Die Scharia als parafaschistische Ordnung
Prof. Egon Flaig
Menschenrechte sind
universal. Sie lassen sich durch nichts einschränken. Deswegen kann es keine
spezielle islamische Interpretation geben. Denn diese Religion ordnet alles
der Scharia, der Rechtslehre des Islam, unter und setzt somit die
Universalität der Menschenrechte außer Kraft.
Mich interessiert
jetzt nicht die außerordentlich spirituelle Theologie des Islam, sein
radikaler Monotheismus mit der reinsten Transzendenz: ohne Trinität, ohne
Opfertod, ohne Heilige. Das bewundere ich; und es fasziniert mich. Aber
genau darum geht es nicht. Sondern es geht um die Juridifizierung der
sozialen und politischen Ordnung, um die Scharia.
Daß die Scharia
selber historischen Modifikationen unterliegt, ist selbstverständlich. Aber
die vier islamischen Rechtsschulen selber bezeichnen diese Ordnung als
Scharia, als göttliche Ordnung, von Menschen ausgelegt. Daß die Auslegungen
sich verändern, ist eine banale Einsicht. Entscheidend ist die Konstanz der
Tradition um wichtige Kernpunkte, eine Tradition die aufrechterhalten wird
durch das, was Jan Assmann die Textpflege im kulturellen Gedächtnis nennt.
Es geht mir auch nicht um die Scharia insgesamt, sondern um zwei Dinge:
-
den Auftrag,
Krieg gegen die Ungläubigen zu führen, bis die ganze Welt unter
islamischer Herrschaft steht, dieser Krieg heißt Dschihad.
►
Koranverse zum "Heiligen Krieg" mit Exegese
-
um die Dhimmitude,
das ist der französische Begriff für den Status der Nicht-Muslime unter
muslimischer Herrschaft.
►
Dhimmitude und Schutzgelderpressung
Seit Beginn der
klassischen Zeit (9. bis 11. Jahrhundert) teilen die muslimischen Juristen
die Welt in zwei Teile, nämlich das "Haus des Islam" und das "Haus des
Krieges". (…) Diese Zweiteilung hängt nicht davon ab, wo Muslime in
großer Anzahl sind oder gar die Mehrheit darstellen, sondern davon, wo der
Islam herrscht - in Gestalt der Scharia - oder wo er nicht herrscht. Diese
Dichotomie ist also keine religiöse, sondern eine politische. Zwischen
diesen beiden Teilen der Welt herrscht naturgemäß so lange Krieg, bis das
Haus des Krieges nicht mehr existiert und der Islam über die Welt herrscht
(Sure 8, 39 u. 9, 41). Daher besteht nach klassischer Lehre für die
muslimische Weltgemeinschaft die Pflicht, gegen die Ungläubigen Krieg zu
führen bis diese sich bekehren oder sich unterwerfen. Dieser Krieg heißt
Dschihad.
Die Gemeinschaft
der Muslime (Umma) ist folglich eine politische Gemeinschaft; das heißt, in
ihrem Inneren kann es keinen Krieg geben - ausgenommen dem gegen Rebellen
und gegen Häresien. Einzig der Krieg zur Unterwerfung der Ungläubigen ist
legitim gewesen und obendrein Pflicht. (…) Ist es eine individuelle Pflicht
oder eine kollektive? Wenn es eine kollektive Pflicht ist, dann muß die
muslimische Gemeinschaft in regelmäßigen Abständen Angriffskriege gegen die
Ungläubigen führen. Wenn es eine individuelle Pflicht ist, dann müssen die
Gläubigen auf eigene Faust Krieg gegen die Ungläubigen führen, falls die
Emire zu lange Frieden mit dem Feind halten. Fatalerweise besteht darüber
innerhalb der orthodoxen Tradition seit dem 9. Jahrhundert keine Einigkeit.
