Das theologische Thema der Abrogation
- Aufhebung einer zeitlich früher erfolgten Anweisung (Vers) oder eines
bisher gültigen Gebotes durch ein zeitlich später ergangenes - ist im
Koran allgegenwärtig. Es ist ein indirekter Hinweis darauf, dass die
Botschaft Mohammeds nicht als ein einheitliches religiöses Gebäude
konzipiert und verkündet wurde, sondern sich im Laufe der Jahre
entwickelte und sich in entscheidenden Fragen unter äusserem Einfluss
veränderte.
Allerdings finden diese Entwicklungen,
folgen wir dem koranischen Zeugnis, entsprechend dem von Allah in Seinem
himmlischen Buche genau festgelegten Plan ►
Die Urschrift
statt. Das Konzept der
Löschung bestehender Anordnungen durch Setzung neuer Anweisungen ist
allerdings mit dem ebenfalls von Allah aufgestellten Konzept der absoluten
Gradlinigkeit und Widerspruchslosigkeit Seines Handelns unvereinbar.
Dazu das Lexikon des Islam:
„Abrogation ist ein exegetischer Begriff
zur Deutung einiger Stellen des Korans oder der prophetischen
Überlieferung (hadith). Damit ist die Annahme gemeint, daß Texte bzw.
Vorschriften des Korans bzw. des hadith verändert, aufgehoben oder gar
gestrichen werden können. Bereits im Koran findet man als Einwand gegen
den göttlichen Ursprung und die Autorität der koranischen Botschaft den
Hinweis darauf, daß der Koran Vorschriften verkündet und sie dann wieder
zurücknimmt oder durch andere ersetzt, d.h. unter Berufung
auf die Autorität Gottes bereits sanktionierte Bestimmungen doch noch
verändert und ihnen widerspricht.
Dieser Einwand ist um so ernster zu nehmen, als
der Koran selbst immer wieder betont, daß die Worte Gottes, Sein Verhalten
und Sein Weg unabänderlich sind:
(Digitale Bibliothek: A.T. Khoury, L,
Hagemann, P. Heine: Lexikon des Islam, S 56, Verlag Herder, 2004)
Sure 6, Vers 34:
Und schon vor dir wurden Gesandte der Lüge geziehen,
und sie ertrugen die Beschuldigung der Lüge und das Leid, das man ihnen
zufügte, bis Unsere Hilfe zu ihnen kam. Und Allahs Worte ändert niemand
ab, und wahrlich, schon kam zu dir die Kunde von den Gesandten.
Sure 6, Vers 115: Und
vollkommen ist das Wort deines Herrn in Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit.
Niemand vermag Seine Worte zu ändern; und Er ist der Hörende, der
Wissende.
Sure 17, Vers 77: So war Unser
Verfahren mit denen von Unseren Gesandten, die wir vor dir entsandten, und
nicht sollst du eine Änderung in Unserem Verfahren finden.
Sure 18, Vers 27: Verlies, was
dir von dem Buch deines Herrn geoffenbart ward, dessen Wort niemand
verändert, und nimmer findest du außer Ihm ein Asyl.
Sure 33, Vers 62: Das war
Allahs Brauch mit denen, die zuvor hingingen, und nimmer findest du in
Allahs Brauch einen Wandel.
Sure 35, Vers 43: … Erwarten
sie etwa etwas anderes als den Lauf des Früheren? Nimmer
wirst du in Allahs Weise eine Änderung finden. Und nimmer
findest du in Allahs Weise
einen Wechsel.
Sure 50, Vers 29: Das Wort wird
nicht bei Mir geändert, und Ich tue den Dienern kein Unrecht.
Vielmehr musste der Allmächtige seit
Anbeginn Seiner Offenbarungstätigkeit um die nötige Veränderung und
Ergänzung von Anweisungen gewusst haben, weshalb Er Seinen Propheten schon
früh immer wieder darauf hinwies, dass ein Teil Seiner später offenbarten
Verse vorhergehenden Verlautbarungen widersprechen werden. Er selbst hat
also das Prinzip der Abrogation definiert und es ist im Koran
an vier Stellen erwähnt:
(1)
Sure 16, Vers 101:
Und wenn Wir ein Zeichen (einen Vers) mit einem anderen vertauschen -
und Allah weiß am Besten, was Er hinabsendet - sprechen sie: "Du bist
nur ein Erdichter." Aber die meisten von ihnen sind ohne Einsicht.
