Allahs Bestimmungen über die Kriegsgefangenen
A
Die Grundlagen im Koran
Im Themenregister
des islamischen Nachschlagewerkes LAN TABUR (Themenregister des Al-Qur’an,
Verlag Islamische Bibliothek, Gemeinnützige GmbH, Köln, 1993, Seite 372)
sind zwei Koranstellen angegeben, die von Gefangenen handeln:
Sure 8, Vers 67
Sure 8, Vers 70
Es werden allerdings noch in weiteren
Versen Anweisungen zum Umgang mit Gefangenen gegeben, so daß sich folgende
Liste ergibt:
Sure 8, Vers 67
Sure 8, Vers 68
Sure 8, Vers 70
Sure 8, Vers 71
Sure 47, Vers 4
Die Verse sind am Ende dieses Kapitels in
der Übersetzung von M. Henning und R. Paret und mit der jeweiligen
Auslegung aus dem Tafsir al-Jalalayn
angefügt. ►
C
Koranverse und Exegese
B
Die Ereignisse aus
der Biographie Mohammeds
Die Frage nach dem Umgang mit
Kriegsgefangenen stellte sich für Mohammed erstmals in größerem Umfang
nach der erfolgreichen ►
Schlacht von Badr. Wie aus der Biographie hervorgeht,
wurden einige Gefangene, die als
besonders gefährlich oder bösartig angesehen wurden umgebracht. Ein
Grossteil jedoch wurde gegen Lösegeld freigelassen. Mohammed hatte sie
nach der Rückkehr von Badr in Medina als Kriegsbeute unter seine
Mitstreiter verteilt: „Unter den
Gefangenen war Abu Aziz Ibn Omeir, ein Bruder des Mussab Ibn Omeir ...
Mussab ging vorüber, als ein Hilfsgenosse ihn gefangen nahm, und sagte
ihm: „Binde ihn fest, seine Mutter hat Vermögen, sie wird ihn vielleicht
auslösen.“ ... Seine Mutter fragte dann nach dem Lösegeld für einen
Kureischiten, und man sagte ihr: 4000 Dirhem. Sie sandte die Summe und
kaufte ihn los.“ (Weil, 1.
Band, Seite 343) „Unter den
Gefangenen war auch Abu Wadaa. Mohammed sagte: „Er hat in Mekka einen
verständigen Sohn, der ein reicher Kaufmann ist, mir ist, als sähet ihr
ihn schon kommen, um seinen Vater auszulösen.“ Als die Kureischiten
sagten, eilet nicht mit der Auslösung eurer Gefangenen, damit Mohammed
euch nicht zu viel fordere, sagte Almuttalib, der Sohn Abu Wadaas, von
welchem Mohammed gesprochen hatte: „Ihr habt recht, übereilt euch nicht!“
In derselben Nacht entschlüpfte er aber, ging nach Medina, löste seinen
Vater für 4000 Dirhem aus, und zog mit ihm davon.“
(ebenda, Seite 345)
Allah hatte aber andere Vorstellungen
über die Generierung von und den Umgang mit Kriegsgefangenen, weshalb Er
folgende Belehrung herniedersandte:
Sure 8, Vers 67: Noch vermochte kein
Prophet Gefangene zu machen, ehe er nicht auf Erden gemetzelt. Ihr wollt
die Güter dieser Welt, Allah aber das Jenseits, und Allah ist mächtig
und weise.
Hier wird gefordert, daß erst
Kriegsgefangene gemacht werden dürfen, wenn davor gehörig
„auf
Erden gemetzelt“ wurde. Der Sinn dieser
Bestimmung ist, daß die Ungläubigen so stark zu dezimieren sind, daß sie
keine Gefahr mehr für die Umma darstellen können.
