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Allah entbindet den Mujahid von der Verantwortung für sein Tun

Die im Koran garantierte permanente persönliche Leitung und Führung durch Allah in allen Unternehmungen des "Heiligen Krieges" versichern dem Mujahid ("Glaubenskämpfer") nicht nur, das Rechte zu tun.

Vielmehr entbindet sie ihn von einem eigenen moralischen Urteil über seine Taten. Wenn ein Gläubiger also die Befehle korrekt ausführt, ist er sich der göttlichen Legitimation sicher. Er kann sich gleichsam als Werkzeug Allahs fühlen, der selber in früheren Zeiten schon zahllose Städte ausradiert hat:

Sure 47, Vers 13. Und wie viele Städte, stärker an Kraft als deine Stadt, welche dich ausgestoßen hat, vertilgen Wir, und sie hatten keine Helfer!

Sure 9, Vers 14: Bekämpfet sie; Allah wird sie strafen durch eure Hände und sie mit Schmach bedecken und wird euch Sieg über sie verleihen und wird heilen die Brüste (die Herzen) eines gläubigen Volks;

Sure 5, Vers 54: O ihr, die ihr glaubt, wenn sich einer von euch von seinem Glauben abkehrt, wahrlich, dann erhebt Allah ein Volk, das er liebt und das ihn liebt, demütig vor den Gläubigen, stolz wider die Ungläubigen, streitend in Allahs Weg und nicht fürchtend den Tadel des Tadelnden. Das ist Allahs Huld, Er gibt sie, wem Er will, und Allah ist weltumfassend und wissend.

Krieg und Töten wird hier zu einer Art Gottesdienst verklärt.

 

Bei der Vertreibung der Banu Nadir "dass sie zuschanden gemacht umkehrten" erfolgten Offenbarungen, die ebenso unmissverständlich Allahs Wille zu deren Bestrafung dokumentieren, die Mujahidun sind nur die Ausführenden dieses göttlichen Planes:

Sure 3, Vers 127: Und damit er abschnitte ein Glied von den Ungläubigen oder sie niederwürfe, dass sie zuschanden gemacht umkehrten.

 

Sure 3, Vers 128: Dich geht es gar nichts an, ob Er sich wieder zu ihnen kehrt oder ob Er sie straft, denn sie sind Ungerechte.

 

Sure 3, Vers 129: Und Allahs ist, was in den Himmeln und was auf Erden; Er verzeiht, wem Er will, und straft, wen Er will, und Allah ist verzeihend und barmherzig.

           

 

© Arbeitskreis Religion und Menschenrechte