HOME INHALTSVERZEICHNIS ANHÄNGE LINKS VIDEOS ÜBER DIESE SEITE AKTUELL

 

Fatwa zur Frage, wann Muslime den Kampf für den Islam (jihad) aufnehmen sollen

Die politisch-militärischen Machtverhältnisse, die einen Sieg ermöglichen oder nicht, sind für diese Frage entscheidend.

Vom salafitischen Rechtsgutachter Scheich Abu l-Hassan as-Sulaimani
(Institut für Islamfragen, dh, 25.05.2010)

Quellen:
http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M51f322bd3a0.0.html
www.mareb.org/showthread.php?p=7717


Die folgende Fatwa beinhaltet in großer Klarheit und Vollständigkeit die Doppelzüngigkeit und Dualität des islamischen Dogmas, das Konzept der Einteilung der Welt in ein „Haus des Friedens“ (dar al-islam) und ein „Haus des Krieges“ (dar al-harb). Ferner werden aufgeführt  das Prinzip der dhimmitude, das strategisch zu verstehende Gebot zu Toleranz „Er erwähnte, daß sich ein Muslim in einer Situation der Schwäche gemäß den Texten zu verhalten hat, die zu Toleranz, Vergebung und Geduld aufrufen. Wenn der Muslim jedoch in einer starken Position sei, müsse er sich gemäß den Texten verhalten, die zum Kampf gegen die Ungläubigen aufrufen.“, das Prinzip der Abrogation und das Gebot zur Unterwerfung der ganzen Welt. Die Fatwa bezieht sich auf zu einem guten Teil auf die Lehrmeinung des islamischen Gelehrten Ibn_Taymiyya.

Taqiyya
Der wirkliche Mohammed
Aufteilung der Welt
islamische Toleranz
dhimmitude und Schutzgelderpressung
Abrogation
Das Studium des politischen Islam
Das islamische Glaubensbekenntnis

Wir haben der besseren Lesbarkeit wegen die Koranverse vollständig eingefügt und den Text in Abschnitte gegliedert.


"Einige muslimische Gelehrte beziehen sich auf Quellen [des Islam], die besagen, daß der Kampf in unserer Zeit keine Pflicht mehr sei, weil wir [Muslime] nicht in einer vorteilhaften [militärischen] Lage sind. Wenn wir nicht fähig sind [den Kampf zu führen, so die Argumentation], müßten wir uns an die Vorschriften aus der mekkanischen Zeit halten. Damals ist der Kampf [arab. jihad] noch nicht als Pflicht vorgeschrieben gewesen. Allerdings ist es gleichzeitig eine Tatsache, daß wir keine der abrogierten Vorschriften [aus der mekkanischen Zeit] befolgen dürfen" [damit wäre der jihad dann doch eine Pflicht, da viele Gebote aus der Frühzeit des Islam in Mekka durch die in Medina offenbarten Verse als abrogiert/aufgehoben gelten.] ...Es wird behauptet, daß die Vorschriften zu Toleranz und Duldung gegenüber Ungläubigen und Polytheisten mit dem „Schwertvers“

Sure 9, Vers 29: Kämpfet wider jene von denen, welchen die Schrift gegeben ward, die nicht glauben an Allah und an den Jüngsten Tag und nicht verwehren, was Allah und Sein Gesandter verwehrt haben, und nicht bekennen das Bekenntnis der Wahrheit, bis sie den Tribut aus der Hand gedemütigt entrichten.

 

ausgetilgt worden seien, diese [die Polytheisten und andere Ungläubige] deshalb bekämpft werden müssen und daß die mekkanischen Vorschriften mit der Offenbarung der medinensischen Vorschriften [ebenfalls] aufgehoben worden seien. Diese [veränderte Handlungsweise] gilt, wenn die Muslime die Oberhand haben [die politische oder/und militärische Hoheit] und wenn keine verderblichen Folgen befürchtet werden müssen. Wenn die Muslime schwach sind [politisch bzw. militärisch] – so wie die Lage derzeit ist - müssen sie sich gemäß der Koranverse, die zur Toleranz und Duldung aufrufen, verhalten. Diese [Anweisungen] beruhen auf zwei grundlegenden Fakten:

1. Allah beauftragt nur denjenigen, der in der Lage ist [den Auftrag auch auszuführen]. Die Beweise dafür wurden genannt. Die Muslime sind derzeit nicht in der Lage, gegen die anderen [Nichtmuslime] zu kämpfen.

