25.
November 2006, Neue Zürcher Zeitung
Kämpfen bis zum endgültigen Triumph
Über Gewalt im Islam
Von
Tilman Nagel
Hat
Allah den muslimischen Belagerern durch eine List das Eindringen in
Tripolis erleichtert? Oder war es nicht so, dass er ihnen die Stadt erst
nach einem blutigen Kampf in die Hände gab? Die hitzige Debatte über diese
Frage, deren Zeuge ich vor bald dreissig Jahren auf einem Treffen
vorwiegend muslimischer Historiker wurde, kam mir in den Sinn, als ich die
in einem offenen Brief formulierte Antwort von achtunddreissig
muslimischen Würdenträgern auf den Regensburger Vortrag des Papstes las:
Dass der Islam weitgehend mit dem Schwert verbreitet worden sei, halte
einer Überprüfung nicht stand. Den debattierenden Historikern war damals
gerade die kriegerische Ausbreitung des Islams eine unumstössliche
Tatsache, geeignet, den Ruhm der einzig wahren Religion zu mehren. Ihnen
standen die zahllosen Belege hierfür vor Augen, angefangen mit den
einschlägigen Passagen des Korans (etwa Sure 9, Vers 29 oder Vers 111)
über die grossen Hadith-Sammlungen (z. B. al-Bucharis langes Kapitel über
den Jihad) bis hin zu den viele tausend Seiten füllenden Berichten in den
arabisch-islamischen Universalgeschichten und den ebenfalls sehr
umfangreichen Spezialabhandlungen über die Feldzüge Mohammeds und über die
Eroberungen unter den ersten Kalifen.
TAKTIK
Geläufig werden ihnen auch die Versuche der Verrechtlichung dieser
Überlieferung gewesen sein, die sich im Kern unter Harun ar-Raschid
(Regierungszeit: 786-809) vor dem Hintergrund seiner Kriege gegen das
Byzantinische Reich vollzog. Die damals erarbeiteten Konzepte sind bis auf
den heutigen Tag von keiner muslimischen Autorität widerrufen oder auch
nur ernsthaft in Frage gestellt worden. Sie besagen, dass sich das «Gebiet
des Islams» so lange auf Kosten des «Gebietes des Krieges» zu erweitern
habe, bis dieses verschwunden sei; angesichts dieses Zieles dürfen alle
Vereinbarungen mit den «Ungläubigen» nur taktischer Natur sein.
Modifikationen wie die Einführung des «Gebietes des Vertrags» für ein
Territorium, auf dem die islamischen Riten bereits ungehindert praktiziert
werden, das aber noch nicht unter muslimischer Herrschaft steht, haben an
diesem Ziel nichts geändert. Ihm untergeordnet sind auch die um 800 zum
ersten Mal zusammengefassten Regelungen zur Ausbeutung der unterworfenen
«Ungläubigen»; diese lässt sich vor allem dann ungehindert ins Werk
setzen, wenn ein Territorium laut muslimischer Definition «mit Gewalt»
annektiert worden ist, also nicht im Zuge eines Unterwerfungsabkommens.
Die
vom Koran, von den frühen Überlieferungen und ihrer islamrechtlichen
Durchdringung getragene Überzeugung, gerade im machtpolitischen Erfolg
beweise sich die Wahrheit des Islams, ist ungebrochen lebendig geblieben.
Ja sie drängt sich wieder in den Vordergrund des muslimischen
Selbstverständnisses, seitdem die Periode der westlichen Hegemonie über
die islamische Welt zu Ende gegangen ist. Dies gibt uns den Anlass, nach
den in der islamischen Botschaft liegenden, von äusseren Gegebenheiten
unabhängig wirkenden Impulsen des Dominanzstrebens zu fragen. Wir
betrachten zu diesem Zweck Sure 2, «Die Kuh», einen Text, der kurz vor der
Schlacht bei Badr (624) entstand. Sie galt während der medinensischen
Jahre Mohammeds als eine Zusammenfassung der von ihm verkündeten Lehren.
Allah, dem einen Schöpfer und nimmermüden Lenker des Diesseits (Vers 255,
der sogenannte Thronvers), gebührt eine ebenso unermüdliche,
ausschliesslich ihm gewidmete Verehrung durch den Menschen; diese ist der
auf Allahs Geheiss von Abraham gestiftete Islam.
Ein
wesentliches Element dieses Islams ist die Pilgerfahrt zu dem von Abraham
und Ismael errichteten mekkanischen Heiligtum (Vers 125 ff.). Als ein
«Abraham redivivus» (vgl. Vers 129) knüpft Mohammed an dessen Mission an
und führt seine mekkanischen und medinensischen Anhänger in den Krieg
gegen Mekka, dessen massgebliche Männer den von Mohammed propagierten «abrahamischen»
Kult ablehnen und den Propheten nebst seiner Gefolgschaft von der
Teilnahme an der Wallfahrt ausgeschlossen haben (Vers 190-193).
