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Abrogation
Das theologische Thema der
Abrogation (= Aufhebung einer zeitlich früher erfolgten Anweisung
(Vers) oder eines bisher gültigen Gebotes durch ein zeitlich später
ergangenes) ist im Koran allgegenwärtig. Es ist ein indirekter Hinweis
darauf, dass die Botschaft Mohammeds nicht als ein einheitliches
religiöses Gebäude konzipiert und verkündet wurde, sondern sich im Laufe
der Jahre entwickelte und sich in entscheidenden Fragen unter äusserem
Einfluss veränderte.
Allerdings finden diese
Entwicklungen, gemäss koranischem Zeugnis, entsprechend dem von Allah in
seinem himmlischen Buche genau festgelegten Plan
►
Urschrift statt. Das Konzept der Löschung bestehender Anordnungen
durch Setzung neuer Anweisungen ist mit dem ebenfalls vom Allah
aufgestellten Konzept der absoluten Gradlinigkeit und
Widerspruchslosigkeit seines Handelns unvereinbar:
Sure 35, Vers 43:
… Erwarten sie etwa etwas anderes als den Lauf des Früheren? Nimmer
wirst du in Allahs Weise eine Änderung finden. Und nimmer findest du in
Allahs Weise einen Wechsel.
Sure 33, Vers 62: Das war Allahs Brauch mit
denen, die zuvor hingingen und nimmer findest du in Allahs Brauch einen
Wandel.
Der
Allmächtige musste seit Anbeginn Seiner Offenbarungstätigkeit um die nötige
Veränderung und Ergänzung von Anweisungen gewusst haben, weshalb Er Seinen
Propheten schon früh immer wieder darauf hinwies, dass ein Teil seiner
später geoffenbarten Verse vorhergehenden Verlautbarungen widersprechen
werden. Er selbst hat also das Prinzip der Abrogation definiert
und es ist im Koran an vier Stellen erwähnt:
Sure 87, Vers 6:
Wir werden dich Offenbarungstexte vortragen lassen, und du wirst nichts
davon vergessen,
Sure 87, Vers 7: außer was Gott will! Er weiß, was verlautbart, und
was geheim gehalten wird.
Sure 13, Vers 39:
Allah löscht aus und bestätigt, was Er will, und bei Ihm ist die Mutter
der Schrift.
Sure 16, Vers 101: Und wenn Wir ein Zeichen
(einen Vers) mit einem anderen vertauschen - und Allah weiß am Besten,
was Er hinabsendet - sprechen sie: "Du bist nur ein Erdichter." Aber
die meisten von ihnen sind ohne Einsicht.
Sure 2, Vers 106: Was wir auch an Versen
aufheben oder in Vergessenheit bringen, Wir bringen bessere oder gleiche
dafür. Weißt du nicht, dass Allah über alle Dinge Macht hat?
Gemäss
Max Henning Fussnote zu Sure 2, Vers 106 bei geht die islamische Theologie
davon aus, dass 225 Koranverse abrogiert sind.
Die
Widersprüchlichkeit und Uneindeutigkeit des
Korans ist vor allem für das vorliegende Thema des "Heiligen
Krieges" ►
Jihad von Bedeutung. Alle Verse, welche die friedliche Einladung
zum Glauben ►
Dawa
propagieren sind durch die später erfolgten, den heiligen Krieg
betreffenden, eigentlich abrogiert (getilgt) worden. Das heisst nicht,
dass sie nicht angewendet werden können; im Gegenteil,
in einer Position der relativen Schwäche sind sie
sehr dienlich (d.h. wenn sich Muslime im "Hause des Krieges" in der
Minderheit befinden). Wir
betrachten dazu den oft zitierten Vers 256 aus Sure 2
►
Islamische Toleranz und die diesbezüglichen exegetischen
Ausführungen von Zamahsari, einem islamischen Theologen:
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Sure 2, Vers 256: "In der Religion gibt es keinen
Zwang. Der rechte Weg des Glaubens ist durch die Verkündigung des Islam klar
geworden, so dass er sich von der Verirrung des heidnischen Unglaubens deutlich
abhebt. Wer nun an at-Tagut nicht glaubt, an Gott aber glaubt, der hält sich
damit an dem festen Band, bei dem es ein Reissen nicht gibt. Und Gott hört und
weiss alles."
"In der Religion gibt es keinen Zwang":
das heisst: Gott lässt den Glauben nicht durch
Zwang und Nötigung geschehen, sondern durch Befähigung und freie Wahl.
Dementsprechend hat er gesagt:
Sure 10, Vers 99:
"Und wenn Dein Herr gewollt hätte, so würden alle auf der Erde insgesamt
gläubig werden. Willst du etwa die Leute zwingen, gläubig zu werden?"
Das heisst: Wenn er gewollt hätte, hätte er sie zum
Glauben gezwungen. Aber das hat er eben nicht getan, sondern den Glauben auf die
Grundlage freier Wahl gestellt. Diese Interpretation läuft auf den Sinn hinaus:
Man kann niemanden gegen seinen Willen zum rechten Glauben zwingen. Der Mensch
ist willensfrei.
"Der rechte Weg des Glaubens ist durch die
Verkündung des Islam klar geworden.":
Der Glaube ist vom Unglauben durch deutliche
Hinweise unterschieden.