A. Th. Khoury schreibt im Korankommentar
zu Vers 67 aus Sure 8: „Als
Hintergrund dieser Stelle wird von den muslimischen Kommentatoren der
Umstand angegeben, daß die Muslime bei der Schlacht von Badr Gefangene aus
den Reihen der Mekkaner – unter anderem ungläubig gebliebene Verwandte von
Mohammed – mitgebracht haben. Es ging nun darum, zu entscheiden, ob man
sie töten sollte oder ob sie sich gegen ein bestimmtes Lösegeld freikaufen
durften. Gegen den Rat Umars habe Mohammed der Meinung Abu Bakrs den
Vorzug gegeben, und sich damit einverstanden erklärt, den Gefangenen die
Möglichkeit zu eröffnen, sich freizukaufen. Diese Entscheidung wird in
diesem Vers nicht bejaht ... Der Vers verlangt, daß die Muslime, wenn sie
sich im Kampf gegen die Feinde befinden, in erster Linie daran denken
sollen, die Feinde zu töten und derart zu schwächen, daß sie der
Herrschaft des Islam nicht mehr entgegentreten können.“
(A. Th. Khoury, Der Koran,
Übersetzung und Kommentar, Band 7, 1996, Gütersloher Verlagshaus,
Gütersloh, Seite 268)
Das Töten des Feindes soll also von
Seinen Gläubigen höher bewertet werden als das Erlangen von Beute:
„Ihr wollt die Güter dieser Welt, Allah aber
das Jenseits“. Der nächste Vers
erwähnt zwar die von Allah ergangene Erlaubnis zum Beutemachen:
„Wäre
nicht eine Schrift von Allah zuvorgekommen“ ►
Nahla-Expedition,
aber er stellt auch in den Raum, daß für
die Aktion der Lösegelderpressung nach der Schlacht von Badr eigentlich
eine „gewaltige Strafe“
angesagt wäre:
Sure 8, Vers 68: Wäre nicht eine
Schrift von Allah zuvorgekommen, so hätte euch für das, was ihr nahmt,
gewaltige Strafe betroffen.
Mit
dem Einlösen von Kriegsgefangenen gegen Geld hatten die gierigen Mujahidun,
unter der Anleitung von Mohammed, offenbar über die Schnur gehauen.
In Fussnote 3 zu oben erwähnten Kommentar
schreibt Khoury weiter: „Da sich
dieser Vers wie der darauffolgende auf die Muslime bezieht, ohne Mohammed
auszunehmen, wurden sie von den Gegnern der völligen Sündenfreiheit des
Propheten herangezogen, zu mal Vers 68 von der Strafe spricht, die
eigentlich fällig gewesen wäre, hätte Allah nicht seiner Barmherzigkeit
den Vorzug gegeben ... „
(ebenda)
Wie ist das zu verstehen?
Allah will, daß auf Kriegs- und
Beutezügen keine Gefangenen gemacht, sondern alle Ungläubigen
niedergemetzelt werden. Diesen Willen hat Er aber erst nach Badr und nach
der Eintauschaktion der Gefangenen gegen
Lösegeld bekanntgegeben, denn Er bezieht sich ja in Vers 68
explizit auf die schon erfolgte frevlerische Tat:
„so hätte euch für das, was ihr nahmt,
gewaltige Strafe betroffen.“
Es ist den Muslimen deshalb zugute zu
halten, daß sie mangels Wissen um Allahs gesetzgeberische Absichten
gehandelt haben. Sie haben also nicht bestehendes Recht gebrochen. Aus
diesem Grunde ist auch Seine nachträgliche Androhung
„von gewaltiger Strafe“ -
bzw. deren Aussetzung – weder vom
moralischen noch vom juristischen Standpunkt aus betrachtet
gerechtfertigt.
Folgen wir den Hinweisen
aus den Versen 70 und 71 aus Sure 8 dann können Kriegsgefangene ihren
sicher bevorstehenden Tod abwenden, indem sie aufrichtig bereuen und den
Islam annehmen. Wenn sie dabei aber üble Tricks anzuwenden versuchen, sind
sie ja in der Gewalt der Gläubigen:
Sure 8, Vers 70: O du Prophet,
sprich zu den Gefangenen in euren Händen: "So Allah Gutes in euren
Herzen erkennt, wird Er verzeihen. Denn Allah ist verzeihend und
barmherzig."
Sure 8, Vers 71: Und so sie Verrat an dir üben wollen, so haben sie
schon zuvor an Allah Verrat geübt. Er gab sie deshalb in eure Gewalt,
und Allah ist wissend und weise.
Allerdings bleiben diese
beiden Verse toter Buchstaben, denn es sollen ja gar keine Gefangenen
gemacht werden d.h. die Ungläubigen kommen gar nicht mehr in die Lage, als
Gefangene den Islam annehmen zu können.
