten;
Sure 48, Vers 21: Und andre Beute, über die ihr keine Macht
hattet. Nunmehr hat Allah sie in Beschlag genommen, denn Allah hat Macht
über alle Dinge.
Sure 8, Vers 68:
Wäre nicht eine Schrift von Allah zuvorgekommen, so hätte euch für das,
was ihr nahmt, gewaltige Strafe betroffen.
Sure 8, Vers 69:
So esset von dem, was ihr erbeutet, was erlaubt ist und gut. Und
fürchtet Allah; siehe, Allah ist nachsichtig und barmherzig.
Die Erlangung von Beute ist also für den
Gläubigen legitimer Lohn für gottgefälliges Tun. Zusammen mit der
Verheißung des Einganges ins Paradies als Lohn für kriegerische Betätigung
gegen Ungläubige ergibt sich für den Muslim ein starker Anreiz für die
Beteiligung am Jihad. Dazu H.P. Raddatz:
"Die Verquickung weltlichen Lohns mit
himmlischen Freuden als eine Art Zug-um-Zug-Geschäft hatte Allah den
Gläubigen bereits über den gelernten Kaufmann Mohammed Ibn Abdallah nahe
legen lassen. (H.P. Raddatz,
Von Allah zum Terror?, Seite 37, Herbig Verlag, München, 2002):
Sure 61, Vers 9: Allah ist es, der
seinen Gesandten Mohammed mit der Leitung und der Religion der Wahrheit
geschickt hat, um sie über jede andere Religion siegreich zu machen auch
wenn es den Götzendienern zuwider ist.
Sure 61, Vers 10: O ihr, die ihr glaubt, soll ich euch zu einer
Ware leiten, die euch von einer schmerzlichen Strafe errettet?
Sure 61, Vers 11: Glaubet an Allah und seinen Gesandten und
eifert in Allahs Weg mit Gut und Blut. Solches ist gut für euch, so ihr
es wisset.
Sure 61, Vers 12: Er wird euch eure Sünden verzeihen und euch in
Gärten führen, durcheilt von Bächen, und in gute Wohnungen in Edens
Gärten. Das ist die große Glückseeligkeit.
Sure 61, Vers 13: Und andere Dinge wird er euch geben, die euch
lieb sind - Hilfe von Allah und nahen Sieg! Und verkünde Freude den
Gläubigen:
An anderer Stelle wird
einerseits generell jegliches Gemetzel von Propheten (also auch das
Gemetzel, das Mohammed anrichtet) überhöht, andererseits soll die Gier der
Kämpfer gedämpft werden indem darauf hingewiesen wird, dass der Lohn für
den Kampf eigentlich im Jenseits zu erwarten ist:
Sure 8, Vers 67: Noch vermochte kein
Prophet Gefangene zu machen, ehe er nicht auf Erden gemetzelt. Ihr wollt
die Güter dieser Welt, Allah aber will das Jenseits, und Allah ist
mächtig und weise.
3. Ein
Fünftel oder die ganze Beute für den Propheten
Dabei vergass Allah die
Interessen seines Gesandten auf Erden nicht, denn an ihn war ein Fünftel
der Beute abzuführen:
Sure 8, Vers 41: Und wisset, wenn
ihr etwas erbeutet, so gehört der fünfte Teil davon Allah und dem
Gesandten und seinen Verwandten und den Waisen und Armen und dem Sohn
des Weges, so ihr an Allah glaubt und an das, was Wir auf Unsern Diener
hinabsandten am Tag der Entscheidung, dem Tag der Begegnung der beiden
Scharen. Und Allah hat Macht über alle Dinge.
Raub, Beute und
Beuteverteilung waren zentrale Themen in der muslimischen Urgemeinde.
Dabei ist zu beachten, dass unter den Begriff der Beute nicht nur Güter
fallen, sondern auch Menschen. Diese werden zu Sklaven oder Gefangenen.
Sure 47, Vers 4: Und wenn ihr die
Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel
unter ihnen angerichtet habt; dann schnüret die Bande. Und dann entweder
Gnade hernach oder Loskauf, bis der Krieg seine Lasten niedergelegt hat.