"Wer nun an at-Tagut nicht glaubt …":
Wer sich frei dafür entscheidet, nicht an den Satan
und die Götzen, sondern an Gott zu glauben.
"… der hält sich damit an dem festen Band.":
Diese
Ausdruckweise hängt zusammen mit dem fest gedrehten Strick. Er ist das Band, bei
dem man sich vor dem Reissen, das heisst der Zertrennung, sicher fühlt. Er wird
das durch Einsicht und Schlussfolgerung gewonnene Wissen des Glaubens mit etwas
konkret Wahrgenommenem vergleichen, so dass derjenige, der dies hört, es sich
vorstellt, als würde er es unmittelbar betrachten. So werden seine Überzeugung
und seine Gewissheit darüber gefestigt.
Man sagt, es handle sich hier um eine Kundgabe im
Sinn eines Verbotes, nämlich: Übt in der Religion keinen Zwang aus! Doch sagen
einige Leute, dies sei getilgt (abrogiert)
durch Gottes Wort:
Sure 9, Vers 73:
"O du Prophet, streite wider die Ungläubigen und Heuchler und verfahre hart
mit ihnen. Und ihre Herberge ist Dschahannam, und schlimm ist die Fahrt
dorthin."
Sure
66, Vers 9:
"O Prophet, eifere im Streit wider die Ungläubigen und die Heuchler und sei
hart wider sie, denn ihre Wohnung ist Dschahannam, und schlimm ist die
Fahrt
dorthin."
Man sagt auch, das Verbot des
Zwanges gelte speziell hinsichtlich der Leute der Schrift, da sie sich durch das
Entrichten von Tribut gegen Zwang gefeit hätten. Es ist überliefert, dass einer
der Helfer der Banu Salim Auf zwei
Söhne besass, welche das Christentum angenommen hatten, bevor der Gesandte
Gottes geschickt wurde. Beide kamen nach Medina. Ihr Vater war dauernd um sie
und sprach: "Bei Gott, ich werde euch nicht eher weglassen, als bis ihr euch zum
Islam bekannt habt." Die beiden
weigerten sich indessen, und nun kamen sie alle drei mit
der Streitfrage vor den Gesandten Gottes. Der Helfer sagte: "Gesandter Gottes!
Soll ein Teil von mir ins Höllenfeuer kommen und ich es mit ansehen?" Darauf kam
der vorliegende Vers herab und der Vater liess die beiden gewähren.
(H. Gätje, Koran und Koranexegese, Seite 283 f, Artemis Verlag, Zürich, 1971)
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Anzumerken ist, dass der
hier zitierte muslimische Schriftgelehrte in seinen Betrachtungen die
Frage der ►
Apostasie leider nicht berücksichtigt hat, denn durch dieses
Prinzip wird die Gültigkeit von Vers 256
aus Sure 2 aufgehoben, d.h. abrogiert. Wie erwähnt, stellt sich
im Koran die Frage der Abrogation in dieser Deutlichkeit vor allem im
Zusammenhang mit dem in Medina eingeführten Konzept des "Heiligen
Krieges", denn gerade dadurch wurden
-
Gewalt an sich,
-
das
Gebot der unbedingten Expansion,
-
die Drohung, gegen alle Ungläubigen,
entweder den Islam anzunehmen, den Tod zu erleiden, oder, wie die
Christen und Juden, in eine unterworfene Position von ►
Dhimmis
(Schutzbefohlene) zu fallen
und darüber hinaus einer Tributzahlung
(Schutzgelderpressung) ausgeliefert
zu sein
in das Glaubensgebäude des
Islam eingefügt und damit sakral
legitimiert:
Sure 9, Vers 29:
Kämpfet wider jene von denen, welchen die Schrift gegeben ward, die
nicht glauben an Allah und an den Jüngsten Tag und nicht verbieten, was
Allah und sein Gesandter verboten haben, und nicht bekennen das
Bekenntnis der Wahrheit, bis sie den Tribut aus der Hand gedemütigt
entrichten.
Sure 2, Vers 193:
Und bekämpfet sie, bis die Verführung zum Unglauben aufgehört hat, und
der Glaube an Allah da ist.
Sure 9, Vers 32: Verlöschen wollen sie
Allahs Licht mit ihrem Munde; aber Allah will allein sein Licht
vollenden, auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist.
Sure 2, Vers 216: Vorgeschrieben ist euch
der Kampf, doch ist er euch ein Abscheu. Aber vielleicht verabscheut ihr
ein Ding, das gut für euch ist, und vielleicht liebt ihr ein Ding, das
schlecht für euch ist; und Allah weiß, ihr aber wisset nicht.
Sure 9, Vers 33: Er ist's, der entsandt hat
Seinen Gesandten mit der Leitung und der Religion der Wahrheit, um sie
sichtbar zu machen über jede andere Religion, auch wenn es den
Ungläubigen zuwider ist.
Die allfällige Weigerung von
Ungläubigen, den Islam anzunehmen, wird also nicht mehr, wie in
mekkanischer Zeit, als Verstocktheit hingenommen und beiseite gelegt.
Vielmehr
reduziert sich die Einladung zum Islam auf die Möglichkeiten Bekehrung,
Entrechtung oder Tod.
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