Viele Rechtsgelehrte definieren den Dschihad als individuelle Pflicht jedes
tauglichen Muslim. Konsequenz dieser Lehre: wenn jeder einzelne Muslim
alleine oder gruppenweise auf eigene Faust kriegerisch agieren muß, dann
sind Attentate und Terroranschläge das Richtige. Al Qaida ist keine
Verirrung, sondern entspricht dieser Traditionslinie. (…) Wer das
abstreitet, kennt seine eigene Geschichte nicht. (…)
Der Kriegszustand
dauert an, bis das Haus des Krieges vernichtet und die Welt erobert ist.
Folglich sind Angriffskriege selbstverständlich und theologisch
gerechtfertigt gewesen. (…) Friedensverträge, welche islamische Herrscher
mit nicht-islamischen abschlossen, gelten nur als Waffenstillstände; deshalb
wurden sie in der Regel für höchstens zehn Jahre abgeschlossen; zwei
Rechtsschulen erlaubten nur drei bis vier Jahre Frieden. Die kurzen Fristen
ermöglichten es den militärisch überlegenen Muslimen die Gegenseite
unentwegt zu erpressen; auf diese Weise sind im Laufe der Jahrhunderte
riesige Mengen an Geldern und Menschen an die muslimische Seite geflossen.
Als sich die Kräfteverhältnisse verschoben, mußten muslimische Herrscher die
Praxis ändern. So schloß 1535 Suleiman der Prächtige mit dem französischen
König einen Frieden, der so lange gelten sollte, wie der Sultan lebte - ein
Bruch mit der Tradition. (…)
Immer wieder wird
bestritten, daß der Dschihad heute noch aktuell sei.
Doch Peters kam in seiner großen Studie zum Ergebnis, daß auch im 19. und
20. Jahrhundert sehr viele Rechtsgelehrte der klassischen Doktrin anhängen.
Er schreibt in seinem Buch "Islam and Colonialism": "Modernistische Autoren
unterstreichen den defensiven Aspekt des Dschihad und betonen, Dschihad
außerhalb des islamischen Territoriums sei nur gestattet, wenn die
friedliche Verbreitung des Islam behindert wird oder wenn Muslime, die unter
Ungläubigen leben, unterdrückt werden. Demgegenüber weichen
fundamentalistische Autoren kaum von der klassischen Doktrin ab und betonen
den expansionistischen Aspekt."
Der Haken dabei
ist: die Modernisten vertreten in der Konsequenz genau dieselbe Lehre wie
die Fundamentalisten. Denn der Dschihad ist ja berechtigt, wenn Muslime
unterdrückt werden. Und ob Muslime unterdrückt werden, wer entscheidet das?
Das entscheiden nicht die Gerichte in den säkularen Verfassungen, das
entscheiden nicht die Menschenrechte. Das entscheiden die Normen der Scharia.
(…)
Die dritte
Islamische Gipfelkonferenz von 1981 bekräftigte in ihrer 5. Resolution die
Gültigkeit der Dschihad-Doktrin für die Gegenwart: "Die islamischen Länder
haben in ihrer Resolution klargestellt, daß das Wort Dschihad in seinem
islamischen Sinn gebraucht wird, der keine Interpretation oder
Mißverständnis zuläßt, und daß die praktischen Maßnahmen zu seiner Erfüllung
zu ergreifen sind in Übereinstimmung damit und in ständiger Konsultation
zwischen den islamischen Ländern." Das sagten nicht ein paar Spinner. Das
sagten offizielle Vertreter von Staaten. Das war 20 Jahre vor dem 11.
September 2001. Wenn das Leugnen aufhört, beginnt die Selbstbesinnung.
Wir dürfen gespannt sein, wie diese Vergangenheitsbewältigung aussieht.
