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Abrogation

Das theologische Thema der Abrogation (= Aufhebung einer zeitlich früher erfolgten Anweisung (Vers) oder eines bisher gültigen Gebotes durch ein zeitlich später ergangenes) ist im Koran allgegenwärtig. Es ist ein indirekter Hinweis darauf, dass die Botschaft Mohammeds nicht als ein einheitliches religiöses Gebäude konzipiert und verkündet wurde, sondern sich im Laufe der Jahre entwickelte und sich in entscheidenden Fragen unter äusserem Einfluss veränderte.

Allerdings finden diese Entwicklungen, gemäss koranischem Zeugnis, entsprechend dem von Allah in seinem himmlischen Buche genau festgelegten Plan Urschrift statt. Das Konzept der Löschung bestehender Anordnungen durch Setzung neuer Anweisungen ist mit dem ebenfalls vom Allah aufgestellten Konzept der absoluten Gradlinigkeit und Widerspruchslosigkeit seines Handelns unvereinbar:

Sure 35, Vers 43: … Erwarten sie etwa etwas anderes als den Lauf des Früheren? Nimmer wirst du in Allahs Weise eine Änderung finden. Und nimmer findest du in Allahs Weise einen Wechsel.

Sure 33, Vers 62: Das war Allahs Brauch mit denen, die zuvor hingingen und nimmer findest du in Allahs Brauch einen Wandel.

Der Allmächtige musste seit Anbeginn Seiner Offenbarungstätigkeit um die nötige Veränderung und Ergänzung von Anweisungen gewusst haben, weshalb Er Seinen Propheten schon früh immer wieder darauf hinwies, dass ein Teil seiner später geoffenbarten Verse vorhergehenden Verlautbarungen widersprechen werden.  Er selbst hat also das Prinzip der Abrogation definiert und es ist im Koran an vier Stellen erwähnt:

Sure 87, Vers 6: Wir werden dich Offenbarungstexte vortragen lassen, und du wirst nichts davon vergessen,
Sure 87, Vers 7:
außer was Gott will! Er weiß, was verlautbart, und was geheim gehalten wird.

Sure 13, Vers 39: Allah löscht aus und bestätigt, was Er will, und bei Ihm ist die Mutter der Schrift.

Sure 16, Vers 101: Und wenn Wir ein Zeichen (einen Vers) mit einem anderen vertauschen - und Allah weiß am Besten, was Er hinabsendet -  sprechen sie: "Du bist nur ein Erdichter." Aber die meisten von ihnen sind ohne Einsicht. 

Sure 2, Vers 106: Was wir auch an Versen aufheben oder in Vergessenheit bringen, Wir bringen bessere oder gleiche dafür. Weißt du nicht, dass Allah über alle Dinge Macht hat?

Gemäss Max Henning Fussnote zu Sure 2, Vers 106 bei geht die islamische Theologie davon aus, dass 225 Koranverse abrogiert sind.

Die Widersprüchlichkeit und Uneindeutigkeit des Korans ist vor allem für das vorliegende Thema des "Heiligen Krieges" Jihad von Bedeutung. Alle Verse, welche die friedliche Einladung zum Glauben Dawa propagieren sind durch die später erfolgten,  den heiligen Krieg betreffenden, eigentlich abrogiert (getilgt) worden. Das heisst nicht, dass sie nicht angewendet werden können; im Gegenteil, in einer Position der relativen Schwäche sind sie sehr dienlich (d.h. wenn sich Muslime im "Hause des Krieges" in der Minderheit befinden).  Wir betrachten dazu den oft zitierten Vers 256 aus Sure 2 Islamische Toleranz und die diesbezüglichen exegetischen Ausführungen von Zamahsari, einem islamischen Theologen:

Sure 2, Vers 256: "In der Religion gibt es keinen Zwang. Der rechte Weg des Glaubens ist durch die Verkündigung des Islam klar geworden, so dass er sich von der Verirrung des heidnischen Unglaubens deutlich abhebt. Wer nun an at-Tagut nicht glaubt, an Gott aber glaubt, der hält sich damit an dem festen Band, bei dem es ein Reissen nicht gibt. Und Gott hört und weiss alles."

"In der Religion gibt es keinen Zwang":

das heisst: Gott lässt den Glauben nicht durch Zwang und Nötigung geschehen, sondern durch Befähigung und freie Wahl. Dementsprechend hat er gesagt:

Sure 10, Vers 99: "Und wenn Dein Herr gewollt hätte, so würden alle auf der Erde insgesamt gläubig werden. Willst du etwa die Leute zwingen, gläubig zu werden?"

Das heisst: Wenn er gewollt hätte, hätte er sie zum Glauben gezwungen. Aber das hat er eben nicht getan, sondern den Glauben auf die Grundlage freier Wahl gestellt. Diese Interpretation läuft auf den Sinn hinaus: Man kann niemanden gegen seinen Willen zum rechten Glauben zwingen. Der Mensch ist willensfrei.

"Der rechte Weg des Glaubens ist durch die Verkündung des Islam klar geworden.":
Der Glaube ist vom Unglauben durch deutliche Hinweise unterschieden.

