KITAB AL-WAGIZ FI FIQH MADHAB AL-IMAM AL-SAFI’I
Al-Ghazali (1058 bis 1111)
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http://de.wikipedia.org/wiki/Al-Ghazali
Die folgenden
Ausführungen dieses islamischen Gelehrten sind niedergelegt in:
Kitab al-Wagiz fi
fiqh madhab al-imam al-Safi’i,
Beirut, 1979, Seiten 186, 190-91, 199-200, 202-203. Englische Übersetzung
von Dr. Michael Schub, zitiert aus: Andrew Bostom, The Legacy of Jihad,
Prometheus Books, New York, 2005
... Man muß sich
für den jihad (wie kriegsähnliche Razzien oder Raubzüge) mindestens
einmal im Jahr aufmachen ... es ist erlaubt, daß man ein Katapult gegen
die Ungläubigen einsetzt, wenn sie sich in einer Burg befinden, auch wenn
sich unter ihnen Frauen und Kinder befinden. Man kann sie (die Menschen)
anzünden und/oder sie ertränken.
... Wird eine
Person von den Leuten der Schrift (ahl al-kitab; meistens sind
damit Juden und Christen gemeint) zum Sklaven gemacht, wird seine Ehe
automatisch annuliert
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Sexueller Mißbrauch von weiblichen ungläubigen Kriegsgefangenen
... Man darf ihre
Bäume umhauen. ... Man muß ihre nutzlosen Bücher zerstören. Heilige
Krieger können sich als Beute nehmen, was immer sie wollen ... sie dürfen
so viele Nahrungsmittel stehlen, wie sie brauchen.
Zu den durch
jihad unterworfenen Schutzbefohlenen (dhimmis) führt Ghazali
aus:
... Der dhimmi
ist verpflichtet, weder Allah noch Seinen Gesandten zu erwähnen ...
Juden, Christen und die Marianiten müssen Schutzgeldsteuer für
Nicht-Muslime (giziya) bezahlen. Wenn er diese Steuer entrichtet,
muß der dhimmi seinen Kopf herunterhängen lassen, während der
Steuereintreiber seinen Bart packt und ihn auf den hervorstehenden Knochen
(Unterkiefer) unter seinem Ohr haut. ... Es ist den dhimmis nicht
erlaubt, ihren Wein oder ihre Kirchenglocken öffentlich zur Schau zu
stellen ... ihre Häuser dürfen nicht höher als diejenigen der Muslime
sein, egal, wie niedrig sie sein mögen. Der dhimmi darf kein
elegantes Pferd oder Maulesel reiten; einen Esel hingegen darf er nur
reiten, wenn der Sattel aus Holz ist. Ein dhimmi darf nicht auf dem
guten Straßenteil gehen. Die dhimmis, Frauen miteingeschlossen,
müssen ein identifizierendes Stück Stoff auf ihrer Kleidung tragen, und
sogar in den öffentlichen Bädern ist ihnen auferlegt, daß sie die Schnauze
halten sollen. ...