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Androhung von
Strafe bei der Verweigerung der Loyalität
Die Annahme des Islam und die Befolgung
aller Gebote waren schon in mekkanischen Versen eine unbedingte Forderung
Allahs. Andernfalls
droht ewige Strafe:
Sure 36,
Vers 64: Brennet heute in
ihr, darum dass ihr ungläubig waret.
Sure 72, Vers 23: Allein eine
Predigt von Allah und Seine Sendung liegt mir ob,
und wer sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt, für den ist
Dschahannams Feuer für ewig und immerdar.
In medinensischer Zeit werden die Gebote
des Gebets, des Fastens, der Armensteuer, der Pilgerfahrt, und des
Glaubens an das Jüngste Gericht um einige Forderungen ergänzt. Alle Verse,
die Gesetzescharakter ►
Scharia haben, sind
in dieser Zeit geoffenbart worden. Jetzt wird erst recht unbedingter
Gehorsam gefordert, andernfalls droht ewig währendes Einsitzen in ►
Dschahannam,
der muslimischen Hölle:
Sure 4, Vers 14: Wer aber wider
Allah und Seinen Gesandten rebelliert und Seine Gebote
übertritt, den führt Er ein in ein Feuer, ewig darinnen zu
verweilen, und es trifft ihn schändende
Strafe.
Sure 8, Vers 13: Solches, darum daß
sie gegen Allah und Seinen Gesandten widerspenstig waren. Wer aber
widerspenstig gegen Allah und Seinen Gesandten ist - siehe, so ist Allah
streng im Strafen.
Sure 9, Vers 63: Wissen sie nicht,
daß für den, der Allah und Seinen Gesandten befehdet, Dschahannams Feuer
ist, ewig darinnen zu verweilen?
Sure 33, Vers 57: Siehe, diejenigen,
welche Allah und Seinen Gesandten verletzen, verfluchen wird sie Allah
in der Welt und im Jenseits und bereitet hat Er ihnen schändende Strafe.
Sure 58, Vers 5: Siehe, diejenigen,
welche sich Allah und Seinem Gesandten widersetzen, sollen
niedergeworfen werden wie diejenigen, die vor ihnen lebten. Und Wir
sandten deutliche Zeichen herab; und für die Ungläubigen ist schändende
Strafe.
Sure 58, Vers 20: Siehe, diejenigen,
welche sich Allah und Seinem Gesandten widersetzen, sind unter den
Verworfensten.
Sure 58, Vers 21: Geschrieben hat
Allah: "Wahrlich, Ich werde obsiegen, Ich und meine Gesandten." Siehe,
Allah ist stark und mächtig.
Das Wichtigste neu eingeführte Konzept
der medinensischen Periode ist zweifellos das der "Anstrengung
für den Glauben mit Gut und Blut". Entsprechend den oben
angeführten generellen Strafandrohungen bei Ungehorsam werden in den
folgenden Offenbarungen denjenigen Gläubigen Strafe angedroht, die
zaudern und nicht gewillt sind, aus welchen Gründen auch immer, die
Kampfbefehle auszuführen. Zweifellos war Mohammed vor allem in der
Anfangszeit in Medina auf jeden Kämpfer angewiesen. Wie schon erwähnt,
werden kampfunwillige Gläubige, meist Ansar (Helfer) oder
►
Beduinen
(Steppen-Araber), in vielen Versen als ►
Heuchler,
"Frevler" und "Behinderer" bezeichnet. Allah droht ihnen - entsprechend
der Dringlichkeit der Rekrutierung von Kämpfern - bei Fernbleiben und
böswilligem Zuwiderhandeln drastische Strafen und ewige Verdammnis an:
Sure 8, Vers 16: Und wer ihnen an
jenem Tage den Rücken kehrt, außer, er wende sich ab zum Kampf oder zum
Anschluss zu einem Trupp, der hat sich Zorn von Allah zugezogen und seine
Herberge ist Dschahannam, und schlimm ist die Fahrt dorthin.
Sure 9, Vers 24: Sprich: "So eure Väter und eure Söhne und eure
Brüder und eure Weiber und eure Sippe und das Gut, das ihr erworben, und
die Ware, deren Unverkäuflichkeit ihr befürchtet, und die Wohnungen, die
euch wohlgefallen, euch lieber sind als Allah und sein Gesandter und das
Eifern in seinem Weg, so wartet, bis Allah mit seinem Befehl kommt." Und
Allah leitet nicht die Frevler
Sure 9, Vers 81: Es freuten sich die
in ihren Wohnungen Zurückgebliebenen, dem Gesandten Allahs zuwider
gehandelt zu haben, und hatten keine Lust, mit Gut und Blut in Allahs Weg
zu eifern und sprachen: „Ziehet nicht aus in der Hitze.“ Sprich: „Dschahannams
Feuer ist heißer.“ O sie es doch begriffen!