Tafsir al-Jalalayn 16,101:
Und wenn Wir einen Vers mit einem
anderen austauschen indem Wir ihn abrogieren und – für das Wohl der Diener
Gottes – einen anderen offenbaren (Gott weiss ja am besten, was Er
offenbart), sagen die Ungläubigen zu dem Propheten: „Du bist ja nur ein
Lügenschmied, du erfindest es selbst.“ Nein, die meisten von ihnen kennen
die wahre Natur des Korans und den Nutzen der Abrogation für die Diener
Gottes nicht.
Die widersprüchlichen
Sprünge innerhalb der koranischen Offenbarung scheinen den Gläubigen
aufgefallen zu sein, weshalb sie an der Authentizität des Propheten zu
zweifeln anfingen.
(2) Sure 13, Vers 39:
Allah löscht aus und bestätigt, was Er will, und bei Ihm ist die Mutter
der Schrift.
Auch dieser Vers ist ein
deutlicher Hinweis auf die Praktik Allahs, neue widersprechende Regelungen
einzuführen. Allahs Allmacht beschränkt sich allerdings nicht nur darauf,
daß Er „löscht aus und bestätigt, was
Er will“,
►
Der Koran ist nicht immer „unerschaffen“
Vielmehr kann Er, wie uns die Verse 6 und
7 aus Sure 86 versichern, Seinen Propheten einzelne Verlautbarungen wieder
vergessen lassen.
(3) Sure 87, Vers 6:
Wir werden dich Offenbarungstexte vortragen lassen, und du wirst nichts
davon vergessen,
Sure 87, Vers 7: außer was
Gott will! Er weiß, was verlautbart, und was geheim gehalten wird.
In diesen beiden Versen informiert Allah
Seinen Propheten, daß Er ihn eine offenbarte Botschaft wieder vergessen
lässt, wenn Er will ... Um unnötige Verwirrung zu vermeiden, erfolgt
dieser Eingriff sinnigerweise, bevor Mohammed die fragliche Offenbarung
den Gläubigen zur Kenntnis gebracht hat:
„Er weiß, was verlautbart,
und was geheim gehalten wird.“
Darüber hinaus kann Allah bestimmte
Anweisungen nach ihrer Offenbarung physisch im Koran und geistig in
der Erinnerung der Gläubigen wieder löschen:
(4) Sure 2, Vers 106: Was wir auch
an Versen aufheben oder in Vergessenheit bringen, Wir bringen bessere
oder gleiche dafür. Weißt du nicht, daß Allah über alle Dinge Macht hat?
Hier werden wir mit zwei
unterschiedlichen Lösch/Ergänzungsaktionen des Allmächtigen vertraut
gemacht: Einerseits hebt der Allmächtige gewiße Verse wieder auf, indem Er
„bessere oder gleiche dafür bringt“
(was der Hinweis auf die eigentliche Abrogation ist). Oder Er kann Verse
„in Vergessenheit bringen“.
Wie muß man sich nun diesen Vorgang des Vergessens vorstellen? Die Exegese
zu diesem Vers meint folgendes:
Tafsir
al-Jalalayn 2,106: Als die
Ungläubigen begannen, die Abrogation lächerlich zu machen indem sie
sagten, daß Mohammed seinen Gefährten eine bestimmte Sache zu verordnen
pflegte um sie am nächsten Tag zu widerrufen, offenbarte Gott folgendes:
„Und wenn immer Wir einen früher offenbarten Vers, welcher einen
Urteilsspruch enthält, abrogieren – entweder nur die Botschaft oder auch
seine Rezitation“ so gibt es zwei Möglichkeiten der Lesung: Entweder
befiehlt Allah Mohammed oder Gabriel einen Vers zu abrogieren indem ein
neuer Befehl offenbart wird - der bisherige aber bestehen bleibt - oder
wir lassen dich den alten Vers vergessen. Wir löschen ihn aus deinem
Herzen und bringen einen neuen, einen besseren dafür, der dir mehr Nutzen
bringt. Hat nicht Gott Macht über alle Dinge?
Ferner liegt zur
physischen und geistigen Tilgung von Koranversen auch eine Fatwa
vor:
|
Fatwa zu der Frage nach
Korantexten, die auf Allahs Anweisung aus dem Koran entfernt wurden
Die Entscheidung
zur Entfernung der Texte folgt drei verschiedenen Prinzipien
Von dem
Rechtsgutachter und sehr populären muslimisch-sunnitischen Gelehrten
und Verkünder des Islam, Muhammad as-Shughbi, der vor allem für seine
Beiträge über den schiitischen Islam bekannt ist.