Solches! Und hätte Allah gewollt, wahrlich, Er hätte selber Rache an
ihnen genommen; jedoch wollte Er die einen von euch durch die anderen
prüfen. Und diejenigen, die in Allahs Weg getötet werden, nimmer leitet
Er ihre Werke irre. (identisch mit Sure 8, Vers 4 +5)
Eingedenk der grossen
wirtschaftlichen Bedeutung, die der Heilige Krieg für die islamische
Gemeinde hatte, erstaunt es nicht, dass nicht das Beutemachen an sich als
problematisch empfunden wurde, sondern die Verteilung derselben. Offenbar
gab es Händel. Auch hier griff Allah helfend ein und sandte die nötigen
Verse herab. Er verbot, um Beute zu streiten und setzte Mohammed als
Schiedsrichter ein. Des Propheten Entscheidungen waren - da göttlich
inspiriert - immer richtig und unanfechtbar:
Sure 8, Vers 1: Sie werden dich über
die Beute fragen. Sprich: "Die Beute gehört Allah und
dem Gesandten." Darum fürchtet Allah und ordnet dies in
Eintracht; und gehorchet Allah und Seinem Gesandten, so ihr gläubig
seid.
Bei der Vertreibung der Banu
Nadir beanspruchte Mohammed die ganze Beute für sich und für diejenigen
der armen Auswanderer, die diese Exkursion zu Fuss unternommen hatten (und
nicht beritten). Ein unmittelbarer logischer Zusammenhang zwischen dem
Umstand, dass Beute zu Fuss gemacht wird und nicht zu Pferd oder Kamel und
der Tatsache, dass Mohammed deshalb die ganze Beute für sich beanspruchte,
ist nicht ersichtlich. Trotzdem wurde so verfahren:
Sure 59, Vers 6: Und was Allah
Seinem Gesandten von ihnen zur Beute gab - so sprengtet ihr nicht zu
Ross und Kamel hinterdrein. Jedoch gibt Allah Seinem Gesandten Macht
über wen Er will, denn Allah hat Macht über alle Dinge.
Sure 59, Vers 7: Was Allah Seinem Gesandten von den
Stadtbewohnern zur Beute gab, das gehört Allah und Seinem Gesandten und
seiner Verwandtschaft, den Waisen und Armen und dem Sohn des Weges,
damit es nicht unter den Reichen von euch die Runde mache. Und was euch
der Gesandte gibt, das nehmet, und was er euch verwehrt, von dem lasset
ab und fürchtet Allah. Siehe, Allah straft strenge.
Sure 59, Vers 8: Und es gehört auch den armen Auswanderern, die
aus ihren Wohnungen und von ihrem Gut vertrieben wurden, die Allahs Huld
und Wohlgefallen suchten und Allah und Seinem Gesandten helfen. Sie sind
die Wahrhaftigen.
Der Streit war ausgebrochen,
weil Mohammeds Verhalten in dieser Aktion im Widerspruch steht zu Sure 8,
Vers 41:
Sure 8, Vers 41: Und wisset, wenn
ihr etwas erbeutet, so gehört der fünfte Teil davon Allah und dem
Gesandten und seinen Verwandten und den Waisen und Armen und dem Sohn
des Weges, so ihr an Allah glaubt und an das, was Wir auf Unsern Diener
hinabsandten am Tag der Entscheidung, dem Tag der Begegnung der beiden
Scharen. Und Allah hat Macht über alle Dinge.
Nach dem Grabenkrieg wurde
die Beute anders verteilt:
"und
bestimmte an diesem Tage den Anteil der Reiter und des Fussvolks, und nahm
einen Fünfteil davon weg. Die Reiter erhielten drei Teile, eines für den
Reiter und zwei für das Pferd, und die Fussgänger einen Teil … und nach
diesem Gebrauche wurde bei den späteren Feldzügen verfahren."
(Gustav Weil: Das Leben Mohammeds,
2. Band, Seite 111, Verlag J.B. Metzler, 1864)
4.
Kriegsgefangene, Sklaven und Dhimmis als Beute
Eine
willkommene Einnahmequelle war auch die Auslösung von Kriegsgefangenen
und Geiseln durch Lösegeld. Dazu zwei Begebenheiten nach Ibn Ishaq:
-
Während der Schlacht von Badr, wo ein Kämpfer aus dem Lager Mohammeds,
Abu Aziz Ibn Omeir einem medinensischen Helfer empfahl, seinen Bruder,
Mussab Ibn Omeir, der mit den Mekkanern kämpfte gefangen zu nehmen,
"seine Mutter hat
Vermögen, sie wird ihn vielleicht auslösen."
In der Tat fragte nach der Schlacht die Mutter nach dem Lösegeld und
kaufte ihren Sohn für 4000 Dirhem frei."