Ein
unabscheidbarer Teil der «abrahamischen» Pilgerriten sind die Tieropfer
(Vers 196), die Juden und Christen nicht kennen. Für Mohammed sind sie
selbstverständlich, und indem er dies bekundet, macht er sich das
Gedankengut der vorislamischen arabischen Gottsucher (Hanifen) zu eigen;
diese ersehnten eine von Allah gestiftete und somit authentische
Ritualpraxis (arabisch: «din»), die das Tieropfer einschliessen würde.
Eben diesen Wunsch erfüllt Mohammed mit der Verkündigung von Sure 2, die
wesentliche rituelle und darüber hinaus einige lebenspraktische
Bestimmungen enthält. Da Mohammed beansprucht, die authentischen Riten
wiedereinzuführen, müssen seine Vorgänger im Prophetenamt ebenfalls
Tieropfer angeordnet haben, so auch Mose. Dass Mose dies getan habe, wird
- unter Missdeutung von Numeri 19 - ebenfalls in Sure 2 (Vers 67-73)
dargelegt.
Die
Israeliten seien Moses Gebot nur widerstrebend gefolgt. Schon lange
beachten sie es nicht mehr, was Mohammed mit der Klage andeutet, sie
hätten die zu ihnen gesandten Propheten getötet. Auch wegen anderer Akte
des Ungehorsams hätten sie sich Allahs Zorn zugezogen (Vers 61), seien gar
in Affen verwandelt worden (Vers 65). Schon die genannten Gottsucher waren
davon überzeugt gewesen, dass die Juden und die Christen nicht, wie diese
selber behauptet hätten, die Lieblinge Allahs seien, sondern unter seinem
Zorn und Fluch stünden - die Christen wegen der Vergottung Jesu. In
Vers 111 spricht Mohammed aus, in wie fataler Weise Juden und Christen
sich über ihr Verhältnis zu Allah täuschen. Er ist es, der die einzige zu
dem einen nimmermüden Schöpfer und Erhalter der Welt (Vers 255) passende
Ritualpraxis, die «abrahamische», verkündet; sie ist authentisch, da frei
von jeglicher Spur menschengemachter Beimengung, frei von jeglichem Zwang,
so dass nun, da diese Praxis verkündet wurde, Wahrheit und Irrtum deutlich
voneinander geschieden sind und ein Festhalten am Falschen nicht mehr
hinnehmbar ist (Vers 256).
KEIN ZWANG?
Indem man aus Vers 256 die Formulierung «. . . kein Zwang in der
Ritualpraxis (din)» herauslöst und so begreifen möchte, als lautete sie:
«. . . kein Zwang zu einem (bestimmten) Glauben», gewinnt man einen
Scheinbeleg für eine in der koranischen Botschaft angeblich enthaltene
Religionsfreiheit. Weder sonst im Koran noch im Hadith oder in den
Überlieferungen zur Prophetenvita findet man einen Hinweis darauf, dass
Mohammed mit diesem Gedanken gespielt habe. Er sah sich vielmehr berufen,
mit allen denkbaren Mitteln die Befolgung der von ihm für wahr erkannten
Riten durchzusetzen, die, da erstmals von Abraham verkündet, älter als
Judentum und Christentum seien und schon allein deshalb richtig (Sure 3,
64 f.).
Die
Befolgung der «abrahamischen» muslimischen Riten - das war für ihn der
entscheidende Gesichtspunkt. Er konnte sich vorstellen, dass auch Juden
oder Christen seinen Riten zustimmten; für diesen Fall wäre alles in
bester Ordnung, denn im Übrigen glaubten sie ja wie er an den einen
Schöpfergott und den Jüngsten Tag. So kann er in Sure 3 sagen: «Ihr
(Muslime) seid die beste Gemeinschaft, die je für die Menschen gestiftet
wurde. Ihr gebietet, was recht ist, verwerft, was unrecht ist, und glaubt
an Allah. Wenn die ?Schriftbesitzer? ebenfalls glaubten, wäre es besser
für sie. Es gibt zwar Gläubige unter ihnen, aber die meisten sind
Übeltäter.» (Vers 110) Ausdrücklich appelliert er zuletzt in Sure 5,
Vers 19 an die «Schriftbesitzer», sie sollten ihm, dem Propheten, der
ihnen die Wahrheit bringt, gehorsam sein; denn wären sie wirklich die
Günstlinge Allahs, würde dieser sie nicht strafen (Vers 18) - Worte, die
unter dem Eindruck der ersten mit jüdischen und christlichen
Gemeinschaften geschlossenen Unterwerfungsabkommen gesprochen wurden.
In
seinem Aufsatz «Über Gewalt im Christentum» (NZZ 14. 10. 06) hat Hans
Maier darauf hingewiesen, dass die christlichen Lehren selber stets zu
einer innerchristlichen Kritik an der Ausübung von Zwang gegen
Andersgläubige Anlass gaben; das Gebot der Liebe, die auch den Feinden zu
gelten hat, entzieht derartigem Vorgehen von vornherein jegliche
Rechtfertigung. Eine Delegitimierung der gewaltsamen Ausbreitung des
Glaubens ist aus dem Munde Mohammeds nicht überliefert. «Mir wurde nur
aufgetragen, gegen die Menschen zu kämpfen, bis sie sagen: ?Es gibt keinen
Gott ausser Allah!? Wenn sie dies sagen, dann schützen sie ihr Blut und
ihr Vermögen, und die Abrechnung mit ihnen obliegt Allah (am Jüngsten
Tag).» Entweder als ein Teil der Predigt Mohammeds bei seiner
«Abschiedswallfahrt» oder als ein eigenständiges Vermächtnis (allein fünf
Belege bei al-Buchari) wird dieser Satz überliefert.
