Der "Heilige Krieg" und das Tor des Ijtihad
Robert Spencer
(Ausschnitt aus dem Artikel
"Pure Islam" and Michael
van der Galiën)
Alle orthodoxen Schulen der islamischen
Rechtswissenschaft lehren, daß es ein Teil der Verpflichtung der
muslimischen Gemeinde sei, Krieg gegen die Ungläubigen zu führen und sie
zu unterwerfen.
Shafi’i Schule:
Ein Leitfaden der islamischen Rechtsschule der Schafiiten wurde 1991 von
den Gelehrten der Al-Azhar Universität – einer der führenden Lehranstalten
in der islamischen Welt – als verlässlicher Führer zur orthodoxen
sunnitische Lehre erklärt. Er bestimmt, daß „der Kalif mit den Juden, den
Christen und den Zoroastriern Krieg führt ... bis sie den Islam annehmen
oder die Schutzgeldsteuer bezahlen.“ Ein Kommentar von Scheich Nuh ’Ali
Salman, einem jordanischen Experten der islamischen Rechtswissenschaft,
ergänzt, daß der Kalif diesen Krieg nur „unter der Bedingung führt, daß er
zuerst die Juden, Christen und Zoroastrier einlädt, den Islam in Glaube
und Praxis anzunehmen. Wenn sie dies nicht tun, dann lädt er sie ein, sich
in die soziale Rangordnung des Islam einzuordnen und die Schutzgeldsteuer
(Giziya) des Nicht-Muslims zu
bezahlen und in seiner abgestammten Religion zu bleiben.“ (’Umdat
al-Salik, o9.8)
Natürlich gibt es heute keinen Kalifen
mehr. Darum hört man oft die Behauptung, daß Osama bin Laden et al. einen
illegitimen Krieg führen würden, weil keine Staatsautorität ihren Jihad
abgesegnet habe. Die Jihadisten erklären ihre Handlungen jedoch als
defensiven Jihad, zu dem auch ohne Staatsautorität aufgerufen werden kann,
und der „für jedermann zwingend wird“ (’Umdat al-Salik „Reliance of the
Traveller“, o9.3), wenn ein islamisches Land angegriffen wird. Das
Ende des defensiven Jihad wird jedoch nicht ein friedliches egalitäres
Zusammenleben mit Nicht-Muslimen sein: ’Umdat al-Salik legt fest,
daß der Krieg gegen die Ungläubigen fortdauern soll, bis sich „die
letztendliche Wiederkunft von Jesus“ ereignet hat. Nachher wird von ihnen
„nichts mehr als der Islam akzeptiert werden, denn die Eintreibung der
Schutzgeldsteuer wird nur bis zu Jesus’ Wiederkunft in Kraft bleiben.“
(o9.8)
Hanafi Schule:
ein Leitfaden der islamischen Rechtsschule der Hanafiten wiederholt
dieselben Verfügungen. Er betont, daß die Ungläubigen eingeladen werden
müssen den Islam anzunehmen, bevor man sie bekämpft. „Denn der Prophet hat
seine Kommandanten dahingehend instruiert, die Ungläubigen zum Glauben zu
rufen.“ Er betont, daß Jihad nicht für ökonomische, sondern nur für
religiöse Zwecke geführt werden darf: Durch den Ruf zum Islam „werden die
Menschen von nun an verstehen, daß sie um der Religion willen angegriffen
werden und nicht, um ihres Vermögens beraubt zu werden oder für die
Versklavung ihrer Kinder. Es ist dann möglich, daß sie sich, nachdem sie
dies in Betracht gezogen haben, dazu bewegen lassen, dem Ruf zu folgen um
den Kriegsleiden aus dem Weg zu gehen.“
Wenn jedoch „die Ungläubigen, nachdem sie
den Ruf vernommen haben ihm weder Folge leisten noch die Schutzgeldsteuer
bezahlen (Giziya), dann liegt
es an den Muslimen, Allah um Hilfe zu bitten um die Ungläubigen zu
bekriegen, denn Allah ist der Helfer aller, welche Ihm dienen und Er ist
der Zerstörer Seiner Feinde, der Ungläubigen und es ist nötig, Ihn bei
jeder Gelegenheit um Hilfe anzuflehen. Denn der Prophet gebietet uns, dies
zu tun.“ (Al-Hidayah, II.140)
Maliki Schule:
Ibn Khaldun (1332-1406) war ein bahnbrechender Historiker, ein
Philosoph und ein Rechtsgelehrter der Schule der Malikiten. In seinem
berühmten Werk Muqaddimah, das erste in geschichtlicher Theorie,
