Der jihad im Spiegel der islamischen Rechtswissenschaft (fiqh)
Bukhari V4 B52 N165, berichtet von Aisha:
Der Prophet starb, während sein eiserner Brustpanzer bei einem Juden für
30 Scheffel Gerste verpfändet wurde.
Wir haben in dieser Arbeit die
Grundlagen von Allahs Gewaltdogma zur Unterwerfung der ganzen Welt unter
die Regentschaft des Islam in der Trilogie dargestellt. Im
folgenden Kapitel untersuchen wir, wie die islamischen Rechtsgelehrten (ulema)
die gegebenen dogmatischen Grundlagen schariatisch umgesetzt haben. Für
diese Analyse stützen wir uns vornehmlich auf folgende Bücher:
-
Andrew Bostom, The Legacy of Jihad,
Prometheus Books, New York, 2005
-
Averroes, Bidayat Al-Mudjtahid,
Legal Handbook on Jihad
in: Rudolph Peters, Jihad in Medieval and Modern Islam, Brill, Leiden,
1977
-
Majid Khadduri, War and Peace in
the Law of Islam, The Lawbook Exchange Ldt, Clark, New Jersey, 2006
-
Majid Khadduri, The Islamic Law of
Nations, The John Hopkins Press, Baltimore, Maryland, 1966
-
al-Shafi’i, RISALA, Treatise on the
Fondations of Islamic Jurisprudence, übersetzt von Majid Khadduri, The
Islamic Texts Society, Cambridge, 2008
Eine Einführung in das islamische
Recht findet sich in unserem Kapitel über die scharia
►
scharia
Zusammenfassend kann festgestellt
werden, daß nicht nur die vier Gründer der islamischen Rechtsschulen,
sondern schlechterdings alle namhaften muslimischen Denker den jihad
als wertvollste Tat und als Pflicht eines jeden Gläubigen zwecks globaler
Ausbreitung des Islam erkannten. Sie alle haben die Vorgaben Mohammeds aus
seiner Biographie wie auch aus Koran und sunnah akribisch genau
gesichtet und in eine ewig gültige Eroberungs- und Unterwerfungsstrategie
umgesetzt.
►
Auszüge aus islamischen
Gesetzeswerken zum jihad
1.
Die dogmatischen
Grundlagen des jihad
Die zweifellos wichtigste Grundlage
der islamischen Rechtswissenschaft, das eigentliche Fundament aller
juristischen Reflexionen von muslimischen Rechtsgelehrten (mujtahedin) und damit der scharia ist
1.1.
Die
Unabänderlichkeit der Heilsbotschaft Allahs
Die
scharia
basiert auf göttlichen Vorgaben. Diese sind ewig gültig und
somit unveränderbar:
Sure 6, Vers 34: Und schon vor dir wurden Gesandte der Lüge geziehen, und sie
ertrugen die Beschuldigung der Lüge und das Leid, das man ihnen zufügte,
bis Unsere Hilfe zu ihnen kam. Und Allahs Worte ändert niemand ab, und
wahrlich, schon kam zu dir die Kunde von den Gesandten.
Sure 6, Vers 115: Und vollkommen ist das Wort deines Herrn in Wahrhaftigkeit und
Gerechtigkeit. Niemand vermag Seine Worte zu ändern; und Er ist der
Hörende, der Wissende.
Sure 10, Vers 15: Und so ihnen Unsere Zeichen verkündet werden, sprechen diejenigen,
welche auf Unsere Begegnung nicht hoffen: „Bring uns einen anderen Koran
als diesen oder ändre ihn ab.“ Sprich: „Nicht steht es mir frei, ihn
abzuändern aus eigenem Antrieb. Ich folge nur dem, was mir offenbart wird.
Siehe, ich fürchte, wenn ich wider meinen Herrn mich empöre, die Strafe
des gewaltigen Tages.“
Sure 10, Vers 64: Ihnen wird frohe Botschaft sein im irdischen Leben und im
Jenseits. Unabänderlich sind Allahs Worte. Das ist die große
Glückseligkeit.