Sure 9, Vers 83: Und so dich Allah heimkehren lässt zu einer Anzahl
von ihnen und sie dich um Erlaubnis bitten hinauszuziehen, so sprich: „Nimmerdar
sollt ihr ausziehen und nimmerdar sollt ihr mit mir wider den Feind
kämpfen. Siehe, es gefiel euch das erste Mal daheim zu sitzen, und so
sitzet daheim mit den Dahintengebliebenen.
Sure
9, Vers 101: Und unter denen der Steppen-Araber, die rings um euch
sind, gibt es Heuchler; und auch unter dem Volke Medinas gibt's
hartnäckige Heuchler. Nicht kennst du sie, O Muhammad; Wir kennen sie;
wahrlich, strafen wollen Wir sie zwiefältig; alsdann sollen sie
überantwortet werden gewaltiger Strafe.
Sure 47, Vers 25: Siehe, diejenigen, welche den Rücken kehren,
nachdem ihnen die Leitung deutlich gemacht, der Satan hat sie betört, und
er verzieht mit ihnen.
Sure
4, Vers 141: Die euch belauern und, so euch ein Sieg von Allah ward,
sprechen: "Waren wir nicht mit euch?" Hatten aber die Ungläubigen Erfolg,
sprechen sie: "Trugen wir nicht den Sieg über euch davon und schützten
euch vor den Gläubigen?" Darum wird Allah richten zwischen euch am Tage
der Auferstehung, und nimmer wird Allah den Ungläubigen gegen die
Gläubigen einen Weg geben.
Sure 4, Vers 145: Siehe, die Heuchler sollen sein in der untersten
Feuerstiefe; nimmer findest du einen Helfer für sie.
Sure 47, Vers 26: Solches darum, dass sie zu denen sprechen, die
Abscheu haben wider das, was Allah hinabsandte: "Wir wollen euch mit einem
Teil der Sache gehorchen." Allah aber kennt ihre Geheimnisse.
Sure 47, Vers 27: Wie aber wird es sein, wenn die Engel sie zu sich
nehmen und sie aufs Gesicht und den Rücken
schlagen?
Sure 47, Vers 28: Solches, dieweil sie dem folgen, was Allah
erzürnt, und Abscheu haben wider das, was Sein Wohlgefallen ist; drum wird
Er ihre Werke vereiteln.
Sure 47, Vers 29: Oder glauben jene, in deren Herzen Krankheit ist,
dass Allah nicht ihre Bosheit zum Vorschein bringt?
Gläubigen, welche dem
Kampfbefehl nicht folgen, "versiegelt" Allah die Herzen. Sie werden schon
im Diesseits für ihren Wankelmut mit einer Lähmung bestraft und müssen
gewärtigen, am Jihad gar nicht mehr teilnehmen zu können, auch wenn sie
(doch noch) wollten. Zudem werden die rechtschaffenen Gläubigen
aufgerufen, diesen Heuchlern die
Teilnahme am "Heiligen Krieg" zu verwehren:
Die
Weigerung, am "Heiligen Krieg" teilzunehmen, wird mit Unglauben
gleichgesetzt:
Sure 9, Vers 90: Und es kamen
Ausflüchte machend einige der Steppen-Araber, auf dass ihnen Erlaubnis
würde, daheim zu bleiben. Und sitzen blieben daheim diejenigen, die
Allah und Seinen Gesandten belogen hatten. Wahrlich, treffen wird die
Ungläubigen unter ihnen schmerzliche Strafe.
Sure 9, Vers 93: Nur gegen die ist der Weg, die dich um Erlaubnis
bitten, daheim zu bleiben, wiewohl sie reich sind. Es gefällt ihnen bei
den Daheimgebliebenen zu sein. Versiegelt hat Allah ihre Herzen, und so
verstehen sie nicht.
Sure 4, Vers 142:
Siehe, die Heuchler wollen Allah betrügen, doch betrügt Er sie, und so
sie zum Gebet dastehen, stehen sie nachlässig da, um von den Leuten
gesehen zu werden, und gedenken Allahs nur wenig;
Sure 4, Vers 143: Hin und her schwankend zwischen diesem, weder
zu diesen noch jenen gehörend: Und wen Allah irreführt, nimmer findest
du einen Weg für ihn.
Sure 47, Vers 23:
Sie sind's, die Allah verflucht hat, und er hat sie taub gemacht und
ihre Blicke geblendet.
Drohungen und Bestrafungen
sind als Grundthema im Koran allgegenwärtig:
"Das in Koran und Sunnah oft wiederholte
Gehorsamsgebot gegenüber Allah, Mohammed und den "rechtmässigen"
Herrschern zeigt, daß es sich beim Islam sowohl um ein Herrschafts- und
Gehorsamsreligion handelt als auch um eine Religion mit politischem
Anspruch. Die vielen Androhungen von harten, sadistischen und barbarischen
Strafen im Diesseits und Jenseits belegen eine in Koran und Sunnah
vorherrschende Ethik der Angst. Die Angst ist im Islam ein wichtiges
Sozialisationsinstrument."
(Hiltrud Schröter, Das Gesetz
Allahs, U. Helmer Verlag, Königstein, 2007, Seite 27)
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