-
"Unter den Gefangenen war auch Abu Wadaa Ibn Dhubeira
… Mohammed sagte: "Er hat in Mekka einen verständigen Sohn, der ein
reicher Kaufmann ist, mir ist als sähe ich ihn schon kommen, um seinen
Vater auszulösen." … ging nach Medina, löste seinen Vater für 4000
Dirhem aus, und zog mit ihm davon."
(Gustav Weil: Das Leben
Mohammeds, 1. Band, Seiten 343 und 345, Verlag J.B. Metzler, 1864)
Was die "Rekrutierung" von
Sklaven angeht, liegt der enorme Gewinn auf der Hand. Sie finden
als Arbeiter immer Verwendung oder werden für die Befriedigung sexueller
Interessen zur Verfügung gehalten. Ausserdem können sie verkauft werden.
In einem etwas erweiterten
Sinne kann man durchaus auch die Gizya, die
►
Schutzgelderpressung der "Leute der Schrift" zur Kriegsbeute
dazurechnen, gewissermassen als zinstragende Beute.
5. Sure 8: "Die Beute"
Gemäss Bericht von Ibn Ishaq
kam die ganze Sure 8 im Zusammenhang mit der Schlacht bei Badr herab,
gleichsam als Kommentar; sie enthält viele Anweisung zum Thema und trägt
deshalb den Titel "Die Beute".
Folgende, gemäss T. Nagel
bei Badr geoffenbarte Verse thematisieren noch einmal die
unglücklichen Verfolgungen in Mekka und stellen für die Polytheisten die
verdiente Höllenpein in Aussicht (wie auch für Gläubige, die nicht kämpfen
wollen):
Sure 8, Vers 30: Und gedenke, als
die Ungläubigen wider dich Listen schmiedeten, um dich festzunehmen oder
dich zu ermorden oder dich zu vertreiben. Und Listen schmiedeten sie,
und Allah schmiedete Listen; und Allah ist der beste der Listenschmiede.
Mit diesem Vers erinnert Allah Mohammed
daran, dass die Mekkaner eine ganze Reihe von Initiativen ergriffen, um
ihn zu schädigen oder sogar zu töten. Allah aber wusste alles zu vereiteln
weil er der bessere Listenschmied ist.
Sure 8, Vers 31:
Und als ihnen Unsere Zeichen verlesen wurden, sprachen sie: „Wir haben
gehört; wollten wir, so sprächen wir das gleiche; siehe, dies sind
nichts als die Fabeln der Früheren.
Sure 8, Vers 32: Und als sie sprachen. „O Allah, wenn dieses die
Wahrheit von Dir ist, so regne auf uns Steine vom Himmel oder bringe
schmerzliche Strafe über uns."
Sure 8, Vers 33: Allah aber wollte sie nicht strafen, während du
unter ihnen warst; auch wollte Er sie nicht strafen, da sie Ihn um
Verzeihung baten.
Sure 8, Vers 34: Nichts aber steht dem im Wege, dass Allah sie
dafür straft, wenn sie die Gläubigen von der heiligen Moschee abhalten,
ohne deren Beschützer zu sein. Siehe, ihre Beschützer sind allein die
Gottesfürchtigen. Jedoch weiß es die Mehrzahl von ihnen nicht.
Sure 8, Vers 35: Und ihr Gebet bei dem Gotteshaus ist nichts
anderes als Pfeifen und Händeklatschen. So schmecket die Strafe für
euren Unglauben.
Sure 8, Vers 36: Siehe, die Ungläubigen geben ihr Gut aus, um die
Gläubigen von Allahs Weg abzuwenden. Sie sollen es nur ausgeben; alsdann
kommt Seufzen über sie, alsdann werden sie übermocht. Und die
Ungläubigen, zu Dschahannam sollen sie versammelt werden.
Sure 8, Vers 37: Damit Allah die Bösen und die Guten trennt und
die Bösen übereinander tut und aus allen einen Haufen macht und sie in
Dschahannam wirft. Jenes sind die Verlorenen.
Sure 8, Vers 38: Sprich zu den Ungläubigen: „So sie abstehen,
wird ihnen das Frühere verziehen; tun sie’s aber wieder, so ist schon
die Strafe der Früheren dagewesen."
Sure 8, Vers 39: Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr
ist und bis alles an Allah glaubt. Stehen sie ab, siehe, so sieht Allah
ihr Tun.
Sure 8, Vers 40: Und so sie den Rücken kehren, so wisset, dass
Allah euer Beschützer ist, der beste Beschützer und der beste Helfer.