(Institut für Islamfragen, dh, 03.08.2011)
Frage:
[des Moderators]: "Wie beurteilen Sie Allahs Aussage [im Koran]: 'Wenn
Wir eine Aya [einen Vers] aufheben oder der Vergessenheit anheim
fallen lassen, so bringen Wir eine bessere als diese oder eine
gleichwertige hervor.'? (Sure 2, 106)"
Antwort:
"Das Prinzip des Entfernens von Koranversen folgt drei verschiedenen
Möglichkeiten:
1.
Sowohl der Text [eines Koranverses], als auch die Lehre dieses Textes
[der Inhalt; die Botschaft] wurden entfernt, er [der Koranvers] wurde
komplett entfernt. Zum einen existiert der Vers nicht mehr im
Korantext, zum anderen ist sein Inhalt für uns nicht mehr gültig. Der
Beweis für diese Art der Auslöschung ist eine authentische
Überlieferung [arab. hadith sahih] von Imam Ahmad. Sie besagt: '...
Einer der Zeitgenossen des Propheten - Allahs Segen und Heil seien auf
ihm – lernte eine Koransure auswendig. Er wollte diese Sure beim
Nachtgebet rezitieren. Allerdings fiel ihm nichts mehr davon ein. Zwei
andere Muslime hatten ebenfalls diese Koransure vergessen [nachdem sie
diese auch auswendig gelernt hatten]. Alle [drei] gingen [darauf hin]
zu Allahs Propheten - Allahs Segen und Heil seien auf ihm. Allahs
Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm – kam auf sie zu und sie
berichteten ihm davon [dass sie die Sure vergessen hatten]. Es ...
sagte ihnen Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm:
'Diese Koransure wurde gestern [von Allah aus dem Korantext]
entfernt.' Also, der Koranvers wurde überall entfernt, sowohl aus dem
Gedächtnis derjenigen, die sie auswendig gelehrt haben, als auch aus
dem Korantext.
2.
Der Korantext wurde entfernt, sein Inhalt/die Lehre aber ist noch
gültig. Z. B. der Koranvers zur Steinigung: Dieser [Koranvers] besagt:
'Wenn ein Erwachsener oder eine Erwachsene unehelichen sexuellen
Umgang haben, steinigt sie bis zum Tod.' Der Inhalt dieses Koranverses
ist gültig [obwohl der Koranvers selbst nicht mehr im Korantext
existiert]. Also, die Steinigung eines Verheirateten, der Ehebruch
begeht, ist [heute noch] verpflichtend. Der Bericht dieses
[Koranverses] wurde in der authentischen Überlieferung von al-Bukhari
[arab. sahih al-Bukhari] erwähnt. Hier spricht Umar Ibn al-Khattab
[einer der Schwiegersöhne Muhammads und der zweite Kalif nach ihm]
darüber.
3.
Ein Koranvers ist nicht mehr verpflichtend, obwohl er noch im
Korantext existiert."
Quellen:
www.youtube.com/watch?v=m77a3HwaZic
http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4+M51d2d93541f.0.html |
Textanalyse:
Punkt 1:
Da wir, entsprechend der absoluten Vollkommenheit Allahs ausschließen
können, daß Ihm im Gefüge Seiner Offenbarungen ein Irrtum unterlaufen ist,
muß der Herniedersendung und anschließenden vollständigen physischen
und geistigen Tilgung von Koranversen eine Logik zugrunde liegen. Weil
die entsprechenden Verse aber nicht mehr abrufbar sind, kann der Sinn
dieser göttlichen Verkündigungs- und Löschaktionen nicht mehr
nachvollzogen werden. Allerdings lässt die Vorstellung, daß Allah
unpassende Offenbarungen aus der Welt schaffen muß an der Vollkommenheit
der Urschrift erheblichen Zweifel aufkommen.