Sure 18, Vers 27: Verlies, was dir von dem Buch deines Herrn offenbart ward, dessen
Wort niemand verändert, und nimmer findest du außer Ihm ein Asyl.
Sure 3, Vers 73:
Und glaubt (in Wirklichkeit) nur denen, die eurer Religion folgen! Sag:
„Die rechte Leitung ist allein die von Gott. Paßt auf, daß nicht jemand
das Gleiche erhält, was ihr in eurer Offenbarungsschrift erhalten habt,
oder daß man nicht dereinst bei der Abrechnung vor eurem Herrn mit euch
streitet (und den Streit gewinnt)!“ Sag: „Die Huld liegt in der Hand
Gottes. Er gibt sie, wem Er will. Gott umfaßt (alles) und weiß Bescheid.“
Übersetzung nach R.
Paret
Tafsir al-Jalalayn 3,73:
...
Sage ihnen, oh Mohammed, daß wahre Führung Allahs Führung ist, der Islam,
alles andere ist Irrtum. Niemand kann dasselbe bekommen, was ihr von dem
Buch, der Weisheit und den Tugenden erhalten habt (außer er folge eurer
Religion). Oder daß sie
(die Leute der Schrift)
mit euch stritten und sie euch vor eurem Herrn am Tage der Auferstehung
übervorteilten, denn ihr habt die stärkere Religion. ... Allah, der
Erhabene, sagt: „Sprich, wahrlich, in Allahs Hand ist Spende; Er gibt sie
wem immer Er will. Bestätigt keinesfalls, daß jemandem das gegeben wurde,
was ihr erhalten habt. Allah ist umfassend und voll reicher Gaben, Er
kennt diejenigen, welche sie verdient haben.“
Der Unabänderlichkeit der koranischen
Botschaft wird durch die unzähligen dringenden Aufrufe Allahs, Ihm und
Seinem Propheten absoluten Gehorsam entgegenzubringen, zusätzliches
Gewicht verliehen.
►
Die absolute
Gehorsamspflicht gegenüber Allah und Seinem Gesandten
Der Islam ist ein System moralischer Verpflichtungen welche aus göttlicher
Offenbarung stammen und auf dem Glauben beruhen, daß menschliches Wissen
niemals adäquat sein kann. Daraus folgt, daß die Gläubigen auf der Basis
von Allahs Wissen handeln müssen, welches die exklusive Quelle der
Wahrheit für Muslime ist. Obwohl sich die Ethik im Islam mit den
Handlungen des Menschen befaßt, bezieht sie sich immer auf das Wort Gottes
so wie es vom Prophet Mohammed offenbart und im Koran gesammelt wurde.
Dieses Verständnis von Ethik teilen alle Muslime, ob sie nun sunnitisch,
schiitisch, arabisch oder nicht arabisch sind.
(Bassam Tibi, The Ethics of War and
Peace: Religious and Secular Perspectives, herausgegeben von Terry Nardin,
Princeton University Press, 1996, Seiten 128-145, zitiert aus: Andrew
Bostom, The Legacy of Jihad, Prometheus Books, New York, 2005)
Es ist also nicht nur undenkbar, die
koranische Botschaft zu verändern; sie ist auch nicht ergänzbar und
juristische Erwägungen dürfen keine Elemente enthalten, die der
Kernbotschaft des Korans widersprechen. Dieses Buch ist das
vollständige und vollkommene Abbild der sich im Himmel befindenden
Urschrift und enthält abschließend alle Gesetze und Regeln für eine
islamische Lebensführung.
►
Der Koran als Teil der Urschrift
Das geht aus zwei koranischen Versen
hervor, wonach dieses Buch
„eine
Erklärung für alle Dinge“
enthält. Allah verkündet:
„Nichts
haben Wir in der Schrift übergangen“:
Sure 6,
Vers 38:
Kein Getier gibt’s auf der Erde und keinen Vogel, der mit seinen Schwingen
fliegt, die nicht wären Völker gleich euch. Nichts haben Wir in der
Schrift übergangen, alsdann werden sie zu ihrem Herrn versammelt.