Der Dschihad führt
zur Konversion, zur Tötung, zur Versklavung oder zur Dhimmitude. Was ist
das? In der Scharia sind die Muslime die Herren, die Anhänger anderer
Buchreligionen (Christen, Juden, Parsen) die Unterworfenen (Dhimmi); dabei
handelte es sich in der klassischen Zeit des Islam nicht um religiöse
Minderheiten, sondern gewaltige Mehrheiten, vor allem in Syrien, Anatolien,
Nordafrika (Christen):
Die Unterworfenen
durften keine Waffen tragen, sie waren wehrunfähig, somit keine vollwertigen
Männer; ihre Schuhe und ihre Kleider mußten speziell geschnitten sein, um
sie kenntlich und lächerlich zu machen; Christen und Juden mußten besondere
Farbmerkmale tragen (aus dieser Diskriminierung entstand der Judenstern).
Ihre Häuser mußten niedriger sein, ihre Türschwellen abgesenkt. Sie durften
nicht auf Pferden reiten, sondern nur auf Eseln, damit sie ständig an ihre
Erniedrigung erinnert wurden. Sie zahlten einen besonderen Tribut, den sie
persönlich entrichten mußten, wobei sie einen Schlag an den Kopf erhielten.
Sie mußten vor Muslimen den Kopf senken und auf der linken Seite gehen. Sie
mußten sich von Muslimen schlagen lassen ohne sich wehren zu dürfen; schlug
ein Dhimmi zurück, dann wurde ihm die Hand abgehackt oder er wurde
hingerichtet. Die Zeugenaussage eines Dhimmi galt nicht gegen Muslime.
Muslime brauchten für Vergehen an einem Dhimmi nur halbe Strafe zu tragen;
und wegen eines Dhimmi konnten sie nie hingerichtet werden; umgekehrt waren
grausamste Hinrichtungsarten überwiegend den Dhimmi vorbehalten.
Die Dhimmitude ist
kein Nebenprodukt
der islamischen Eroberungen, sondern ein offen verkündigtes Ziel des
Dschihad selber. Die Dhimmitude versetzte die Nicht-Muslime in eine radikale
Inferiorität: Die Menschen in diesem Zustand als "Bürger zweiter Klasse" zu
bezeichnen ist Schönrednerei. (…) Islamische Toleranz hieß: Duldung der
Unterworfenen als Gedemütigte und Erniedrigte.
Sprechen wir von
der Diskriminierung der Juden?
400 Jahre nach dem Islam schritt die Westkirche auf dem IV. Laterankonzil
1215 zu Maßnahmen, die uns barbarisch anmuten. Aber sie waren weitgehend
eine Kopie der muslimischen Diskriminierungen. Mit einem Unterschied:
wenn man die rechtlichen Bestimmungen vergleicht, dann ging die Entrechtung
und Erniedrigung der Juden im Spätmittelalter nicht so weit wie in der
Dhimmitude. (…)
Kenner der Materie
wissen das schon seit langem. Und die Leugner kommen immer mehr unter Druck
und müssen ganze Forschungen diffamieren.
Das passiert immer, wenn Durchbrüche in der Forschung sich anbahnen und wenn
Paradigmenwechsel sich vollziehen. Das neue Paradigma könnte lauten: die
rechtlich fixierte Unterdrückung Andersgläubiger - ausgenommen die Häresien
- war unter dem Halbmond deutliche schwerer als unter dem Kreuz. (…)
Als
Unterdrückungszustand hielt sich die Dhimmitude mehr als tausend Jahre lang,
bis der Druck der europäischen Mächte auf das osmanische Reich und
schließlich die direkte Besetzung osmanischer Gebiete zu einer allmählichen
Abmilderung der Dhimmitude führte. Die islamischen Gesellschaften haben
die Dhimmitude nicht freiwillig abgeschafft, ebenso wenig wie die Sklaverei.
Sie sind dazu gezwungen worden vom europäischen Imperialismus. (…)
Die Scharia
beinhaltet die Dhimmitude. Egal wie abgemildert die Scharia hier und dort
ist: sie ist auf radikalste Weise anti-demokratisch und
anti-menschenrechtlich.
