Es gibt Gläubige, die von
der Teilnahme am Jihad befreit sind:
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Frauen
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Kinder
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Alte
Menschen
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Lahme
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Blinde
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Kranke
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Arme
Sure 4, Vers 98: Ausser den Schwachen
unter den Männern und Frauen und Kindern, die sich nicht helfen vermögen
und nicht des Weges geleitet sind.
Sure 4, Vers 99: Ihnen verzeiht Allah vielleicht, denn Allah ist
nachsichtig und verzeihend.
Sure
9, Vers 91: Nicht versündigen sich die Schwachen und die Kranken und
die, welche nichts zum Ausgeben finden, dass sie zu Hause bleiben, so sie
es nur mit Allah und Seinem Gesandten treu meinen. Gegen die
Rechtschaffenen gibt es keinen Weg; und Allah ist verzeihend und gütig.
Sure
9. Vers 92: Auch nicht gegen die, zu denen du, als sie zu dir kamen,
dass du sie ausrüstetest, sprachst: "Ich finde nichts, um euch damit
auszurüsten." Da kehrten sie um, während ihren Augen Tränen vor Trauer
darüber entströmten, dass sie nichts fanden zum Ausgeben.
Sure
48, Vers 17: Nicht ist's ein Verbrechen auf dem Blinden oder dem
Lahmen oder dem Kranken, wenn er zu Hause bleibt. Wer aber Allah gehorcht
und Seinem Gesandten, den führt Er ein in Gärten, durcheilt von Bächen und
wer den Rücken kehrt, den straft er mit schmerzlicher Strafe.
Bukhari V4 B52 N43, berichtet von Aisha: "Sie sagte: "O Prophet
Allahs! Wir betrachten Jihad als die beste Tat. Sollten wir nicht für
Allahs Sache kämpfen?" Er antwortete: "Der beste Jihad für Frauen ist die
Pilgerfahrt, wie ich sie getan habe."