Irreleitung
Vergleiche
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Prädestination im Koran
Die Irreleitung der
Ungläubigen, veranlaßt durch Allahs aktives und bestimmendes Eingreifen in
das Seelenleben ausgesuchter Individuen ist ein wichtiges Thema in der
koranischen Botschaft. Eine vollständige Zusammenstellung aller Verse
finden Sie in
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Anhang 40
Lesen wir die koranischen Verse
über die Irreleitung, ergibt sich die Erkenntnis, daß Allah dieses Mittel
göttlicher Einflußnahme ausschließlich im Zusammenhang mit dem Sakrileg
des Unglaubens ergreift. Einmal mehr nehmen Ungläubige in der koranischen
Botschaft eine herausragende Stellung ein. Es erstaunt nicht, daß sie
negativ besetzt ist.
1.
Begriffsdefinition
Den Begriff der "Irreleitung"
erklärt R. Paret folgendermaßen:
"Der
deterministische Charakter von Mohammeds Urteil über die Halsstarrigkeit
seiner Gegner tritt besonders deutlich an den Stellen in Erscheinung, an
denen er davon spricht, daß Gott die Ungläubigen "irren läßt". Der dabei
verwendete Ausdruck „adalla“ bedeutet nicht bloß zulassen, sondern
geradezu veranlassen, daß jemand irre geht."
(R. Paret, Mohammed und
der Koran, Seite 109, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 1980)
Etwas tiefer beleuchtet H.
Stieglecker das Wort „adalla“:
„Und wenn die
Mutaziliten sagen: „Gott führt irre“ heiße soviel als „Gott nennt den
Betreffenden einen Irrenden“ so ist das schon sprachlich durchaus
verfehlt, denn adalla (er führt irre) hat im Arabischen nie die
Bedeutung „irrend nennen“, „als einen Irrenden bezeichnet“, sondern immer
nur: „in den Irrtum hineinführen“, „zum Irrtum verleiten“. Die Bedeutung
„als Irrenden bezeichnen“ hat eine andere abgeleitete Form dieses
Zeitwortes, nämlich: dallala.“
(Hermann
Stieglecker, Die Glaubenslehren des Islam, Seite 117, F. Schöningh,
München, 1959)
Es handelt sich bei der
Irreleitung also zweifelsfrei um eine Verfügung Allahs. In diesem Sinne
sind auch weitere, dem gleichen Zweck dienende Interventionen zu
verstehen:
-
Allah verhüllt Augen (18,101;
45,23; 7,179; 18,101)
-
Allah legt Decken über Herzen
(17,46; 18,57)
-
Allah versiegelt Ohren und
Herzen (6,25; 6,46; 10,74; 16,108; 30,59; 42,24; 45,23; 63,3; 7,100)
-
Allah verhärtet Herzen
(39,22)
-
Allah reinigt Herzen nicht
(5,41)
-
Allah verführt zum Unglauben
(5,41)
2. Der
Eingriff
Einige Verse aus der
mekkanischen Periode sprechen nicht von Allahs Irreleitung, sondern davon,
daß die Menschen „irre gehen“.
So vermerkt Vers 108 aus Sure 10 lakonisch:
„wer irregeht, der geht nur
zu seinem eigenen Schaden irre“:
Sure 10, Vers 108:
Sprich: „O ihr Menschen, nunmehr kam zu
euch die Wahrheit von eurem Herrn. Und wer da geleitet ist, der ist nur zu
seinem Besten geleitet; und wer irregeht, der geht nur zu seinem eigenen
Schaden irre. Und ich bin nicht euer Hüter.
Sure 17, Vers 15: Wer
rechtgeleitet ist, der ist nur rechtgeleitet zu seinem eigenen Besten, und
wer irregeht, der geht irre allein zu seinem eigenen Schaden; und nicht
soll tragen eine beladene Seele noch eine andre Last. Und Wir strafen
nicht eher, als Wir einen Gesandten schickten.
Sure 34, Vers 50: Sprich: „Wenn
ich irre, irre ich nur wider mich selber; und wenn ich geleitet bin, so
ist’s durch das, was mein Herr mir offenbart; siehe, Er ist hörend und
nahe.“
Sure 39, Vers 41:
Siehe, hinabgesandt haben Wir auf dich das Buch für die Menschen in
Wahrheit, und wer geleitet ist, der ist es zu seinem eigenen Besten, und
wer irregeht, der geht irre wider sein eigenes Bestes, und du bist nicht
der Schützer.
Sure 45, Vers 15: Wer das
Rechte tut, der tut es für sich, und wer Böses tut, der tut es wider sich;
alsdann kehrt ihr zu eurem Herrn zurück.