Wenden wir uns dem
nächsten Vers zu:
Sure 47, Vers 4: Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter
mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann
schnüret die Bande. Und dann entweder Gnade hernach oder Loskauf, bis
der Krieg seine Lasten niedergelegt hat. Solches! Und hätte Allah
gewollt, wahrlich, Er hätte selber Rache an ihnen genommen; jedoch
wollte Er die einen von euch durch die anderen prüfen. Und diejenigen,
die in Allahs Weg getötet werden, nimmer leitet Er ihre Werke irre.
Mit diesem Vers abrogiert Allah die oben
erläuterten Bestimmungen von Vers 67 aus Sure 8. Wann aber wird dieser
Vers in Geltung treten? Wann ist die islamische Aggression so weit
fortgeschritten, daß die Ungläubigen keine ernsthafte Gegenwehr mehr
aufbringen können und „der Krieg seine
Lasten niedergelegt hat.“? Wann
sollen und können wieder Gefangene gemacht werden für die dann gilt:
„entweder Gnade hernach oder Loskauf“.
Erst nach Eroberung der ganzen Welt oder
nach jedem grossen Sieg? A. Th. Khoury schreibt im Korankommentar zu Vers
4 aus Sure 47: „Das sind
Anweisungen über die Behandlung der Feinde und der Gefangenen unter Ihnen
... Manche Autoren denken an die Auseinandersetzungen der Muslime mit den
Ungläubigen im Laufe der ganzen Geschichte: Der Kampf sei erst zu Ende,
wenn die islamischen Truppen keine feindlichen Gruppen mehr
niederzukämpfen haben ...“
(A. Th. Khoury, Der
Koran, Übersetzung und Kommentar, Band 10, 1996, Gütersloher Verlagshaus,
Gütersloh, Seite 268) Die hier geäusserte Sichtweise, daß erst nach
erfolgreich geschlagener letzter Schlacht Gefangene gemacht werden sollen
ist unlogisch, da ja dann, zu jenem Zeitpunkt der Islam die ganze Welt
beherrscht.
Wann also bei einem
„gewaltigen Gemetzel auf Erden“
Gefangene gemacht werden sollen (und
können) wird dem Ermessen des jeweiligen Befehlshabers zu überlassen sein.
Die divergierenden Bestimmungen zum Umgang mit Kriegsgefangenen sind ein
weiterer Fall von ►
Abrogation.
Die im Koran vorliegenden Anweisungen könnten ungenauer und
widersprüchlicher nicht sein.
Ferner muss im Zusammenhang
mit der Generierung von Gefangenen noch auf eine Spezialität des
islamischen Rechts hingewiesen werden:
Der Automatismus, daß
jeder ungläubige Kriegsgegner mit dem Akt der Gefangennahme zu einem
Sklaven wird - und damit zum Eigentum des Mujahid, der ihn überwältigt hat.
Das ist ökonomisch natürlich sehr verlockend. Wie aus der Biographie
Mohammeds klar hervorgeht, wurden während aller Kriegs- und Beutezüge des
Propheten Sklavenbestände aufgebaut. Ferner kann den Ausführungen im
Kapitel ►
Sklaven im
Koran
entnommen werden, daß die Freilassung von Kriegsgefangenen nicht gerade im
Zentrum der Expansionsbemühungen des Islam gestanden ist. Im Gegenteil:
unzählige kriegerische Unternehmungen wurden ausschliesslich zur Erlangung
von Sklavenbeute unternommen.
Die Grenzen zwischen dem Status des
Kriegsgefangenen und dem Status des Sklaven sind im Koran ohnehin nicht
definiert. Sie wurden je nach Bedarf ad hoc festgelegt, meistens zugunsten
der Sklavengewinnung.
Es gilt auch hier, entsprechend der
►
Dualität
des islamischen Dogmas: Die Umstände und
aktuellen Interessen bestimmen, welcher Vers gerade benützt wird.