Punkt 2:
der oben stehenden Fatwa bezieht sich auf den Umstand, daß die ►
hadd-Strafe
bei Ehebruch durch Steinigung nicht mehr im Koran erwähnt wird, aber
trotzdem Teil der scharia ist. Wir haben diese dogmatische
Spezialität schon erläutert:
►
Vorehelicher Sexualverkehr und Ehebruch
Punkt 3:
der Fatwa bezieht sich auf die Abrogation, so wie sie uns noch heute im
koranischen Dogma begegnet. Gemäß Koranübersetzung von Max Henning,
Fussnote zu Sure 2, Vers 106 geht die islamische Theologie davon aus, daß
225 Koranverse abrogiert sind.
Eine (mögliche) Liste mit den abrogierten
Versen finden Sie hier in Englisch:
►
List_of_Abrogations_in_the_Quran
Entsprechend dieser Zusammenstellung wird
klar, daß vor allem der „Schwertvers“:
Sure 9, Vers 5: Sind aber die heiligen
Monate verflossen, so erschlaget die Götzendiener, wo ihr sie findet, und
packet sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf. So
sie jedoch bereuen und das Gebet verrichten und die Armensteuer zahlen, so
laßt sie ihres Weges ziehen. Siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig.
frühere „friedliche“ Verse abrogiert,
d.h. aufhebt. Die Widersprüchlichkeit und
Uneindeutigkeit des Korans ist also vor allem für das Hauptthema
dieser Internetseite, den "Heiligen Krieg" ►
jihad
von Bedeutung. Alle
mekkanischen Verse, welche die Koexistenz und freie Glaubensentscheidung
propagieren sind durch die später erfolgten, den „Heiligen Krieg“
betreffenden, eigentlich abrogiert (aufgehoben) worden. Das heisst nicht,
dass sie nicht angewendet werden können; im Gegenteil:
In einer Position der relativen Schwäche sind
sie sehr dienlich (d.h. wenn sich Muslime im "Hause des Krieges" in der
Minderheit befinden), weil mit diesen Versen die kafir
(Ungläubigen) über die wahren Absichten des Islam getäuscht werden können.
►
Islamische Toleranz
►
Taqiyya
Wir betrachten dazu den oft zitierten
Vers 256 aus Sure 2 und die diesbezüglichen exegetischen Ausführungen von
Zamahsari, einem islamischen Theologen:
|
Sure 2, Vers 256:
"In der Religion gibt es keinen Zwang. Der rechte Weg des Glaubens ist
durch die Verkündigung des Islam klar geworden, so dass er sich von
der Verirrung des heidnischen Unglaubens deutlich abhebt. Wer nun an
at-Tagut nicht glaubt, an Gott aber glaubt, der hält sich damit an dem
festen Band, bei dem es ein Reissen nicht gibt. Und Gott hört und
weiss alles."
"In der Religion
gibt es keinen Zwang":
das heisst: Gott
lässt den Glauben nicht durch Zwang und Nötigung geschehen, sondern
durch Befähigung und freie Wahl. Dementsprechend hat er gesagt:
Sure
10, Vers 99:
"Und wenn Dein Herr gewollt hätte, so würden alle auf der Erde
insgesamt gläubig werden. Willst du etwa die Leute zwingen, gläubig
zu werden?"
Das heisst: Wenn
er gewollt hätte, hätte er sie zum Glauben gezwungen. Aber das hat er
eben nicht getan, sondern den Glauben auf die Grundlage freier Wahl
gestellt. Diese Interpretation läuft auf den Sinn hinaus: Man kann
niemanden gegen seinen Willen zum rechten Glauben zwingen. Der Mensch
ist willensfrei.
"Der rechte Weg
des Glaubens ist durch die Verkündung des Islam klar geworden.":
Der Glaube ist vom
Unglauben durch deutliche Hinweise unterschieden.
"Wer nun an
at-Tagut nicht glaubt …":
Wer sich frei
dafür entscheidet, nicht an den Satan und die Götzen, sondern an Gott
zu glauben.
"… der hält sich
damit an dem festen Band.":
Diese
Ausdruckweise hängt zusammen mit dem fest gedrehten Strick. Er ist das
Band, bei dem man sich vor dem Reissen, das heisst der Zertrennung,
sicher fühlt. Er wird das durch Einsicht und Schlussfolgerung
gewonnene Wissen des Glaubens mit etwas konkret Wahrgenommenem
vergleichen, so dass derjenige, der dies hört, es sich vorstellt, als
würde er es unmittelbar betrachten. So werden seine Überzeugung und
seine Gewissheit darüber gefestigt.
Man sagt, es
handle sich hier um eine Kundgabe im Sinn eines Verbotes, nämlich: Übt
in der Religion keinen Zwang aus! Doch sagen einige Leute, dies sei
getilgt (abrogiert) durch Gottes Wort:
Sure
9, Vers 73:
"O du Prophet, streite wider die Ungläubigen und Heuchler und
verfahre hart mit ihnen. Und ihre Herberge ist dschahannam, und
schlimm ist die Fahrt dorthin."