2. Der Gelehrte des Islam, Ibn Taymiyya, erkannte diese Tatsache. Er erwähnte, daß sich ein Muslim in einer Situation der Schwäche gemäß den Texten zu verhalten hat, die zu Toleranz, Vergebung und Geduld aufrufen. Wenn der Muslim jedoch in einer starken Position sei, müsse er sich gemäß den Texten verhalten, die zum Kampf gegen die Ungläubigen aufrufen. Ibn Taymiyya kommentierte den Koranvers:

Sure 3, Vers 186: Wahrlich, geprüft sollt ihr werden in eurem Gut und an euch selber, und wahrlich. hören sollt ihr viel Leid von denen, welchen die Schrift vor euch gegeben ward und von denen, die Allah Gefährten geben. So ihr jedoch standhaft seid und gottesfürchtig - siehe, dieses ist der Dinge Ratschluß.

Geduldig und gottesfürchtig gegenüber diesen zu sein, heißt nicht, daß diese nicht bekämpft werden müßten, wenn die Muslime in der Lage dazu sind. Ibn Taymiyya erklärte, daß dieser Koranvers und andere ähnliche Koranverse durch die Aussage Allahs abrogiert seien:

Sure 9, Vers 5: Sind aber die heiligen Monate verflossen, so erschlaget die Götzendiener, wo ihr sie findet, und packet sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf. So sie jedoch bereuen und das Gebet verrichten und die Armensteuer zahlen, so laßt sie ihres Weges ziehen. Siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig.

und:

Sure 9, Vers 29: Kämpfet wider jene von denen, welchen die Schrift gegeben ward, die nicht glauben an Allah und an den Jüngsten Tag und nicht verwehren, was Allah und sein Gesandter verwehrt haben, und nicht bekennen das Bekenntnis der Wahrheit, bis sie den Tribut aus der Hand gedemütigt entrichten.

Ibn Taymiyya erklärte, daß der [oben erwähnte] Koranvers 186 aus Sure 3 für Muslime gilt, die in einer Position der Schwäche sind, die also nicht in der Lage sind, für Allah und Allahs Propheten [Muhammad] mit der Hand oder Zunge zu handeln. Der [Muslim] handelt [für Allah und Muhammad in dieser Situation nur] mit dem Herzen [nicht offen erkennbar]. Der Koranvers zur Erniedrigung derjenigen, die einen Vertrag [mit Muslimen] geschlossen haben (z. B. Sure 9,29) gilt für jeden Muslim, wenn er in einer Position der Stärke ist. Der [Muslim] muß für Allah und seinen Propheten [Muhammad] mit der Hand oder der Zunge handeln.

Muslime in der Endphase des Lebens des Propheten Muhammads haben sich gemäß diesen Koranversen zu verhalten. Das [oben beschriebene] Prinzip wurde weiter während der Zeit der Nachfolger Muhammads eingehalten und es gilt bis zum Jüngsten Tag. Ein Muslim, der sich in einem Land befindet, in dem er in einer Position der Schwäche ist, muß sich gegenüber Juden, Christen und Polytheisten tolerant und vergebend verhalten, wenn diese Allah und seinem Propheten gegenüber verletzende Äußerungen machen. Ein Muslim, der sich jedoch in einer Position der Stärke befindet, muß sich gemäß den Koranversen verhalten, die zum Kampf gegen die Ungläubigen aufrufen. Dies gilt gegenüber denjenigen, die Allahs Religion [den Islam] angreifen. Die [Muslime] müssen sich ebenfalls gemäß dem Koranvers (Sure 9,29) verhalten, der zum Kampf und der Erniedrigung von Juden und Christen aufruft. Infolge dessen ist klar, daß man zwischen der Position der Stärke und der Schwäche unterscheiden muß. Die mekkanischen und medinensischen Abschnitte spielen an sich keine Rolle, sondern es ist nur entscheidend, ob es um eine Position der Stärke oder Schwäche geht, und ob [durch das Handeln] Vorteile oder Nachteile [für Muslime] entstehen.

... Wenn [ein Muslim] sich in einer Position der Schwäche befindet, muß er sich gemäß den Texten verhalten, die seiner schwachen Situation entsprechen. Wer sich jedoch in einer Position der Stärke befindet, muß sich gemäß den Texten verhalten, die seiner starken Situation entsprechen. Dieses Prinzip gilt für einen einzigen Menschen sowie für eine ganze Gruppe, abgesehen von der allgemeinen Lage der gesamten Gemeinschaft der Muslime.

 

© Arbeitskreis Religion und Menschenrechte