Auf den eigentlichen Sinn des „Heiligen
Krieges“ weist folgender Satz aus der exegetischen Ausführung zu Vers 4
aus Sure 47 hin, vergleiche auch ►
Der „Heilige Krieg“ als
Pflicht und Prüfung für die Gläubigen:
„Der letzte Abschnitt
beschreibt nun tatsächlich den Grund, warum die Muslime sich
zusammenscharen, töten und Gefangene nehmen sollen: Und wenn Allah
gewünscht hätte, Er hätte ohne jegliches Kämpfen selber Rache an ihnen
nehmen können. Er hat es euch jedoch befohlen. Denn Er beabsichtigte,
einige von euch zu testen, indem Er sie gegen Ungläubige in den Kampf
geschickt hat damit die Getöteten unter euch ins Paradies kommen,
währenddessen die anderen im Höllenfeuer landen werden.“
C
Koranverse und Exegese
Sure 8, Vers 67: Noch vermochte kein Prophet Gefangene zu machen,
ehe er nicht auf Erden gemetzelt. Ihr wollt die Güter dieser Welt, Allah
aber das jenseits, und Allah ist mächtig und weise.
Sure 8, Vers 67: Kein Prophet darf (Kriegs)gefangene haben (und
sie gegen Lösegeld freigeben), solange er nicht (die Gegner überall) im
Land vollständig niedergekämpft hat. Ihr wollt die Glücksgüter des
Diesseits, aber Gott will (für euch) das Jenseits. Er ist mächtig und
weise.
Tafsir al-Jalalayn 8, 67:
Folgendes
wurde offenbart als der Prophet und seine Getreuen ihre Kriegsgefangenen
von Badr aufteilten: Es ziemt sich nicht für einen Propheten, daß er
Kriegsgefangene nimmt solange er nicht alle Ungläubigen im Land
niedergemetzelt hat. Oh ihr Gläubigen, indem ihr Beute verteilt trachtet
ihr nach den vergänglichen Gütern und dem kurzlebigen Gewinn des
Diesseits, währendem sich Allah für euch das Jenseits mit seinen
Belohnungen wünscht, falls ihr jene (die Kriegsgefangenen) umbringt. Er
ist mächtig und weise. – Dieser Vers wurde später abrogiert und mit
seinen Worten (47,4) ersetzt: die Kriegsgefangenen sollen entweder durch
Gnade freigelassen oder losgekauft werden.
Sure 8, Vers 68: Wäre nicht eine Schrift von Allah zuvorgekommen, so
hätte euch für das, was ihr nahmt, gewaltige Strafe betroffen.
Sure 8, Vers 68: Wenn es nicht eine Bestimmung (w. Schrift) von
Gott gäbe, die bereits vorliegt, würdet ihr hinsichtlich dessen, was ihr
(an Lösegeld für die Gefangenen?) eingeheimst habt (oder: was ihr (den
Gefangenen ab)genommen habt?), eine gewaltige Strafe erleiden.
Tafsir al-Jalalayn 8, 68:
Wäre nicht vorher ein Befehl von Allah offenbart worden welcher besagt,
daß es erlaubt ist, Beute zu ergattern und Kriegsgefangene zu nehmen, so
wäret ihr auf schreckliche Weise dafür bestraft worden, was ihr euch an
Lösegeld angeeignet habt.
Sure 8, Vers 70: O du Prophet, sprich zu den Gefangenen in euren
Händen: "So Allah Gutes in euren Herzen erkennt, wird Er verzeihen. Denn
Allah ist verzeihend und barmherzig."
Sure 8, Vers 70: Prophet! Sag zu den (Kriegs)gefangenen, die ihr
in eurer Gewalt habt: "Wenn Gott an eurem Herzen etwas Gutes findet (w.
weiß) (und ihr geneigt seid, den Islam anzunehmen), wird er euch etwas
Besseres geben als das, was euch (ab)genommen worden ist, und wird euch
vergeben. Gott ist barmherzig und bereit zu vergeben."
Tafsir al-Jalalayn 8, 70:
Oh Prophet; sag deinen Gefangenen folgendes: ’Falls Allah irgendeinen
Funken von Glauben oder aufrichtiger Frömmigkeit in euren Herzen entdeckt,
wird Er euch reicher belohnen als das was von euch erbeutet wurde. Er wird
es in dieser Welt auf ein Vielfaches vermehren, Er wird euch im Jenseits
belohnen und eure Sünden vergeben. Wahrlich; Allah ist vergebend und voll
Gnade.’