erklärt er, daß “in der muslimischen Gemeinde der heilige Krieg eine
religiöse Pflicht ist. Der Grund dafür ist die weltumspannende muslimische
Mission und Verpflichtung, jedermann zum Islam zu bekehren, entweder durch
Überzeugung oder durch Gewalt.“ Im Islam ist die Person welcher die
religiösen Geschäfte obliegt, in „Machtpolitik“ verwickelt, denn der Islam
„hat die Verpflichtung, Macht über andere Nationen zu erlangen.“
Hanbali Schule:
Der bedeutende mittelalterliche Theoretiker Ibn Taymiyya (Taqi al-Din
Ahmad Ibn Taymiyya) war ein Jurist der Hanbali-Schule und Vater desjenigen
Islams, der heute als radikal oder fundamentalistisch bezeichnet wird. Er
ordnete an, daß „weil gesetzlich erlaubte Kriegsführung grundsätzlich
Jihad ist, und weil dessen Ziel es ist, daß die Religion allein Allah
gehört und Sein Wort das Höchste ist, alle Muslime diejenigen bekämpfen
müssen, welche diesem Ziel im Weg stehen.“
Natürlich sind dies alles extrem alte
Autoritäten; man könnte also vernünftigerweise annehmen, daß es - was
immer sie auch gesagt haben - heute unmöglich noch die übereinstimmende
islamische Lehrmeinung sein kann. Die amerikanischen Gesetze haben sich
seit der Einführung der Konstitution - welche zwischenzeitlich selbst
abgeändert worden ist - beträchtlich entwickelt. Warum könnte dies nicht
auch für die islamische Gesetzgebung gelten? Viele Beobachter nehmen an,
daß dem so ist, und daß die Abkehr der zeitgenössischen Jihadisten von der
allgemeinen islamischen Lehrmeinung in ihrer Vorliebe für die Schriften
der althergebrachten und nicht der modernen Juristen liegt.
Unglücklicherweise unterlassen es diese Beobachter, die Auswirkungen der
geschlossenen Tore der
Ijtihad in Betracht zu
ziehen.
Ijtihad
ist der Prozess der
Entscheidungsfindung für ein spezifisches islamisches Gesetz durch das
Studium des Koran, und der Sunnah. Seit den Anfängen des Islam war das
autoritative Studium solcher Quellen für eine auserwählte Anzahl von
Schriftgelehrten, welche sich durch gewisse Qualifikationen auszeichnen,
reserviert. Diese Qualifikationen beinhalten eine umfassende Kenntnis von
Koran und Sunnah, das Wissen über die Prinzipien analogen Denkens (Qiyas),
durch dessen Anwendung Gesetze hergeleitet werden, sowie Kenntnis des
Konsens (Ijma) über beliebige
Fragen betreffend Mohammed, seine nächsten Gefährten und die
Schriftgelehrten der Vergangenheit. Zu dieser Liste kommt noch die
Forderung nach einer untadeligen Lebensführung dazu. Die Begründer der
islamischen Rechtsschulen sind in dieser kleinen Gruppe von
Schriftgelehrten, den Mujtahedin
zu finden. Nur sie sind qualifiziert, Ijtihad
auszuüben. Sie alle lebten
jedoch vor langer Zeit. Während vieler Jahrhunderte ist den Muslimen
abgeraten worden, das eigenständige Studium von Koran und Sunnah zu
pflegen. Es wird vielmehr von ihnen erwartet, daß sie sich an die Regeln
dieser etablierten Schulen halten. Seit dem Tod von Ahmed ibn Hanbal (nach
ihm wurde die Schule gleichen Namens benannt) im Jahre 855 A.D. wurde
niemand mehr von der Gemeinde der Sunniten als ein herausragender
Mujtahid anerkannt. Das
heißt als jemand, der qualifiziert ist, eigene Gesetzgebungen zu erlassen,
welche direkt auf dem Koran und der Sunnah und nicht auf den Befunden von
früheren Mujtahedin basieren.
Der islamische Schriftgelehrte Cyril
Glasse bemerkt, daß „das Tor von Ijtihad
schon seit 900 Jahren geschlossen ist und daß seither die
Rechtswissenschaft (Fiqh)
lediglich Kommentare über Kommentare und Marginalien geliefert hat."
Quelle:
www.jihadwatch.org/archives/2007/11/018752print.html