Hier wird dem Menschen
scheinbar ein freier Wille zur Glaubensverweigerung zugestanden. Die
Strafe Allahs ist gewiß, aber immerhin haben die Irregeleiteten nicht mit
Retorsionen Seines Gesandten zu rechnen. Wir haben Verse mit gleicher
Aussage unter dem Aspekt des freien Willens zusammengestellt und
diskutiert:
Sie sind
deshalb als abrogiert (aufgehoben) anzusehen, weil Allah in Medina den
Befehl zur gewalttätigen Glaubensverbreitung erlassen hat und damit die
Glaubensannahme zwingend wird.
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Freier Wille
Die große Mehrzahl der Verse
mit der göttlichen Versicherung auf Irreleitung hat aber eine andere
Konnotation. Man muß
sich Allas Irreleitung als eine Art Fernsteuerung der Ungläubigen
vorstellen und zwar zum Zwecke der Erzeugung von oder der Verharrung im
Unglauben. Allah bestraft den Unglauben also schon in Diesseits und zwar
dergestalt, daß die Betroffenen der Rechtleitung nie mehr teilhaftig
werden können.
M. Cook beschreibt diese
Rechtleitung Allahs als
„eine lautlose, geistige Macht, die unmerklich in die
Herzen der Menschen eindringt.“
(M. Cook, Der Koran, Seite 24,
Reclam, Stuttgart, 2002). In der gleichen Art wird die Irreleitung des
Allmächtigen auch vom Menschen Besitz ergreifen.
Es ist nicht ganz einfach, sich
diese Funktionsweise vorzustellen. Man kommt der Sache näher, wenn man das
eigene Leben bedenkt. Im Rückblick ist man über das gewählte Verhalten
manchmal erschreckt und sagt sich: „Wie konnte ich nur ...“ Man kann im
Nachhinein nur schwer nachvollziehen, warum man in einer bestimmten Art
gehandelt hat und ist erstaunt über die eigene Blindheit. Allerdings
sollte man sich in solchen Fällen an der eigenen Nase nehmen. Bei
Allahs Irreleitung ist der Ungläubige jedoch göttlich induzierter
Verblendung ausgeliefert und wird obendrein noch mit ewigem Feuer
bestraft.
Entsprechend dem islamischen
Verständnis der Vorherbestimmung ist auch der Unglaube eines Menschen von
Allah determiniert.
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Prädestination
und freier Wille
Trotzdem spricht der Koran an
unzähligen Stellen davon, daß Allah die Ungläubigen irreleitet.
Nun stellt sich
die Frage, weshalb Allah (und/oder die Satane) immer wieder zum
aufwändigen Mittel der Irreleitung greifen, wenn der Allmächtige das Leben
eines jeden Menschen - und insbesondere dessen Unglauben - doch schon
vorherbestimmt hat? Handelt es sich bei dem Akt der Irreleitung vielleicht
um die notwendige permanente Betreuung Seiner Kreaturen, damit deren
spezifische Vorherbestimmung auch planmäßig abläuft?
Sure 6, Vers 125:
Und wen Allah leiten will, dem weitet Er seine Brust für den Islam, und
wen Er irreführen will, dem macht Er die Brust knapp und eng,
als wollte er den Himmel erklimmen. Also
straft Gott die Ungläubigen.
Selbstverständlich steht es dem
Herrn der Welten zu, aktiv ins Leben der von Ihm erschaffenen Kreatur
einzugreifen und zwar so, wie Er es will. In diesem Zusammenhang möchten
wir doch zwei Fragen stellen:
1. Wäre es für Allah nicht
einfacher gewesen, die Herzen der Ungläubigen nicht derartig zu
versteifen, so daß Er auf das Instrument des „Heiligen Krieges“ zu ihrer
Bekehrung hätte verzichten können?
2. Wie sollen die
Rechtgeleiteten - selbst wenn sie im Rahmen des „Heiligen Krieges“ das
Schwert gebrauchen - Ungläubige bekehren, wenn diese völlig unbelehrbar
sind?
Leider sind dies unter den
islamischen Schriftgelehrten nur schon deshalb keine diskutierbaren
Fragen, weil der Koran ja eine Verbalinspiration ist, das unerschaffene,
ewig gültige Wort, seit Ewigkeit festgeschrieben, buchstabengetreu
überbracht von der Urschrift.
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Der Koran als
Teil der Urschrift
Also mußten alle Inhalte dieser
göttlichen Verfügung, alle zur Offenbarung vorgesehenen Verse dem
Gesandten Allahs vom Engel Gabriel überbracht werden. Und da gehört nicht
nur die Information über Allahs Irreleitung der Ungläubigen dazu, sondern
auch der Befehl zur Verbreitung des Islam mit dem Schwert.
Zur Entstehungsgeschichte der
Verse über die Irreleitung siehe:
►
Die Entstehung der Verse über den vorherbestimmten Unglauben und die
Irreleitung