Das Gewaltmonopol liegt in
allen Weltreligionen ausser dem Islam ausdrücklich bei Gott. Göttliche
Gewalt, wie sie zum Beispiel im Alten Testament in vielfältigster Weise
beschrieben wird, ist als Seine Strafe (Niederlage in Kriegen,
Naturkatastrophen, Ausradierung der Schöpfung, Krankheiten, Vernichtung
ganzer Völker etc.) zu verstehen und zwar wegen Ungehorsams gegen die von
Ihm gesetzten Gebote.
Die mannigfachen göttlichen
Befehle zu Gewaltanwendung gegen bestimmte Völker, sie zu bekriegen oder
gar auszurotten, müssen als Willen des Schöpfers interpretiert werden, als
gezielte einmalige göttliche Strafaktionen einer historisch klar
abgegrenzten Periode, die vor mehr als 2500 Jahren ihren Abschluss
gefunden hat. Kraft seiner unumschränkten Macht steht es gemäss dem
alttestamentarischen Glaubensverständnis Gott frei, gewaltsam in die
Geschicke der Menschen einzugreifen.
Die im Alten
Testament beschriebenen göttlichen Aufrufe zur Gewalt gegen bestimmte
Völker (übrigens auch gegen Sein auserwähltes Volk, die Israeliten)
erfolgten situativ und lassen deshalb keine Generalisierung zu in dem
Sinne, dass daraus für den Menschen das Recht, oder die Pflicht, "Heilige
Kriege" zu führen abgeleitet werden kann.
Zum alttestamentarischen
Verständnis von göttlicher Gewaltanwendung drängen sich eine ganze Reihe
von Fragen auf, deren Beantwortung den Umfang dieser Arbeit sprengt. Die
vordringlichste wäre sicher die, warum der Allmächtige denn ausgerechnet
im Vorderen Orient so dramatisch in Erscheinung getreten ist und nur dort
Götzen, andere Götter und verderbte Völker so heftig bekämpft hat (oder
hat bekämpfen lassen) und nicht auch in Indien, China, Australien, Europa
und Amerika. Jedenfalls fehlen von diesen Gebieten entsprechende Berichte
des Einen Gottes und Seines eifersüchtigen Eingreifens.
Wir sind also betreffend
Gewaltanwendung durch die koranische Botschaft des "Heiligen Krieges" mit
einer grundlegenden Differenz betreffend deren Legitimation konfrontiert.
Das
Gewaltmonopol ist im Islam eben nicht mehr bei Gott, sondern wird dem
einzelnen Gläubigen als Pflicht übertragen.
Das
islamische Dogma verändert das alttestamentarische Verständnis von Gewalt
nicht graduell sondern substantiell.
Der Unterschied im Umgang
mit Gewalt ist also ein theologischer. Eine weitere Darstellung, welche
die Frage der Gewaltanwendung in den drei monotheistischen Religionen
vertieft darstellt finden Sie in ►Anhang 5