Sure 8, Vers 71: Und so sie Verrat an dir üben wollen, so haben sie
schon zuvor an Allah Verrat geübt. Er gab sie deshalb in eure Gewalt,
und Allah ist wissend und weise.
Sure 8, Vers 71: Wenn sie aber Verrat an dir üben wollen (braucht
man sich nicht zu wundern). (Schon) vorher haben sie Gott gegenüber
treulos gehandelt, worauf er (euch) Gewalt über sie gegeben hat. Gott
weiß Bescheid und ist weise.
Tafsir al-Jalalayn 8, 71:
Wenn die
Gefangenen euch also mit Worten zu verraten suchen; sie haben Allah schon
vorgängig (vor der Schlacht zu Badr) betrogen. Er hat euch dann (bei Badr)
die Vollacht erteilt, sie abzuschlachten und gefangen zu nehmen. Also
lässt sie ähnliches erwarten, falls sie euch erneut verraten wollen. Allah
kennt seine Geschöpfe und ist weise im Handeln.
Sure 47, Vers 4: Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter
mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann
schnüret die Bande. Und dann entweder Gnade hernach oder Loskauf, bis
der Krieg seine Lasten niedergelegt hat. Solches! Und hätte Allah
gewollt, wahrlich, Er hätte selber Rache an ihnen genommen; jedoch
wollte Er die einen von euch durch die anderen prüfen. Und diejenigen,
die in Allahs Weg getötet werden, nimmer leitet Er ihre Werke irre.
Sure 47, Vers 4: Wenn ihr (auf einem Feldzug) mit den Ungläubigen
zusammentrefft, dann haut (ihnen mit dem Schwert) auf den Nacken! Wenn
ihr sie schließlich vollständig niedergekämpft habt, dann legt (sie) in
Fesseln, (um sie) später entweder auf dem Gnadenweg oder gegen Lösegeld
(freizugeben)! (Haut mit dem Schwert drein) bis der Krieg (euch) von
seinen Lasten befreit (w. bis der Krieg seine Lasten ablegt) (und vom
Frieden abgelöst wird)! Dies (ist der Wortlaut der Offenbarung). Wenn
Gott wollte, würde er sich (selber) gegen sie helfen. Aber er möchte
(nicht unmittelbar eingreifen, vielmehr) die einen von euch (die gläubig
sind) durch die anderen (die ungläubig sind) auf die Probe stellen. Und
denen, die um Gottes willen (w. auf dem Weg Gottes) getötet werden
(Variante: kämpfen), wird er ihre Werke nicht fehlgehen lassen (so daß
sie damit nicht zum Ziel kommen würden).
Tafsir al-Jalalayn 47, 4:
Wenn ihr also
Ungläubige im Kampfe trefft, so tötet sie indem ihr ihnen den Kopf
abschlägt. Nachdem ihr sie dann gründlich dezimiert habt, lasst den Rest
leben, nehmt sie gefangen und fesselt sie eng. Hernach zeigt ihnen Gnade,
lasst sie entweder bedingungslos frei oder gegen Lösegeld oder im
Austausch mit muslimischen Gefangenen bis der Krieg oder besser gesagt die
sich daran beteiligenden Krieger ihre schwere Last d.h. die
schwergewichtigen Waffen und anderes Material abgelegt haben. Dies wird
der Fall sein, wenn die Ungläubigen sich entweder ergeben oder einen
Vertrag abschließen. – Der letzte Abschnitt beschreibt nun tatsächlich den
Grund, warum die Muslime sich zusammenscharen, töten und Gefangene nehmen
sollen: Und wenn Allah gewünscht hätte, Er hätte ohne jegliches Kämpfen
selber Rache an ihnen nehmen können. Er hat es euch jedoch befohlen. Denn
Er beabsichtigte, einige von euch zu testen, indem Er sie gegen Ungläubige
in den Kampf geschickt hat damit die Getöteten unter euch ins Paradies
kommen, währenddessen die anderen im Höllenfeuer landen werden. Und die
unter euch, welche getötet wurden oder hart in Allahs Weg gekämpft haben
ihre Werke werden nicht vergeudet werden, Er wird sie nimmer für null und
nichtig erklären. Dieser Vers wurde am Tage der Schlacht zu Uhud
offenbart, als es schon viele Tote und
Verwundete gab.