Sure
16, Vers 91:
Und erwecken werden Wir eines Tages in jedem Volk einen Zeugen wider sie
aus ihrer Mitte, und Wir wollen dich als Zeugen wider die Mekkaner
bringen. Wir sandten auf dich das Buch hernieder als eine Erklärung für
alle Dinge und eine Rechtleitung und Barmherzigkeit und Heilsbotschaft für
die Muslime.
Die Konsequenz der Aussage der
absoluten Vollständigkeit der koranischen Heilsbotschaft ist weitreichend.
Denn zu jedem erdenklichen Problem, zu jeder Aufgabe, die sich einem
gläubigen Muslim in dieser Welt stellt, muß die ulema zuerst den
Koran und die Sunnah durchforsten, um dort eine schon offenbarte Belehrung
zu finden. Kann sie nicht gefunden werden, muß mittels Analogieschluß (qiyas)
oder Übereinkunft/Konsens (ijma) eine Direktive herausgearbeitet
werden, von der man annimmt, daß sie gottgefällig ist.
"Muslimische
Juristen beharren darauf, daß das islamische Gesetz (scharia), eben weil
es göttlicher Herkunft ist, kaum etwas mit präislamischem Recht zu tun
hat. Einige gehen soweit zu behaupten, der Islam habe alle vorangehenden
juristischen Systeme abrogiert und außer Kraft gesetzt, weil der Koran
eine detaillierte
„Erklärung für alle Dinge“ enthalte."
(Majid Khadduri, War and Peace
in the Law of Islam, The Lawbook Exchange Ldt, Clark, New Jersey, 2006,
Seite 19).
Die Unveränderbarkeit und
Vollständigkeit der Anordnungen Allahs hat zur Folge, daß die islamischen
Gesetzeswerke, die von den vier Rechtsschulen schon vor langer Zeit
ausformuliert wurden, noch heute uneingeschränkte Gültigkeit haben.
Das betrifft selbstredend auch den Gegenstand unserer Untersuchung: den
„Heiligen Krieg“. Die Rechtsfindung zu diesem Thema ist weitestgehend
abgeschlossen.
►
Der Heilige Krieg und
das Tor des ijtihad
1.2.
Die
islamische Heilsbotschaft hat universelle Gültigkeit
In seinem Kern ist der Islam eine
religiöse Mission für die gesamte Menschheit. Muslime sind auf äußerst
gewissenhafte Weise verpflichtet, den islamischen Glauben auf der ganzen
Welt zu verbreiten:
Sure 34, Vers 28: Und Wir entsandten dich nur zur gesamten Menschheit als einen
Freudenboten und Warner, jedoch wissen es die meisten Menschen nicht.
Majid Khadduri folgert:
„Gemäß
muslimischer juristischer Theorie können Islam und ►
schirk
auf
dieser Welt nicht nebeneinander existieren. Es ist nicht nur die Aufgabe
des imam, sondern auch von jedem einzelnen Gläubigen, dafür zu sorgen, daß
Allahs Wort über allem herrscht und daß kein Ungläubiger (kafir)
Allah verleugnet ►
Lügen im Islam
und sich gegenüber Seinen Gaben (ni’am)
undankbar zeigt. Diese Welt ist letztendlich für Gläubige geschaffen,
Ungläubige landen in der Hölle:
Sure 9,
Vers 74:
O du Prophet, streite wider die Ungläubigen und Heuchler und verfahre hart
mit ihnen. Und ihre Herberge ist Dschahannam, und schlimm ist die Fahrt
dorthin.
Der
jihad ist demnach eine Maßnahme gegen den Polytheismus und muß von allen
Nicht-Muslimen ertragen werden, welche den Islam zurückweisen als auch von
den dhimmis, die sich der Schutzgelderpressung nicht unterwerfen wollen.