Sure 66, Vers 9:
"O Prophet, eifere im Streit wider die Ungläubigen und die Heuchler
und sei hart wider sie, denn ihre Wohnung ist dschahannam, und
schlimm ist die Fahrt dorthin."
Man sagt auch, das
Verbot des Zwanges gelte speziell hinsichtlich der Leute der Schrift,
da sie sich durch das Entrichten von Tribut gegen Zwang gefeit hätten.
Es ist überliefert, dass einer der Helfer der Banu Salim Auf
zwei Söhne besass, welche das Christentum angenommen hatten, bevor der
Gesandte Gottes geschickt wurde. Beide kamen nach Medina. Ihr Vater
war dauernd um sie und sprach: "Bei Gott, ich werde euch nicht eher
weglassen, als bis ihr euch zum Islam bekannt habt." Die beiden
weigerten sich indessen, und nun kamen sie alle drei mit der
Streitfrage vor den Gesandten Gottes. Der Helfer sagte: "Gesandter
Gottes! Soll ein Teil von mir ins Höllenfeuer kommen und ich es mit
ansehen?" Darauf kam der vorliegende Vers herab und der Vater liess
die beiden gewähren.
(H. Gätje,
Koran und Koranexegese, Seite 283 f, Artemis Verlag, Zürich, 1971) |
Anzumerken ist, daß der hier zitierte
muslimische Schriftgelehrte in seinen Betrachtungen die Frage der ►
Apostasie
nicht berücksichtigt hat, denn durch das Abrogationsprinzip wird
die Gültigkeit von Vers 256 aus Sure 2 auch
bei Glaubensabfall vollständig aufgehoben.
Wie erwähnt, stellt sich im Koran die
Frage der Abrogation in dieser Deutlichkeit vor allem im Zusammenhang mit
dem in Medina eingeführten Konzept des "Heiligen Krieges", denn gerade
dadurch wurden
-
Gewalt an sich,
-
das Gebot der unbedingten Expansion,
-
die Drohung gegen alle Ungläubigen,
entweder den Islam anzunehmen, den Tod zu erleiden oder, wie im Falle
der Christen und Juden, in die unterworfene Position der
dhimmis
(Schutzbefohlene) zu fallen
und darüber hinaus einer Tributabpressung ausgeliefert zu sein,
►
dhimmitude
und Schutzgelderpressung
in das
Glaubensgebäude des Islam eingefügt und damit
sakral legitimiert:
Sure 9, Vers 5: Sind aber die heiligen
Monate verflossen, so erschlaget die Götzendiener, wo ihr sie findet, und
packet sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf. So
sie jedoch bereuen und das Gebet verrichten und die Armensteuer zahlen, so
laßt sie ihres Weges ziehen. Siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig.
Sure 9, Vers 29:
Kämpfet wider jene von denen, welchen die Schrift gegeben ward, die nicht
glauben an Allah und an den Jüngsten Tag und nicht verbieten, was Allah
und Sein Gesandter verboten haben, und nicht bekennen das Bekenntnis der
Wahrheit, bis sie den Tribut aus der Hand gedemütigt entrichten.
Sure 2, Vers 193: Und bekämpfet
sie, bis die Verführung zum Unglauben aufgehört hat, und der Glaube an
Allah da ist.
Sure 9, Vers 32: Verlöschen
wollen sie Allahs Licht mit ihrem Munde; aber Allah will allein Sein Licht
vollenden, auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist.
Sure 2, Vers 216:
Vorgeschrieben ist euch der Kampf, doch ist er euch ein Abscheu. Aber
vielleicht verabscheut ihr ein Ding, das gut für euch ist,
und vielleicht liebt ihr ein Ding, das schlecht für euch ist; und Allah
weiß, ihr aber wisset nicht.
Sure 9, Vers 33: Er ist's, der
entsandt hat Seinen Gesandten mit der Leitung und der Religion der
Wahrheit, um sie sichtbar zu machen über jede andere Religion, auch wenn
es den Ungläubigen zuwider ist.
►
Koranverse zum „Heiligen
Krieg“ mit Exegese
Die allfällige Weigerung von Ungläubigen,
den Islam anzunehmen wird also nicht mehr, wie in mekkanischer Zeit, als
Verstocktheit hingenommen und beiseite gelegt.
Vielmehr reduziert sich
die Einladung zum Islam auf die Möglichkeiten Bekehrung, Entrechtung oder
Tod.