WENN DER RUF
VERHALLT
«Mir wurden
fünferlei Dinge zuteil, die vor mir noch nie jemand erhielt: Dank dem
Schrecken wurde mir der Sieg (bis in eine Entfernung) von einer
Monatsreise verliehen; die ganze Erde wurde mir als Gebetsplatz und als
rituell rein übergeben, wo immer den Muslim die Gebetszeit erreicht, dort
betet er; mir, niemandem vor mir, wurde die Kriegsbeute erlaubt; mir wurde
die Fürsprache (bei Allah) zugestanden; die früheren Propheten wurden zu
einem bestimmten Volk entsandt, ich zu den Menschen insgesamt.» Diesem von
al-Buchari (810-870) überlieferten Wort Mohammeds wird in anderen Quellen
bisweilen als sechster Vorzug der Empfang der Schlüssel zu den Schätzen
der Welt hinzugefügt. In das Jahr 634 geht die älteste Aussenwahrnehmung
des Islams zurück: Unter den Sarazenen sei ein kriegerischer Prophet
erstanden, der behaupte, über die Schlüssel zum Paradies zu verfügen, doch
eben weil er Krieg führe, könne man nicht glauben, dass jener wirklich ein
Prophet sei.
Schon früh ist
Mohammeds Reden und Handeln für die erdrückende Mehrzahl der Muslime zum
verpflichtenden Vorbild geworden, und auch die kriegerischen Züge sind im
Laufe der islamischen Geschichte ein ums andere Mal hervorgehoben und als
nachahmenswert gerühmt worden. Es ehrt die achtunddreissig muslimischen
Würdenträger, dass ihnen die dargelegten Tatsachen im Dialog mit
Andersgläubigen so unangenehm sind, dass sie sie am liebsten verdecken
möchten. Auf die Unkenntnis der Gesprächspartner dürfen sie freilich nicht
mehr zählen. Fast alle der genannten Texte sind inzwischen zumindest auf
Englisch verfügbar.
Kein Muslim zu
sein, sei nie ein legitimer «casus belli» gewesen, schreiben die
achtunddreissig. In der Tat, erst wenn der «Ruf zum Islam» dreimal
ignoriert wurde, durfte der Angriff erfolgen, so jedenfalls wollte es
Mohammed. Oft ist von muslimischer Seite zu hören, es habe sich allein um
Verteidigungskriege gehandelt - in deren Verlauf man nach Tours und
Poitiers, bis vor Wien, nach Innerasien, Indien usw. gelangte.
Schliesslich wird gern behauptet, man habe nicht zur Ausbreitung des
islamischen Glaubens, sondern lediglich zur Etablierung islamischer
Herrschaft Krieg geführt; die Unterworfenen hätten als «Schutzbefohlene»,
als Menschen zweiter Klasse, ja ihren Glauben behalten dürfen. Die
Untauglichkeit dieser Entlastungsargumente ergibt sich schon daraus, dass
sie untereinander inkompatibel sind.
Ein redlicher
Dialog muss sich durch schonungslose Offenheit auszeichnen. Das Dilemma,
in das ein solcher Dialog die Sachwalter des islamischen Erbes bringen
wird, wird zugestandenermassen nicht gering sein: Ein Beharren auf dem
Verpflichtungscharakter des Vorbildes Mohammeds, zumal der kriegerischen
Züge, ist in einer auf friedliche Koexistenz angewiesenen Welt nicht mehr
vertretbar. Damit wird jedoch die Frage unabweisbar, inwieweit Koran und
Hadith, die eben auch diese kriegerischen Seiten Mohammeds bezeugen,
generell ewig wahre Quellen des Denkens und Verhaltens der Muslime bleiben
können. Wäre es nicht vernünftiger, nach Art der Mutaziliten des 9. und
10. Jahrhunderts den konkreten in ihnen enthaltenen Daseinsmustern eine
Gültigkeit allein für das Arabien Mohammeds zuzuerkennen? Noch ist dies
eine Vorstellung, bei der es manchen der achtunddreissig Würdenträger
schaudern mag.
Tilman
Nagel ist als Professor für Arabistik und Islamwissenschaft an der
Universität in Göttingen tätig. Er hat zahlreiche einschlägige Bücher
verfasst, u. a.: «Islam. Die Heilsbotschaft des Korans und ihre
Konsequenzen» (2001); «Der Koran. Einführung - Texte - Erläuterungen»
(4. Auflage 2002).
Diesen Artikel finden Sie auf NZZ Online unter:
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