►
dhimmitude
und Schutzgelderpressung
Der
Prophet Mohammed bekräftigte:
Bukhari
V4 B52 N196,
berichtet von Abu Huraira: Der Prophet Allahs sagte: "Mir wurde
geboten die Menschen zu bekämpfen bis sie sagen: "Niemand hat das Recht,
angebetet zu werden außer Allah."
Die
Gültigkeit der Forderung, alle Polytheisten zu bekämpfen leitet sich auch
aus der Koranstelle ab, in welcher Allah Seinen Propheten auffordert:
Sure 9,
Vers 5:
Sind aber die heiligen Monate verflossen, so erschlaget die Götzendiener,
wo ihr sie findet, und packet sie und belagert sie und lauert ihnen in
jedem Hinterhalt auf. So sie jedoch bereuen und das Gebet verrichten und
die Armensteuer zahlen, so laßt sie ihres Weges ziehen. Siehe, Allah ist
verzeihend und barmherzig.
Man
kann also jihad als Rechtsstreit zwischen Islam und Polytheismus
definieren und als Form von Bestrafung, welche den Feinden des Islam und
den Apostaten zugefügt wird. ... Im Islam wird jihad jedoch nicht nur
gegen Polytheisten eingesetzt sondern auch für die Sicherheit der
islamischen Nation. Inhärent in der heiligen Kriegsführung des Staates ist
der Aufbau der muslimischen Souveränität, denn die Weltherrschaft von
Allahs Wort trägt notwendigerweise göttliche politische Autorität in sich.
(Majid
Khadduri, War and Peace in the Law of Islam, The Lawbook Exchange Ldt,
Clark, New Jersey, 2006, Seite 59 f)
1.3.
Die Unterwerfung der ganzen
Welt
Das Ziel ist klar definiert, Bassam
Tibi beschreibt es folgendermaßen:
„Falls sich Nicht-Muslime dem Islam unterwerfen indem sie konvertieren
oder sich unterjochen lassen, kann der Aufruf
►
da'wa auf friedliche Art erfolgen. Wenn nicht, dann sind die Muslime
verpflichtet, Krieg gegen die Ungläubigen zu führen. Damit im Islam
Frieden herrschen kann, müssen sich Nicht-Muslime diesem Aufruf fügen,
indem sie entweder konvertieren oder den Status einer religiösen
Minderheit (dhimmi) annehmen und die ihnen auferlegte Schutzgeldsteuer (giziya)
entrichten. Weltfriede, die letzte Stufe von da’wa wird erst dann
erreicht, wenn die gesamte Menschheit durch Bekehrung oder Unterwerfung
dem Islam unterstellt ist.“
„Die meisten Debatten über die muslimische Ethik betreffend Krieg und
Frieden basieren auf buchstabengetreuen Lesungen derjenigen koranischen
Verse, welche sich auf die medinensische Phase im Leben Mohammeds
beziehen. Muslime glauben an eine absolut ewige Gültigkeit des Korans und
der ahadith (die Worte und Taten des Propheten). Sie glauben, daß Menschen
den Grundsätzen des Korans minutiös gehorchen müssen. Zudem sträuben sich
die Muslime in der Regel dagegen, ihre Religion und ihre Kultur aus einem
geschichtlichen Blickwinkel zu betrachten. Koranzitate dienen als
Ausgangspunkt für die Diskussionen über Krieg und Frieden.“
(Bassam Tibi, The Ethics of War and
Peace: Religious and Secular Perspectives, herausgegeben von Terry Nardin,
Princeton University Press, 1996, Seiten 128-145, zitiert aus: Andrew
Bostom, The Legacy of Jihad, Prometheus Books, New York, 2005)
Die im Koran offenbarten Verse mit
der Aufforderung zu Gewaltanwendung gegen die Ungläubigen (kafir)
aus der medinensichen Periode von Mohammeds Wirken sind demnach nicht
historisch zu verstehen sondern als absolut zu befolgendes Gebot zum
jihad.
►
Koranverse zum "Heiligen Krieg" mit Exegese
2.