"Wer nun an at-Tagut nicht glaubt …":
Wer sich frei dafür entscheidet, nicht an den Satan und die Götzen, sondern an Gott zu glauben.

"… der hält sich damit an dem festen Band.":
Diese  Ausdruckweise hängt zusammen mit dem fest gedrehten Strick. Er ist das Band, bei dem man sich vor dem Reissen, das heisst der Zertrennung, sicher fühlt. Er wird das durch Einsicht und Schlussfolgerung gewonnene Wissen des Glaubens mit etwas konkret Wahrgenommenem vergleichen, so dass derjenige, der dies hört, es sich vorstellt, als würde er es unmittelbar betrachten. So werden seine Überzeugung und seine Gewissheit darüber gefestigt.

Man sagt, es handle sich hier um eine Kundgabe im Sinn eines Verbotes, nämlich: Übt in der Religion keinen Zwang aus! Doch sagen einige Leute, dies sei getilgt (abrogiert) durch Gottes Wort:

Sure 9, Vers 73: "O du Prophet, streite wider die Ungläubigen und Heuchler und verfahre hart mit ihnen. Und ihre Herberge ist Dschahannam, und schlimm ist die Fahrt dorthin."

Sure 66, Vers 9: "O Prophet, eifere im Streit wider die Ungläubigen und die Heuchler und sei hart wider sie, denn ihre Wohnung ist Dschahannam, und schlimm ist die Fahrt dorthin."

Man sagt auch, das Verbot des Zwanges gelte speziell hinsichtlich der Leute der Schrift, da sie sich durch das Entrichten von Tribut gegen Zwang gefeit hätten. Es ist überliefert, dass einer der Helfer der Banu Salim Auf zwei Söhne besass, welche das Christentum angenommen hatten, bevor der Gesandte Gottes geschickt wurde. Beide kamen nach Medina. Ihr Vater war dauernd um sie und sprach: "Bei Gott, ich werde euch nicht eher weglassen, als bis ihr euch zum Islam bekannt habt." Die beiden weigerten sich indessen, und nun kamen sie alle drei mit der Streitfrage vor den Gesandten Gottes. Der Helfer sagte: "Gesandter Gottes! Soll ein Teil von mir ins Höllenfeuer kommen und ich es mit ansehen?" Darauf kam der vorliegende Vers herab und der Vater liess die beiden gewähren.

(H. Gätje, Koran und Koranexegese, Seite 283 f, Artemis Verlag, Zürich, 1971)

Anzumerken ist, dass der hier zitierte muslimische Schriftgelehrte in seinen Betrachtungen die Frage der Apostasie leider nicht berücksichtigt hat, denn durch dieses Prinzip wird die Gültigkeit von Vers 256 aus Sure 2 aufgehoben, d.h. abrogiert. Wie erwähnt, stellt sich im Koran die Frage der Abrogation in dieser Deutlichkeit vor allem im Zusammenhang mit dem in Medina eingeführten Konzept des "Heiligen Krieges", denn gerade dadurch wurden

  • Gewalt an sich,

  • das Gebot der unbedingten Expansion,

  • die Drohung, gegen alle Ungläubigen, entweder den Islam anzunehmen, den Tod zu erleiden, oder, wie die Christen und Juden, in eine unterworfene Position von Dhimmis (Schutzbefohlene) zu fallen und darüber hinaus einer Tributzahlung (Schutzgelderpressung) ausgeliefert zu sein

in das Glaubensgebäude des Islam eingefügt und damit sakral legitimiert:

Sure 9, Vers 29: Kämpfet wider jene von denen, welchen die Schrift gegeben ward, die nicht glauben an Allah und an den Jüngsten Tag und nicht verbieten, was Allah und sein Gesandter verboten haben, und nicht bekennen das Bekenntnis der Wahrheit, bis sie den Tribut aus der Hand gedemütigt entrichten.

Sure 2, Vers 193: Und bekämpfet sie, bis die Verführung zum Unglauben aufgehört hat, und der Glaube an Allah da ist.

Sure 9, Vers 32: Verlöschen wollen sie Allahs Licht mit ihrem Munde; aber Allah will allein sein Licht vollenden, auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist.

Sure 2, Vers 216: Vorgeschrieben ist euch der Kampf, doch ist er euch ein Abscheu. Aber vielleicht verabscheut ihr ein Ding, das gut für euch ist, und vielleicht liebt ihr ein Ding, das schlecht für euch ist; und Allah weiß, ihr aber wisset nicht.

Sure 9, Vers 33: Er ist's, der entsandt hat Seinen Gesandten mit der Leitung und der Religion der Wahrheit, um sie sichtbar zu machen über jede andere Religion, auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist.

Die allfällige Weigerung von Ungläubigen, den Islam anzunehmen, wird also nicht mehr, wie in mekkanischer Zeit, als Verstocktheit hingenommen und beiseite gelegt.

Vielmehr reduziert sich die Einladung zum Islam auf die Möglichkeiten Bekehrung, Entrechtung oder Tod.

 

© Arbeitskreis Religion und Menschenrechte