Die Dhimmitude lebt wieder auf. Islamische Länder haben als letzte die
Sklaverei abgeschafft; und einige von ihnen führen sie seit 15 Jahren wieder
ein, so im Sudan. Die Scharia lässt das zu; sie ist eine
parafaschistische Ordnung. (…) Der Scharia-Islam ist einer der schlimmeren
Feinde von Menschenrechten und Demokratie.
Viele Muslime
leugnen die Dhimmitude. Aber es nützt genauso wenig etwas, wie den Genozid
an den Armeniern zu leugnen oder den Genozid an den Juden. Die Leugnung
selber muß jeden aufmerken lassen, dem die Menschenrechte heilig sind. Denn
wer leugnet, ist unfähig zu erkennen, wer er kulturell ist und wie er
geschichtlich dazu wurde. Unter der Maske des Antiimperialismus
beschuldigen Muslime und islamophile Intellektuelle den Westen.
Der Unterschied ist
freilich, daß der Westen von Anfang an, seit dem 16. Jahrhundert seine
eigene Selbstkritik leistete und darum zu den Menschenrechten gelangte. Und
eben diese kritische Aufarbeitung der eigenen Geschichte wird durch
Leugnungen über die islamische Geschichte systematisch behindert. Wer die
historische Wahrheit einfordert, wird als Kulturkrieger bezeichnet. Genau
umgekehrt verhält es sich, Kulturkrieg führt, wer leugnet und wer Leugnungen
mit Tabus und Sprechverboten zu sichern versucht. Wir erleben im Moment
genau das. Wenn eine Seite diesen Krieg eröffnet, dann kann die andere Seite
diesem Krieg nur ausweichen, indem sie einfach kapituliert. Wollen die
europäischen Intellektuellen diese Kapitulation?
Im August 1990
verabschiedeten die Außenminister der "Organisation der islamischen
Konferenz" in Kairo einen Entwurf einer "Erklärung der Menschenrecht im
Islam". Die Erklärung (…) steht unter dem Vorbehalt, daß sie mit der Scharia
übereinstimmen müssen. Der Artikel 24 lautet: "Alle Rechten und Freiheiten,
die in dieser Erklärung genannt werden, unterstehen der islamischen Scharia."
Und im Artikel 25 liest man: "Die islamische Scharia ist die einzige
zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels
dieser Erklärung.". Wenn die Scharia den Menschenrechten übergeordnet
ist, dann gibt es eben keine Menschenrechte, dann gilt eben die Scharia.
Stellen Sie sich vor, Franco, Hitler oder Stalin hätten die Menschenrechte
ausgerufen; und Stalin hätte hinzugefügt: Alle diese Rechte unterstehen der
kommunistischen Idee; und Hitler hätte hinzugefügt: Sie unterstehen der
nationalsozialistischen Ordnung. Solche Menschenrechte sind keinen
Pfifferling wert, weil die Verfasser sie im Prinzip leugnen. Anders gesagt:
sie leugnen genau den Anspruch auf universale Menschenrechte, die von keiner
Ordnung außer Kraft gesetzt werden dürfen.
In einer Diskussion
berief sich in den 90er Jahren ein iranischer Ayatollah auf die Kairoer
Erklärung, um die Ungleichheit zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen zu
rechtfertigen: er argumentierte, die Menschen sind in ihrer Würde nur
potentiell gleich, aktuell jedoch nach Graden der Tugend und der
Rechtgläubigkeit verschieden. Da liegt der Hase im Pfeffer. Es gibt also
keine Menschenrechte. Und es wird sie auch niemals als islamische
Menschenrechte geben. Weil es absurd ist, nach islamischen Menschenrechten
zu suchen. Menschenrechte sind weder christlich, noch europäisch, noch
islamisch. Sie sind entweder universal oder sie sind nicht.
(Quelle:
Frankfurter Rundschau 2006)