Definitionen
Es ist sinnvoll, einige Definitionen
vorzunehmen, deren sich die Gesamtheit der islamischen Rechtsgelehrten (ulema)
bedienten und bedienen. Wir konsultieren nebst der angegeben Literatur
auch folgende Quellen:
http://eslam.de/index.htm
http://www.answering-islam.org/Books/Hughes/index.htm
aman
bezeichnet den Schutz, den
ein islamischer Eroberer den dhimmis gewährt, das heißt denjenigen
„Schriftbesitzern“, welche die giziya entrichten und sich demnach
der muslimischen Schutzgelderpressung unterworfen haben.
hudna
Ein Waffenstillstand mit
dem Feind wurde von Mohammed zu ersten Mal bei al- Hudaybiya
abgeschlossen. ►
Vertrag von al-Hudaybiya
Es ist wichtig zu verstehen, daß gemäß islamischem Verständnis, d.h.
entsprechend dem koranischen Auftrag zur Eroberung der ganzen Welt an die
Gläubigen insgesamt (umma)
Sure 8,
Vers 39:
Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr ist und bis alles an
Allah glaubt. Stehen sie ab, siehe, so sieht Allah ihr Tun.
ein Waffenstillstand
nie ein Friedensschluß ist und sein kann. Friede herrscht erst,
wenn die ganze Welt islamisiert sein wird. ►
Krieg ist ewig
Über die Dauer eines solchen
Waffenstillstandes herrscht in der ulema Uneinigkeit.
►
Der Waffenstillstand
hukm
(Plural: ahkam) bezeichnet ein aus dem religiösen Dogma
abgeleitetes Gesetz, das heißt eine Rechtssetzung, die sich auf von Allah
offenbarte Anweisungen, Befehle oder Urteile abstützt. Als Quelle dieser
Gesetze kommen ausschließlich Koran (und Sunnah) in Frage.
Im Prinzip sind mit hukm
die einzelnen Rechtsentscheide gemeint, deren Gesamtheit das
islamische Recht scharia ausmachen.
ijtihad
Die dogmatischen Grundlagen für alle Rechtsentscheide (hukm) sind
im Koran und in den ahadith festgeschrieben. Zudem konsultiert die
islamische Rechtsfindung ijtihad, das heißt der
Prozeß der Entscheidungsfindung
für ein spezifisches islamisches Gesetz auch die Biographie Mohammeds (Sirat
Rasul Allah). ►
ijtihad
muhagirun
Die Auswanderer (aus Mekka) sind diejenigen Gefährten Mohammeds, die
anläßlich der hijra mit ihm zusammen seine Vaterstadt verlassen
haben und nach Medina emigriert sind. Sie genossen in Medina eine
besondere Wertschätzung und wurden bevorzugt behandelt. ►
Die
hijra
mujtahid
Um zu einer neuen juristischen Doktrin (hukm) zu gelangen, müssen
die islamischen Rechtsgelehrten mujtahedin (Singular:
mujtahid) eine systematische Methode anwenden. ►
Die
Grundlagen der scharia
mushrik
ist ein
Polytheist. Die
mushrikun (Plural) machen sich der „Beigesellung“ schuldig, das heißt
sie setzen neben Allah „Teilhaber“. Das ist die schlimmste Sünde,
die ein Mensch überhaupt begehen kann.
►
tauhid
und die absolute Transzendenz Allahs
►
schirk
sahabi
Ein Partner und Gefährte Mohammeds, ein Zeitgenosse, der den
Propheten persönlich gekannt hat. Die allgemeine Ansicht besagt, daß
jeder, der den Islam angenommen hat, den Propheten gesehen und ihm gefolgt
ist, (wenn auch nur für kurze Zeit) diesen Titel führen darf. Für alle
Gefährten zusammengenommen wird der Sammelbegriff sahaba (Plural)
verwendet.
ulema
Mit diesem Terminus wird die
Gesamtheit aller vergangenen und gegenwärtigen Rechtsgelehrten (mujtahedin)
bezeichnet.